Hallo,
Günter schrieb am 15.05.2017 um 20:49:02:a) Wir glauben, dass das Kind die Deutsche und die Kenyanische Staatsbürgerschaft bekommt. Stimmt das?
Wenn Du als Deutscher die Vaterschaft anerkennst, bekommt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Siehe Ausführungen meines Vorredners.
Und die Sorgeerklärung solltest Du gleich miterledigen.
Wobei die Urkundenprüfung für diesen Zweck keinesfalls so zwingend ist, wie es mein Vorredner suggeriert.
Zitat:b) Wenn ja, welche Ämter sind hierfür zuständig?
Wofür genau?
Für die Anerkennung der Vaterschaft + Sorgeerklärung: Jugendamt. Die Mutter muss bei der deutschen
AV Ihre Zustimmung beurkunden lassen.
Den deutschen Pass bekommt am Ende das Kind bei der deutschen Botschaft in Nairobi.
Zitat:c) Wenn ja, welche Unterlagen brauchen wir?
Wofür genau?
Für die Vaterschaftsanerkennung + Sorgeerklärung:
Sagt Dir verbindlich das zuständige Jugendamt (auf jeden Fall aber Pass / Perso, Zustimmungserklärung d. Mutter).
Zitat:d) Sie hat ende Februar den
A1 Test bestanden, jetzt haben wir erfahren dass dieser nur eine Zeit lang gültig ist. Wir möchten vermeiden das der Test verfällt.
Welcher Zeitpunkt im Visa Prozess ist maßgeblich damit Ihr
A1 Test gültig bleibt?
Der Zeitpunkt der Antragsabgabe. Ein festgelegtes Verfallsdatum gibt es aber nicht, sie sollte bis dahin nur nicht zuviel vergessen haben...
Bei
FZF zum deutschen Kind ist es aber aber in der Tat sowieso irrelevant.
Zitat:f) Wenn ja, was müssen wir beachten und wie gehen wir vor?
Siehe Angaben meines Vorredners.
Wobei die Urkundenprüfung für diesen Zweck keinesfalls so zwingend ist, wie es mein Vorredner suggeriert.
Zitat:g) Wie verhält es sich mit ihrem Kenyanischem Pass, wenn sie hier Leben würde?
Den behält sie. Sie bekommt zusätzlich einen deutschen Aufenthaltstitel in Scheckkartenform.
Einen neuen Nationalpass bei Ablauf des alten bekommt sie dann über die kenianische Botschaft in Deutschland.
Gruß