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Schengen Visa thailändische Bekannte (Gelesen: 4.531 mal)
Themen Beschreibung: Wann Beantragung der Wiedereinreise (neues Visum)!
Thoma68
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15.02.2016 um 22:42:31
 
Hallo Ihr,

ich bin froh, diese Seite gefunden zu haben. Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.

Ich habe seit ca. 2,5 Jahren eine Bekannte aus Thailand. Ich habe sie in dieser Zeit fünf mal besucht. Sie hat drei Kinder (14, 12, 10 Jahre) und ist geschieden. Sie hat ein eigenes Haus, eine kleine Farm mit Reis-und Pilzanbau, Insekten, Frösche und Fische zum selber verbrauchen und zum Verkauf. Auf ihrer Farm arbeiten 1-5 Leute, je nach Bedarf.

Anfang Januar 2016 haben wir das erste mal ein Schengenvisum beantragt für die Zeit vom 19. Januar bis 12. Februar. Das Visum wurde ohne irgendwelche Rückfragen genehmigt. Wir hatten beim Antrag aus Versehen mehrmalige Einreise ausgewählt. Dies war auch auf dem Visum vermerkt. Sie hätte also auch mehrmals Einreisen können.
Sie kam am 22. Januar und ist am 11. Februar wieder nach Hause. Sie wollte unbedingt mal Schnee sehen, deshalb dieser Zeitpunkt.

Leider hatte ich selber keinen Urlaub und wir konnten nicht viel unternehmen.

Anfang April habe ich Urlaub. Eigentlich wollte ich nach Thailand fliegen. Ihr hat es hier sehr gut gefallen und wir haben gedacht, wir können in Deutschland gemeinsam den Urlaub verbringen.

Haben wir eine Chance, nach so kurzer Zeit wieder ein Visum für 3-4 Wochen zur Einreise nach Deutschland zu bekommen, oder wäre es besser, länger zu warten bis zum Neuantrag?

Ich kann meinen Urlaub verschieben, aber später geht es bei ihr nicht, da ab Mitte April wieder die Reisernte ansteht und sie da zu Hause sein will(muss)!

Was meint ihr?

Vielen Dank! Smiley Smiley
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trixie
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Antwort #1 - 16.02.2016 um 10:34:35
 
Thoma68 schrieb am 15.02.2016 um 22:42:31:
Haben wir eine Chance, nach so kurzer Zeit wieder ein Visum für 3-4 Wochen zur Einreise nach Deutschland zu bekommen, oder wäre es besser, länger zu warten bis zum Neuantrag?

Warum sollte keine Chance bestehen, vor allem wenn die 90 Tage innerhalb eines 180 Tagezeitraums nicht überschritten wird?

Es kommt halt immer auch die Plausibilität und dem Nachweis der Rückkehrbereitschaft an.
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Thoma68
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Antwort #2 - 16.02.2016 um 18:02:24
 
Vielen Dank trixie! So habe ich es mir auch gedacht.

Hat vielleicht schon einer Erfahrung darin?

Z.B. habe ich meine VE am 18.12.2015 gemacht. Laut ALB gilt diese 6 Monate. Das wäre also dann bis 17.06.2016. Nun war aber meine Bekannte im Januar/Februar 20 Tage hier. Ist dann die VE immer noch gültig, oder muss ich eine Neue machen?
Und dann wären es auch nur ca. 4 Wochen von der Ausreise bis zur Beantragung eines neuen Visums. Vielleicht denkt dann die Botschaft, meine Bekannte war hier, hat es sich angesehen und für gut befunden. Jetzt ist sie kurz nach Hause, ein paar Sachen erledigen... und will dann hier bleiben! unentschlossen

Und wir versauen uns vielleicht dadurch die Chance, jemals wieder ein Visum zu bekommen?!

