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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbuergerung gemäß § 14 StAG
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Beitrag begonnen von Stuart am 21.06.2017 um 22:26:19

Titel: Einbuergerung gemäß § 14 StAG
Beitrag von Stuart am 21.06.2017 um 22:26:19
Hallo liebe User, und danke fuer das informationsreiche Forum.

Ich habe die deutsche Staatsangehoerigkeit vor fast 3 Jahren beantragt, und jetzt wird mein Antrag vom BVA bearbeitet. Ich benutze den 'erleichterten Weg' nach § 14, da ich in 1968 einer deutschen geboren bin (in Hannover). Jetzt stellt sich fest, dass meine Mutter (2015 verstorben) in 1961 nach Eheschliessung mit meinem Vater (damals brit. Soldat) die britische Staatsangehoerigkeit erfolgreich erworben hat. Die deutsche Staatsangehoerigkeit hat sie aber beibehalten. Ich habe noch einen Ausweis von ihr, in 1978 ausgestellt, wo darauf hingewiesen wird, dass sie Deutsche ist. Sie war bis 1980 auch beim Bundessprachenamt als Dolmetscherin taetig, und ich vermute dass sie dafuer auch die deutsche Staatstangehoerigkeit haben musste, da sie fuer den deutschen Militaer auf hohem Niveau gedolmetscht hat.

Meine Frage ist, wird die damals doppelte Staastsangehoerigkeit bei meinem Antrag ein Problem verursachen? Die Antwort bekomme ich bestimmt demnaechst vom BVA, muss aber zu erst Dokumente beglauebigen lassen, und bin ungeduldig!  ;)

Zum weiteren Hintergrund - Ich bin z.Zt in UK wohnhaft, moechte aber naechstes Jahr nach Deutschland ziehen. Alle anderen Vorraussetzungen kann ich erfuellen, also Verbindungen nach Deutschand, das Finanzielle, Sprachkenntnisse, usw.

Fuer alle Antworten/Tips bin ich dankbar!

Titel: Re: Einbuergerung gemäß § 14 StAG
Beitrag von Saxonicus am 21.06.2017 um 22:56:31

Stuart schrieb am 21.06.2017 um 22:26:19:
da ich in 1968 einer deutschen geboren bin (in Hannover). Jetzt stellt sich fest, dass meine Mutter (2015 verstorben) in 1961 nach Eheschliessung mit meinem Vater (damals brit. Soldat) die britische Staatsangehoerigkeit erfolgreich erworben hat. Die deutsche Staatsangehoerigkeit hat sie aber beibehalten. 

Zu dieser Zeit erwarben die ehelich geborenen Kinder die Staatsangehörigkeit ausschließlich vom Vater.

Titel: Re: Einbuergerung gemäß § 14 StAG
Beitrag von Stuart am 21.06.2017 um 23:10:39

Saxonicus schrieb am 21.06.2017 um 22:56:31:
Zu dieser Zeit erwarben die ehelich geborenen Kinder die Staatsangehörigkeit ausschließlich vom Vater.


Danke fuer die Antwort. Das ist mir aber schon bekannt, deswegen mein Antrag unter §14, welches die Einbürgerung von vor dem 01. Januar 1975 ehelich geborenen
Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter ermoeglicht. Die Frage ist, wenn meine Mutter beide Staatsangehoerigkeiten hatte, sie immernoch hierfuer als Deutsche erkannt wird? Es wird auch evtl. schwierig sein zu beweisen, dass sie die deutsche behalten durfte, obwohl ich ihren Ausweis von 1978 habe.....

Titel: Re: Einbuergerung gemäß § 14 StAG
Beitrag von CHMike am 22.06.2017 um 09:33:57
Hallo,
Da gibt es diesen Paragraphen nachdem die dt . Stabue erhalten bleibt,wenn man 12+ Jahre als Deutsche vom Staat behandelt wurde. Gut dass Du ihren Pass hast. Wenn du ihre Wohnorte über die Jahre weißt, kannst du bei den örtlichen
Meldeämtern nach den fuer sie ausgestellten Pässen fragen. An ihrem letzten Wohnort auch nach einer erweiterten Melde Bescheinigung,in der die Staatsangehörigkeit vermerkt ist.

Titel: Re: Einbuergerung gemäß § 14 StAG
Beitrag von Stuart am 23.06.2017 um 10:55:31

CHMike schrieb am 22.06.2017 um 09:33:57:
Hallo,
Da gibt es diesen Paragraphen nachdem die dt . Stabue erhalten bleibt,wenn man 12+ Jahre als Deutsche vom Staat behandelt wurde. Gut dass Du ihren Pass hast. Wenn du ihre Wohnorte über die Jahre weißt, kannst du bei den örtlichen
Meldeämtern nach den fuer sie ausgestellten Pässen fragen. An ihrem letzten Wohnort auch nach einer erweiterten Melde Bescheinigung,in der die Staatsangehörigkeit vermerkt ist.


Danke fuer den guten Vorschlag - ich werde nachfragen.

Gruesse aus London!

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