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Heirat Geburtsurkunde (Gelesen: 6.906 mal)
Themen Beschreibung: Beschaffung Geburtsurkunde
Marla31
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.05.2017 um 09:59:35
 
Hallo ihr Lieben

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll zu erklären.

Ich wollte mich mal vorstellen.
Ich bin seit 11 Jahren mit meinen Freund zusammen der in Syrien geboren ist.Er ist Kurde
Er wurde hier vor vielen Jahren eingebürgert 2002
Wir haben 2 gemeinsame Kinder.uur vaterschaftsanrrkennung haben wir damals nur den Perso und die Einbürgerungsakte benötigt.

Wir haben geplant nach langer Zeit Jetz doch zu heiraten, doch hier in Bayern benötigen wir von ihm eine geburtsurkunde. sein Vater hat jemanden in Syrien beauftragt diese zu besorgen doch man sagte ihm es gibt keine geburtsurkunde in Syrien.also bekamen wir nur eine personenstandsurkunde.die Papiere reichen aber für eine hochzeit nicht aus.Den wir benötigen die Geburtsurkunde😣
Hat jemand Erfahrung damit sich die hochzeit praktisch 'einzuklagen" das er von der Vorlage diese Urkunde befreit wird?
Oder hat jemand sonst Erfahrung ohne geburtsurkunde zu heiraten hier in Deutschland?
Liegt es vielleicht daran das er Kurde ist und die dort in Syrien ja nicht den besten stand haben?
Die Einbürgerungsakte aus dem damaligen wohnort haben wir schon angefordert in dieser Akte ist aber nur ein Pass vom Vater in dem die Kinder eingetragen wurden aber das reicht glaube ich nicht aus.
Vielleicht kann mir ja einer weiter helfen?
Vielen Dank schon mal Smiley
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salama11
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.05.2017 um 11:00:22
 
Geht nach Dänemark. Meine Freundin hatte ein ähnliches Problem. Ihr Mann ist Algerier mit deutschem Pass, hatte aber auch keine Geburtsurkunde, bzw nicht die passende. War auch in Bayern. Ging alles gar nicht. Dänemark ging und sie sind jetzt glücklich verheiratet mit Nachwuchs.
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Marla31
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.05.2017 um 11:03:16
 
Danke für deine Antwort.

Wie lief das dann mit der nachbeurkundung hier ab?
Nicht das wir dann noch größere Probleme haben.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 23.05.2017 um 11:06:44
 
"Durchklagen" wäre mE sehr gut möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Marla31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.05.2017 um 17:59:53
 
Niemand eine Idee?!
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Antwort #5 - 23.05.2017 um 18:26:05
 
Zähle mal bitte Unterlagen auf, die ihr habt. Leben die Eltern noch?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Marla31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.05.2017 um 09:48:39
 
Hallo.

Wir haben die Einbürgerungdurkunde
Personenstandsurkunde übersetzt undv orginal

Und im Archiv in Siegen (unser wohnort ist ein anderee)liegt ein Pass in deren die Kinder mit eltern eingetragen sind.

Sein Bruder hat vor 2 monaten in Siegen geheiratet die Beamten in Siegen haben auf die Geburtsurkunde verzichtet.dort haben sie einfach das Geburtsdatum mit dem Datum in der Akte verglichen.
Auf meine Frage gut dann heirate ich eben in Siegen sagte die gute Frau das ich zur Anmeldung um in Siegen heiraten zu können genau die Sachen benötige  unentschlossen

Bloß hier in Aschaffenburg wollen sie diese definitv haben mit allem übersetzt beglaubigt etc. Pp
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Marla31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.05.2017 um 10:24:13
 
Aso und die Eltern leben noch.
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Antwort #8 - 24.05.2017 um 12:12:03
 
Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 09:48:39:
Anmeldung um in Siegen heiraten zu können genau die Sachen benötige. Bloß hier in Aschaffenburg wollen sie diese definitv haben mit allem übersetzt beglaubigt etc. Pp 

Heiraten kannst Du letztendlich überall, aber für die Prüfung der zur Eheschließung erforderlichen Dokumente, ist das Standesamt am Wohnsitz zuständig.
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Antwort #9 - 24.05.2017 um 12:40:36
 
Und das auch wenn in Dänemark geheiratet wird?
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Antwort #10 - 24.05.2017 um 13:20:15
 
Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 12:40:36:
Und das auch wenn in Dänemark geheiratet wird?

