Hallo liebe User, und danke fuer das informationsreiche Forum.
Ich habe die deutsche Staatsangehoerigkeit vor fast 3 Jahren beantragt, und jetzt wird mein Antrag vom BVA bearbeitet. Ich benutze den 'erleichterten Weg' nach § 14, da ich in 1968 einer deutschen geboren bin (in Hannover). Jetzt stellt sich fest, dass meine Mutter (2015 verstorben) in 1961 nach Eheschliessung mit meinem Vater (damals brit. Soldat) die britische Staatsangehoerigkeit erfolgreich erworben hat. Die deutsche Staatsangehoerigkeit hat sie aber beibehalten. Ich habe noch einen Ausweis von ihr, in 1978 ausgestellt, wo darauf hingewiesen wird, dass sie Deutsche ist. Sie war bis 1980 auch beim Bundessprachenamt als Dolmetscherin taetig, und ich vermute dass sie dafuer auch die deutsche Staatstangehoerigkeit haben musste, da sie fuer den deutschen Militaer auf hohem Niveau gedolmetscht hat.
Meine Frage ist, wird die damals doppelte Staastsangehoerigkeit bei meinem Antrag ein Problem verursachen? Die Antwort bekomme ich bestimmt demnaechst vom BVA, muss aber zu erst Dokumente beglauebigen lassen, und bin ungeduldig!
Zum weiteren Hintergrund - Ich bin z.Zt in UK wohnhaft, moechte aber naechstes Jahr nach Deutschland ziehen. Alle anderen Vorraussetzungen kann ich erfuellen, also Verbindungen nach Deutschand, das Finanzielle, Sprachkenntnisse, usw.
Fuer alle Antworten/Tips bin ich dankbar!