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Scheidung, Aufenthalterlaubnis (Gelesen: 652 mal)
Jacob30
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Mainz, Rheinland-Pfalz, Germany
Mainz
Rheinland-Pfalz
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung, Aufenthalterlaubnis
22.05.2017 um 13:30:45
 
Liebe Info4allien Team,
ich bin seit sechs Jahren mit meiner Frau, EU Bürgerin, in Deutschland verheiratet. Wir möchten uns nun  trennen. wie sieht mit meiner Aufenthaltserlaubnis und später evtl.. Einbürgerung aus.
ich besitze die Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU).
Anmerkung: 5 ABS. 5 Freizügg/EU.
Ich studiere in Master.
MfG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung, Aufenthalterlaubnis
Antwort #1 - 22.05.2017 um 13:40:23
 
Daueraufenthaltsrecht bleibt bestehen, Einbürgerung nach acht Jahren Aufenthalt möglich.
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