Nein, natürlich nicht, an einer Eheschließung in DK ist ja auch kein deutsches Standesamt beteiligt.
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Antwort #11 - 24.05.2017 um 13:31:01
 
Hallo,

für eine möglicherweise angestrebte Nachregistrierung ("Nachbeurkundung") der Ehe, wie obenstehend ja schon angefragt, wäre dann aber wieder das Wohnsitz-Standesamt zuständig.

Gruß
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Antwort #12 - 24.05.2017 um 13:36:48
 
T.P.2013 schrieb am 24.05.2017 um 13:31:01:
Hallo,

für eine möglicherweise angestrebte Nachregistrierung ("Nachbeurkundung") der Ehe, ....wäre dann aber wieder das Wohnsitz-Standesamt zuständig.

Aber wohl doch erst dann, wenn die Eheschließung erfolgt ist, nicht für die Eheschließung selbst.
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Antwort #13 - 24.05.2017 um 14:05:46
 
Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 09:48:39:
Auf meine Frage gut dann heirate ich eben in Siegen sagte die gute Frau das ich zur Anmeldung um in Siegen heiraten zu können genau die Sachen benötige 


Anmeldung der Eheschließung ist was anderes als Anmeldung bei einer Gemeinde. Ihr müsstet also umziehen um dann die Anmeldung nach den Regeln des Standesamtes Siegen heiraten zu können.

Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 10:24:13:
Aso und die Eltern leben noch.


Die Eltern sollen zu einem Notar gehen und eine eidesstattliche Versicherung über die Geburt ihres Kindes abgeben, sogenannte Abstammungserklärung

Um zu wissen was diese Abstammungserklärung enthalten sollte zitiere ich mal aus einem anderen Thread:

Zitat:
Herr xxx legte zum Nachweis seiner Geburt eine Eidesstattliche Versicherung vom 30.09.2016 vor. Die Eidesstattliche Versicherung beinhaltet eine einseitige Abstammungserklärung hinsichtlich der Mutter, die väterliche Abstammung ist nicht geklärt, auch der Familienstand der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes wurde nicht angegeben. Waren die Kindeseltern miteinander verheiratet? oder war die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ledig? Liegt ein urkundlicher Nachweis über die Eheschließung der Eltern vor? Der Vater xxxx Geboren xxxx ist am 23.07.1996 in xxxx (xxx Nr xxxx) verstorben. Es wurden von mir Unterlagen aus der Sammelakte zum Sterbeeintrag vom Standesamt xxx angefordert. Diese Unterlagen liegen noch nicht vor. Die Versicherung an Eides statt soch auf Angaben beschränken, die nach dem Gesetz urkundlich zu belegen sind und muss auf einem Wissen basieren. Es sollte angegeben werden, wodurch die Betreffenden Kenntnis von den tatsächlichen Personenstandsdaten erhalten haben. Die Versicherung an Eides statt unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Standesamt ( Ziffer 9.5 PStG-VwV)


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467139060/90#104

Diese Abstammungserklärung kann dann anstelle der Geburtsurkunde anerkannt werden.

Falls die Eltern weitere Kinder haben, dann sollten sie gleich das für die anderen Kinder auch machen.

Nachtrag:
Leben die Eltern in Deutschland?
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Antwort #14 - 24.05.2017 um 14:30:08
 
Das ist doch mal ne Idee.
Das macht jeder Notar?
Ja due eltern leben beide in Siegen .
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