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trixie
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Antwort #3 - 16.02.2016 um 18:12:25
 
Thoma68 schrieb am 16.02.2016 um 18:02:24:
Nun war aber meine Bekannte im Januar/Februar 20 Tage hier. Ist dann die VE immer noch gültig, oder muss ich eine Neue machen? 

Die VE ist eine Bürgschaft gegenüber dem deutschen Staat. Die Bürgschaft entfällt u.a. wenn der Ausländer ordnungsgemäß wieder ausreist. Kommt der Ausländer zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland und reist nicht mehr aus, dann kann aus dieser VE keine Regressnahme erfolgen, das ginge nur bei einer neuen VE.

Die 6 Monate nach Ausstellung der VE, besagt dass die Botschaft bis zu dem "Ablaufdatum" diese VE akzeptieren muss.
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Thoma68
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Antwort #4 - 16.02.2016 um 18:25:33
 
Vielen Dank.

Das ist erstmal gut zu hören, dass es nicht so einfach ist, mit der einmal abgegebenen VE Unfug zu machen.

Ok., d.h. ich muss eine neue VE machen! Damit habe ich kein Problem (gut, nochmal 25 EUR und 56 EUR Versand).

Oder gibt es vielleicht die Möglichkeit, wie in meinem Fall, dass ich irgendwo, z.B. bei der ALB bestätige, dass die VE auch für die zweite Reise weiter gilt?
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trixie
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Antwort #5 - 16.02.2016 um 18:31:52
 
Zitat:
Oder gibt es vielleicht die Möglichkeit, wie in meinem Fall, dass ich irgendwo, z.B. bei der ALB bestätige, dass die VE auch für die zweite Reise weiter gilt?

Eine erloschene Bürgschaft (VE) kann m.M.nach nicht wieder aktiviert werden.

Auch wenn du der ABH irgendetwas bestätigen würdest bzw. könntest, würden Kosten anfallen und dieses Dokument müßte sicher nach Thailand kommen.

Du würdest somit nichts sparen.

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Antwort #6 - 16.02.2016 um 18:42:55
 
Thoma68 schrieb am 16.02.2016 um 18:02:24:
Jetzt ist sie kurz nach Hause, ein paar Sachen erledigen... und will dann hier bleiben

Das wird allerdings nicht funktionieren. Für einen dauerhaften Aufenthalt ist des Schengen(Besuchs)Visum ungeeignet. Sie muss zum Ende der Visumsgültigkeit wieder ausreisen.
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Thoma68
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Antwort #7 - 16.02.2016 um 19:00:16
 
Ja, stimmt. Also ist es egal, ob ich eine Neue mache oder die erloschene wiedererwecke.

Daran soll es ja nicht scheitern.

Wir werden es versuchen. Jetzt war es vielleicht ein Fehler, das Visum im Januar nur für 23 Tage zu beantragen. Sie hatte ja sofort das Visum bekommen für mehrmalige Einreise, obwohl ich das ungewollt ausgewählt hatte. Hätten wir 90 Tage beantragt, ... dann wäre sie zu meinem Geburtstag und Urlaub hier. Sie wär zwar auch nur die drei Wochen geblieben und dann zurück. Das Visum gilt dann aber noch bis April...!

Das zweite mal ist man immer schlauer.

Vielen vielen Dank, trixie!

Na ja, falls es nicht klappt, bin ich eben in Thailand zu dieser Zeit.
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Thoma68
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Antwort #8 - 16.02.2016 um 19:05:05
 
Saxonicus schrieb am 16.02.2016 um 18:42:55:
Das wird allerdings nicht funktionieren. Für einen dauerhaften Aufenthalt ist des Schengen(Besuchs)Visum ungeeignet. Sie muss zum Ende der Visumsgültigkeit wieder ausreisen.



