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Visumsablehnung in Kamerun (Gelesen: 837 mal)
yedidia
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumsablehnung in Kamerun
15.06.2017 um 15:07:28
 
Hallo,
habe für meine Mutter (64 jahre alt, rentnerin) Besuchsvisum für 3 Monate angefragt, weil ich baby bekommen hatte und in der schweiz arbeite (Mutterschaftsurlaub  ist nur 4 Monate). Wir haben remonstriert, weil die gesagt haben dass der Reisezweck meiner Mutter nicht glaubhaft war. Ich habe meine Mutter seit 10 jahre nicht mehr geehen und die hat ihr Enkelkinder nie gesehen, das hatte sie gesagt. Bei der Remonstration habe ich alle papiere geschickt, dass meine kleine ab 1.9 platz in der KITA hat, mutterschaftsurlaubsschreiben, meine Firma hat mir eine bestätigung geschrieben dass ich wieder zur Arbeit ab 01.06.2017 muss, dass ich eine unbefristete Arbeit habe und meine Mutter hat papiere auch gegeben ( Grundstück, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde ihrer anderen Enkelkinder, die bei Ihr wohnen, rentenpapiere, kontoauszüge) wir warten seit 3 Wochen und nichts!! bin alleinerziehende Mutter und habe Angst um meine Arbeitsstelle, ich hatte auf Hilfe meiner Mutter gezählt, wie kann ich diese Beamte klar machen dass dringend ist? Besuch war vom 1.6-31.8.2017 geplant
Danke für Ratschläge
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Holzer
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i4a rocks!


Beiträge: 167

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.06.2017 um 15:15:28
 
yedidia schrieb am 15.06.2017 um 15:07:28:
ich hatte auf Hilfe meiner Mutter gezählt, wie kann ich diese Beamte klar machen dass dringend ist?

Gar nicht, für solche Fälle gibt es "Kinderbetreuung", Tagesmütter oder ähnliches. Das ist kein Grund für ein Schengenvisum, im Gegenteil wird es eher ein Ablehnungsgrund sein!
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Aras
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Beiträge: 3.803

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Nordrhein-Westfalen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.06.2017 um 15:31:30
 
Ich sehe es wie Holzer, da die Reise ja dann nicht zu einem Besuch dient sondern einer Erwerbstätigkeit gleich kommt. Es ist unerheblich, dass für die Betreuung kein Geld gezahlt wird. Es stellt ja zumindest einen geldwerten Vorteil für dich dar.

Ein Besuch hätte in der Mutterschaftszeit klappen können, da dann die Mutter aus sittlichen Gründen natürlich dir zur Seite stehen hätte können und es ja keinen Bedarf für eine Tagesmutter gab.

Also ich sehe hier geringste Chancen da durchzudringen, da wohl euer Parteivortrag nur zur Entscheidung führen kann, dass es eben kein Besuchsaufenthalt ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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