i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Heirat Geburtsurkunde
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1495526375

Beitrag begonnen von Marla31 am 23.05.2017 um 09:59:35

Titel: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 23.05.2017 um 09:59:35
Hallo ihr Lieben

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll zu erklären.

Ich wollte mich mal vorstellen.
Ich bin seit 11 Jahren mit meinen Freund zusammen der in Syrien geboren ist.Er ist Kurde
Er wurde hier vor vielen Jahren eingebürgert 2002
Wir haben 2 gemeinsame Kinder.uur vaterschaftsanrrkennung haben wir damals nur den Perso und die Einbürgerungsakte benötigt.

Wir haben geplant nach langer Zeit Jetz doch zu heiraten, doch hier in Bayern benötigen wir von ihm eine geburtsurkunde. sein Vater hat jemanden in Syrien beauftragt diese zu besorgen doch man sagte ihm es gibt keine geburtsurkunde in Syrien.also bekamen wir nur eine personenstandsurkunde.die Papiere reichen aber für eine hochzeit nicht aus.Den wir benötigen die Geburtsurkunde😣
Hat jemand Erfahrung damit sich die hochzeit praktisch 'einzuklagen" das er von der Vorlage diese Urkunde befreit wird?
Oder hat jemand sonst Erfahrung ohne geburtsurkunde zu heiraten hier in Deutschland?
Liegt es vielleicht daran das er Kurde ist und die dort in Syrien ja nicht den besten stand haben?
Die Einbürgerungsakte aus dem damaligen wohnort haben wir schon angefordert in dieser Akte ist aber nur ein Pass vom Vater in dem die Kinder eingetragen wurden aber das reicht glaube ich nicht aus.
Vielleicht kann mir ja einer weiter helfen?
Vielen Dank schon mal :)

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von salama11 am 23.05.2017 um 11:00:22
Geht nach Dänemark. Meine Freundin hatte ein ähnliches Problem. Ihr Mann ist Algerier mit deutschem Pass, hatte aber auch keine Geburtsurkunde, bzw nicht die passende. War auch in Bayern. Ging alles gar nicht. Dänemark ging und sie sind jetzt glücklich verheiratet mit Nachwuchs.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 23.05.2017 um 11:03:16
Danke für deine Antwort.

Wie lief das dann mit der nachbeurkundung hier ab?
Nicht das wir dann noch größere Probleme haben.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 23.05.2017 um 11:06:44
"Durchklagen" wäre mE sehr gut möglich.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 23.05.2017 um 17:59:53
Niemand eine Idee?!
:'(

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 23.05.2017 um 18:26:05
Zähle mal bitte Unterlagen auf, die ihr habt. Leben die Eltern noch?

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 24.05.2017 um 09:48:39
Hallo.

Wir haben die Einbürgerungdurkunde
Personenstandsurkunde übersetzt undv orginal

Und im Archiv in Siegen (unser wohnort ist ein anderee)liegt ein Pass in deren die Kinder mit eltern eingetragen sind.

Sein Bruder hat vor 2 monaten in Siegen geheiratet die Beamten in Siegen haben auf die Geburtsurkunde verzichtet.dort haben sie einfach das Geburtsdatum mit dem Datum in der Akte verglichen.
Auf meine Frage gut dann heirate ich eben in Siegen sagte die gute Frau das ich zur Anmeldung um in Siegen heiraten zu können genau die Sachen benötige  :-/

Bloß hier in Aschaffenburg wollen sie diese definitv haben mit allem übersetzt beglaubigt etc. Pp

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 24.05.2017 um 10:24:13
Aso und die Eltern leben noch.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Saxonicus am 24.05.2017 um 12:12:03

Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 09:48:39:
Anmeldung um in Siegen heiraten zu können genau die Sachen benötige. Bloß hier in Aschaffenburg wollen sie diese definitv haben mit allem übersetzt beglaubigt etc. Pp 

Heiraten kannst Du letztendlich überall, aber für die Prüfung der zur Eheschließung erforderlichen Dokumente, ist das Standesamt am Wohnsitz zuständig.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 24.05.2017 um 12:40:36
Und das auch wenn in Dänemark geheiratet wird?

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Saxonicus am 24.05.2017 um 13:20:15

Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 12:40:36:
Und das auch wenn in Dänemark geheiratet wird?

