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§ 10 StAG (Gelesen: 1.152 mal)
AlexVen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag § 10 StAG
08.06.2017 um 14:11:01
 
Ich habe eine Frage bezüglich der Einbürgerung

Ich bin Italiener, bin in Deutschland 1975 geboren und lebe hier.

Nach meiner Höhere Handelsschule Abschluss im Jahr 1994, habe ich hier in eine Fa. erstmals für den Sommer gearbeitet und dann da ich keine Ausbildung gefunden habe einen Festvertrag bekommen.
Damals mit 19 habe ich nicht nach den Konsequenzen gedacht und war toll 3000DM/3200DM zu verdienen.
Leider hat die Fa. im Jahr 2014 geschlossen, somit habe erstmals Arbeitslosengeld I bezogen und jetzt leider Arbeitslosengeld II

Ich mache derzeit eine Umschulung

Jetzt zu meine Frage
Habe gelesen im § 10 StAG diesen Satz:

Sicherung des Lebensunterhaltes ohne die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II  (Ausnahme: Der Antragsteller hat den Bezug der öffentlichen Mittel nicht zu vertreten [z.B. wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit --> Bemühungen, Nachweise!])

Ich kann die Bemühungen nachweisen, wäre in meinen Fall möglich die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.06.2017 um 14:47:01
 
Das Beantragen ist natürlich immer möglich, kostet aber Geld.

Du solltest einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde abmachen, um zu klären, ob sie den Bezug als "unverschuldet" werten. Sie gehen vermutlich davon aus, dass Du irgendwo und irgendwie arbeiten könntest, wenn Du Dich bemühst.

Wenn sie Dir sagen, dass es okay ist, dann solltest Du erst den Antrag stellen (der, wie gesagt, Geld kostet. Die Beratung ist kostenlos). Du brauchst allerdings einen italienischen Pass.
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AlexVen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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Antwort #2 - 08.06.2017 um 14:51:26
 
Und der Italienischen Pass muss Natürlich gültig sein?
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.06.2017 um 15:34:48
 
AlexVen schrieb am 08.06.2017 um 14:51:26:
Und der Italienischen Pass muss Natürlich gültig sein?

Aber selbstverständlich.
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