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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung, Aufenthalterlaubnis
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Beitrag begonnen von Jacob30 am 22.05.2017 um 13:30:45

Titel: Scheidung, Aufenthalterlaubnis
Beitrag von Jacob30 am 22.05.2017 um 13:30:45
Liebe Info4allien Team,
ich bin seit sechs Jahren mit meiner Frau, EU Bürgerin, in Deutschland verheiratet. Wir möchten uns nun  trennen. wie sieht mit meiner Aufenthaltserlaubnis und später evtl.. Einbürgerung aus.
ich besitze die Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU).
Anmerkung: 5 ABS. 5 Freizügg/EU.
Ich studiere in Master.
MfG

Titel: Re: Scheidung, Aufenthalterlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 22.05.2017 um 13:40:23
Daueraufenthaltsrecht bleibt bestehen, Einbürgerung nach acht Jahren Aufenthalt möglich.

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