Guten Abend in die Runde,
ich lese seit geraumer Zeit still hier im Forum mit. Vielen Dank für die wertvollen Informationen, die ich hier gefunden habe.
Zur Sache:
Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe mit einem irakischen Mann in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland.
Mein Lebenspartner hat seit ein paar Monaten eine dreijährige
AE nach § 28
AufenthG. Er spricht die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 und hat bisher einen voll sozialversicherungspflichtigen Job hier in Deutschland.
Wo ist das Problem?
Ihm ist ein Job bei den Vereinten Nationen in Genf, also in der Schweiz angeboten worden.
Vom Arbeitgeber bzw. den Schweizer Behörden soll er dann eine sog. Legitimationskarte erhalten, die eine schweizerische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung sowie ein Schengenvisum beinhaltet. Für diesen Job möchte er aber wegen der hohen Mietkosten nicht in der Schweiz sondern in Frankreich nahe der schweizerischen Grenze eine Wohnung mit mir nehmen und an fünf Tagen pro Woche zur Arbeit in die Schweiz pendeln. Als Familienangehöriger eines EU-Bürgers hätte er ja grundsätzlich Anspruch auf eine französische Aufenthaltskarte, wenn wir dort zusammen einen Wohnsitz haben. Außerdem möchte er seinen deutschen Aufenthaltstitel behalten. Wir wollen die Wochenenden in Deutschland verbringen. Er will weiterhin nebenberuflich hier in Deutschland arbeiten, hier natürlich seinen gemeinsamen Wohnsitz mit mir behalten und zudem perspektivisch irgendwann die Einbürgerung anstreben. Ich selbst bin noch Vollzeit-Student an einer Uni in NRW und studiere hauptsächlich von zu Hause. In NRW gibt es ja zum Glück keine Anwesenheitspflicht mehr.
Wie kann man das alles unter einen Hut bringen?
tl;dr:
Mein Lebenspartner ist Iraker mit
AE nach § 28. Er will in der Schweiz bei den Vereinten Nationen arbeiten, in Frankreich mit mir einen Wohnsitz haben und in Deutschland seinen Aufenthaltstitel für einen Wohnsitz, eine Nebentätigkeit und spätere Einbürgerung behalten. Wie geht das?
Viele Grüße
frisbeescheibe