Nein, natürlich nicht, an einer Eheschließung in DK ist ja auch kein deutsches Standesamt beteiligt.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von T.P.2013 am 24.05.2017 um 13:31:01
Hallo,

für eine möglicherweise angestrebte Nachregistrierung ("Nachbeurkundung") der Ehe, wie obenstehend ja schon angefragt, wäre dann aber wieder das Wohnsitz-Standesamt zuständig.

Gruß

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Saxonicus am 24.05.2017 um 13:36:48

T.P.2013 schrieb am 24.05.2017 um 13:31:01:
Hallo,

für eine möglicherweise angestrebte Nachregistrierung ("Nachbeurkundung") der Ehe, ....wäre dann aber wieder das Wohnsitz-Standesamt zuständig.

Aber wohl doch erst dann, wenn die Eheschließung erfolgt ist, nicht für die Eheschließung selbst.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 24.05.2017 um 14:05:46

Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 09:48:39:
Auf meine Frage gut dann heirate ich eben in Siegen sagte die gute Frau das ich zur Anmeldung um in Siegen heiraten zu können genau die Sachen benötige 


Anmeldung der Eheschließung ist was anderes als Anmeldung bei einer Gemeinde. Ihr müsstet also umziehen um dann die Anmeldung nach den Regeln des Standesamtes Siegen heiraten zu können.


Marla31 schrieb am 24.05.2017 um 10:24:13:
Aso und die Eltern leben noch.


Die Eltern sollen zu einem Notar gehen und eine eidesstattliche Versicherung über die Geburt ihres Kindes abgeben, sogenannte Abstammungserklärung

Um zu wissen was diese Abstammungserklärung enthalten sollte zitiere ich mal aus einem anderen Thread:


Zitat:
Herr xxx legte zum Nachweis seiner Geburt eine Eidesstattliche Versicherung vom 30.09.2016 vor. Die Eidesstattliche Versicherung beinhaltet eine einseitige Abstammungserklärung hinsichtlich der Mutter, die väterliche Abstammung ist nicht geklärt, auch der Familienstand der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes wurde nicht angegeben. Waren die Kindeseltern miteinander verheiratet? oder war die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ledig? Liegt ein urkundlicher Nachweis über die Eheschließung der Eltern vor? Der Vater xxxx Geboren xxxx ist am 23.07.1996 in xxxx (xxx Nr xxxx) verstorben. Es wurden von mir Unterlagen aus der Sammelakte zum Sterbeeintrag vom Standesamt xxx angefordert. Diese Unterlagen liegen noch nicht vor. Die Versicherung an Eides statt soch auf Angaben beschränken, die nach dem Gesetz urkundlich zu belegen sind und muss auf einem Wissen basieren. Es sollte angegeben werden, wodurch die Betreffenden Kenntnis von den tatsächlichen Personenstandsdaten erhalten haben. Die Versicherung an Eides statt unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Standesamt ( Ziffer 9.5 PStG-VwV)


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1467139060/90#104

Diese Abstammungserklärung kann dann anstelle der Geburtsurkunde anerkannt werden.

Falls die Eltern weitere Kinder haben, dann sollten sie gleich das für die anderen Kinder auch machen.

Nachtrag:
Leben die Eltern in Deutschland?

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 24.05.2017 um 14:30:08
Das ist doch mal ne Idee.
Das macht jeder Notar?
Ja due eltern leben beide in Siegen .

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 24.05.2017 um 14:48:14
Macht jeder Notar.

Ja dann sollen die Eltern es machen.

Aber ich möchte dich vorsorglich darüber informieren, dass nach meinen Informationen syrische Urkunden vom Zentralstandesamt Damaskus eigentlich beschafft werden können.

Aber Abstammungserklärung sollte in Verbindung mit allen Umständen und anderen Urkunden die Abstammung hinreichend belegen.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von Marla31 am 24.05.2017 um 16:15:39
Vielen dank für deine Antworten.
Ich hoffe wir können bald alles Regeln.

Titel: Re: Heirat Geburtsurkunde
Beitrag von T.P.2013 am 24.05.2017 um 16:31:03

Saxonicus schrieb am 24.05.2017 um 13:36:48:
Aber wohl doch erst dann, wenn die Eheschließung erfolgt ist, nicht für die Eheschließung selbst. 


Natürlich.
Da die Frage danach seitens der TE direkt nach dem Vorschlag der Eheschließung in DNK kam und der Begriff "Nachregistrierung" eigentlich selbsterklärend ist, hätte ich hier eigentlich keinerlei Unklarheit vermutet...

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.