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Wohin mit der Übersetzung? (Gelesen: 2.894 mal)
Melanny
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24.06.2017 um 10:09:35
 
Hallo,

wir haben unsere Dokumente  (HU, GU) zum Übersetzen abgegeben. Die Übersetzerin meinte, sie mache sich von den Originalen Kopien und heftet die Übersetzung an diese an mit dem Hinweis, dass die Originaldokumente vorlagen.

Ist dies korrekt oder sollten die Übersetzungen an das Original angeheftet werden?

LG Melanny
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Antwort #1 - 24.06.2017 um 11:23:04
 
Immer an die Kopie heften, niemals an das Original. Das würde dadurch beschädigt, manche Staaten akzeptieren das dann nicht mehr.
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Antwort #2 - 24.06.2017 um 11:40:08
 
Vom Heften wird die Urkunde wahrscheinlich nicht invalide. Aber wenn die angeheftet werden, wird idR auch der Rundstempel des Übersetzers angebracht. Und der kann bei bestimmten Staaten die Urkunden ungültig machen.

Also normal ist sowieso Übersetzung mit angehefteter Kopie des Dokumentes. Weil die Übersetzung stellt eine neue selbstständig errichtete Urkunde, d.h. ein Schreiben das in den Rechtsverkehr eingebracht werden soll, dar.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 24.06.2017 um 12:19:29
 
Melanny schrieb am 24.06.2017 um 10:09:35:
Die Übersetzerin meinte, sie mache sich von den Originalen Kopien und heftet die Übersetzung an diese an mit dem Hinweis, dass die Originaldokumente vorlagen.

Für die Verwendung gegenüber deutschen Behörden, einschl. AV, ist dieses Verfahren üblich und problemlos.

reinhard hat mit seinem Hinweis auf denkbare Probleme in anderen Staaten völlig Recht.
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Melanny
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Antwort #4 - 24.06.2017 um 13:55:28
 
Danke für die Antworten.

Eine dritte Urkunde ist noch nicht legalisiert. Wir wollen sie ebenfalls jetzt übersetzen lassen und danach legalisieren. Vor-beglaubigt wurde sie bereits.

Frage: Gäbe es bei dieser Reihenfolge ein Problem?
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reinhard
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Antwort #5 - 24.06.2017 um 15:16:42
 
Melanny schrieb am 24.06.2017 um 13:55:28:
Frage: Gäbe es bei dieser Reihenfolge ein Problem?



Kommt darauf an, was die Behörde sehen will, bei der es eingereicht wird. Alles, was später dazu kommt, kann nicht mit übersetzt werden, weil die Übersetzerin nur das übersetzen darf, was vorliegt.
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Antwort #6 - 24.06.2017 um 20:21:27
 
Melanny schrieb am 24.06.2017 um 13:55:28:
Frage: Gäbe es bei dieser Reihenfolge ein Problem?

Wenn ich das richtig verstehe, dass nur noch die Legalisation durch die deutsche AV fehlt, dann sollte es kein Problem geben - der einzige dann nicht mit übersetzte Vermerk ist auf Deutsch.
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Antwort #7 - 24.06.2017 um 23:34:53
 
Stimmt @Petersburger. Es fehlt nur noch der deutsche "Stempel". Die Urkunde war schon bei der deutschen AV, aber wir haben übersehen, dass verschiedene Urkunden verschiedene Preise haben, deshalb kam sie unlegalisiert zurück.

Ok, wir lassen sie übersetzen, mein Mann nimmt sie dann wieder mit zurück, schickt sie noch einmal zur AV und ich hole sie bei meinem nächsten Urlaub im Herbst ab.

Danke.
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