Nein, das wurde jetzt falsch verstanden. Sie wird wieder zurück gehen. Das war nur eine Vermutung!!! Nicht, dass die Botschaft das denkt... und deshalb der Antrag abgelehnt wird. Zwinkernd
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Thoma68
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Antwort #9 - 16.02.2016 um 19:11:50
 
"Vielleicht denkt dann die Botschaft, meine Bekannte war hier, hat es sich angesehen und für gut befunden. Jetzt ist sie kurz nach Hause, ein paar Sachen erledigen... und will dann hier bleiben! unentschlossen "

SmileySo ist es richtig.  Smiley
Ich meine, wenn sie 6 Wochen nach ihrem ersten Aufenthalt wieder das Visum beantragt, könnte evtl. die Botschaft so etwas denken???
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Antwort #10 - 16.02.2016 um 19:23:16
 
Es führt zu keinem Ergebnis, sich zuviel Gedanken zu machen, was sein könnte, was man hätte machen können,...

Die objektiv nachvollziehbaren Rückkehrgründe sind wohl noch die selben wie beim ersten Antrag.
Deine Bekannte ist beim ersten Mal ordnungsgemäß ausgereist, hat also eine kurze, aber positive Visahistorie.
Neue VE liegt vor, mögliche Besuchszeiträume sind noch nicht "verbraucht".

Geht es entspannt an...

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Thoma68
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Antwort #11 - 16.02.2016 um 19:26:59
 
Vielen Dank! Wir gehen es "entspannt" an und warten ab...
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Thoma68
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Antwort #12 - 04.04.2016 um 21:55:12
 
hä? hä? hä?
Ihr habt mir geholfen, ich will euch sagen, wie es weiter geht!

Ich fange nochmal an! Ich habe das schon letzte Woche geschrieben. Es ist scheinbar dem Problem mit dem Server zu verdanken, dass es nicht mehr da ist. Oder?

Meine Bekannte kommt nächste Woche wieder. Wir haben auf der deutschen Botschaft in BKK 4 Wochen beantragt. Die Mitarbeiterin/Fragestellerin/Subunternehmer/... meinte, mach doch gleich die 90 Tage voll...! Du kannst nach D, fliegst zurück, kannst wiederkommen in der Zeit. Sie hat es gemacht, hat den Antrag verändert.

Drei Tage später war der Pass mit Visa bei ihr. Danke Deutschland. Ich kann sie nächste Woche am Flughafen abholen. 
Vorher muss ich noch die Krankenversicherung verlängern.

Also, alles gut! Vielen Dank!
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Antwort #13 - 13.06.2017 um 22:58:35
 
Hier noch kurz Info und eine kleine Frage:

Meine Bekannte war nun Ende letzten Jahres für 86 Tage da. Also das dritte Mal in Deutschland.

Vor zwei Monaten habe ich eine neue VE gemacht. Diesmal für Beantragung Multi für zwei Jahre. Der nette Mann von der ALB sagte, ich mache das für sie. Sie haben aber so gut wie keine Chance, dass das genehmigt wird.

Ok. Wir haben es versucht. Nun ist das Visa da von 07/17 bis 07/19. Ging alles sehr unproblematisch und ohne irgend welche Rückfragen.
Vielen Dank an die Botschaft in BKK.

Vielleicht kann mir nochmal jemand von den Experten bestätigen, dass ich richtig liege und manche offiziellen Seiten im Web noch veraltet sind.

Sie darf jetzt immer 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage hier sein? Immer gerechnet von dem aktuellen Tag rückwirkend 180 Tage!

Es wäre also korrekt, wenn sie vom 01. Juli bis 10. September (72 Tage) hier wäre. Nach dieser neuen Rechnung könnte sie dann z.B. vom 09.Dez bis 08. März 2018 (90 Tage) wiederkommen?
.
Nach der "hoffentlich" alten Variante dürfte sie ja erst am 27.12, also 180 Tage nach der ersten Einreise für 90 Tage wiederkommen.

Ich will auf keinen Fall gegen die Bestimmungen verstossen.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Liebe Grüsse Smiley Zwinkernd



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Antwort #14 - 13.06.2017 um 23:02:05
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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