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Mal wieder der Integrationskurs (Gelesen: 3.501 mal)
semiramis
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i4a rocks!


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09.05.2017 um 15:14:50
 
Hallo alle miteinander!

Mein Mann hat ein Aufenthaltsrecht von 3 Jahren bekommen und die Verpflichtung zum Kurs. Wir hatte. uns für einen Abendkurs entschieden, da er ja bald arbeiten sollte. Er hat den Einstufungstest gemacht und soll ab Modul 4 anfangen. Nun hat er angefangen zu arbeiten und wir haben gemerkt dass die Arbeitszeit einfach immer mit dem Kurs kollidiert, sprich : er würde immer zu spät kommen buw gar nicht erscheinen können. Ich haben beim Kursträger erfragt , ob es ein WE Kurs gebe oder er einen Träger kenne , der solchen anbietet. Ich wurde ja fast ausgelacht! Ob ich denken würde, dass jemand den Kurs nach meinem Mann anpassen würde! Und er solle gleich Kündigen, da Vollzeit arbeiten und eine Sprache lernen nicht vereinbar seien! Ich habe schreckliche Magenschmerzen jetzt! Meinem Mann gefällt es sehr gut on der Firma und er word mit seinem Deutsch von Tag zu Tag besser!
Was tun? Ich habe bereits nach Wochenendkurswn in unserer Stadt gesucht ohne Ergebnis!!
Danke euch
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 09.05.2017 um 15:31:10
 
Wann hat er seine AE bekommen? Vor Kurzem? Dann hat er ja noch massenhaft Zeit, den Kurs zu machen. Ggf. muss er dann später nur noch die B1-Prüfung machen und den Kurs "Leben in Deutschland". Und falls er in 3 Jahren immer noch keine Zeit dafür hat da er Vollzeit arbeitet beantragt er bei der ABH sich von der Teilnahme befreien zu lassen.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1490613993
schau mal hier. Ähnliches Thema.
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semiramis
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Antwort #2 - 09.05.2017 um 15:35:45
 
ich muss ja jetzt die Verpflichtung vom kursträger abholen! Dann ist er ja nirgends mehr angemeldet?!? Alles lief so glatt, jetzt habe ich Angst dass er Kündigen muss wegen des Kurses! Ich will Donnerstag mal zum Ausländeramt,  um zu fragen. Ich bin richtig verzweifelt. Wenn doch jemand Arbeit in einer deutschen Firma hat und Steuern und Abgaben zahlt, warum dieser Kurs ?! Wir wollten jetzt anfangen eine Familie zu gründen . Kann er vom Ausländeramt zur Kündigung gezwungen werden???
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Aras
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Antwort #3 - 09.05.2017 um 15:35:50
 
Er soll dann schonmal jetzt den Antrag stellen wegen Unzumutbarkeit von der Integrationskursverpflichtung befreit zu werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #4 - 09.05.2017 um 15:35:53
 
Es ist tatsächlich so gedacht, dass man erst den Deutschkurs macht und dann eine Arbeit sucht.

So, wie Ihr das versucht, ist es in den letzten 50 Jahren fast immer gescheitert – mit "nebenbei lernen" gewöhnt man sich so viele Fehler und solch einen Akzept an, dass es später kaum möglich ist, das noch zu korrigieren.

Deshalb gibt es auch kaum Möglichkeiten, den Kurs parallel zur Arbeit zu besuchen, weil da die Nachfrage viel zu klein ist.
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semiramis
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Antwort #5 - 09.05.2017 um 15:49:40
 
Mir ost auch daran gelegen, dass mein Mann richtig Deutsch kann! Und ich finde , dass man grade durch Arbeit guten Anschluss an die Gesellschaft findet!
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2Chevaux
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Antwort #6 - 09.05.2017 um 17:50:19
 
Nebenbei gesagt: Spätestens für eine spätere Einbürgerung ist der Nachweis von Sprachkenntnissen auf B1-Niveau verpflichtend (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die hier aber wohl kaum relevant sein dürften).

Einen Antrag auf "Unzumutbarkeit", wie von Aras angeregt, halte ich hier für deutlich daneben: Jemand kann arbeiten, findet die Zeit dafür und ist auch nicht durch familiäre Umstände gehindert (etwa Pflege von Angehörigen), will sich immerhin dauerhaft hier niederlassen und empfindet es aber laut Aras als "unzumutbar", die Sprache zu lernen ?
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Aras
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Antwort #7 - 09.05.2017 um 18:55:21
 
Tja ist aber so. § 44a Abs. 1 Satz 5 oder 6 AufenthG. Konnte jetzt nicht so zählen...

Zitat:
Die Verpflichtung ist zu widerrufen, wenn einem Ausländer neben seiner Erwerbstätigkeit eine Teilnahme auch an einem Teilzeitkurs nicht zuzumuten ist.


Die Behörde muss die Verpflichtung widerrufen. Wenn der Staat auch in die Erwerbstätigkeit eingreift um die Integrationskurspflicht durchzusetzen dann müsste er auch Einkommensverluste erstatten.

Ich finde es also nicht unzumutbar sondern der Gesetzgeber.
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semiramis
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Antwort #8 - 10.05.2017 um 12:17:13
 
ich gehe morgen nochmal zur ausländerbehörde und versuche einen geeigneten kurs zu finden. am wochenende wäre perfekt, er wäre ja auch bereit dafür weiter weg zu fahren.  hinzu kommt die montagearbeit, bei der er auch ma ne woche nach berlin dahren muss. mein mann macht das alles super. wir haben die A1 prüfung alleine ohne kurs geschafft, es hätte sogar für A2 gereicht. einen monat nachdem er hier war hat er den einstufungstest gemacht und kann direkt 3 module überspringen. wenn wir bisschen mehr zeit hätten, würden wir auch b1 schaffen, nur halt diese verbindlichkeit mit der schulw ist das, was erschwerend ist. die präsenzzeit. ich dachte er hätte 3 jahre zeit dafür, warum die unverzügliche anmeldung bei einem träger? ich möchte einfach nur nicht , dass er aus seinem arbeitsverhältnis gerissen wird, wo er schon freunde und kollegen gefunden hat. sein chef ist begeistert von ihm und hat total unverständlich gefunden, dass er einen kurs machen soll. kann er irgendwie schriftlich das festhalten ? irgendwie einen schrieb fertig machen?
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semiramis
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Antwort #9 - 10.05.2017 um 12:23:04
 
sorry , vielleicht nerve ich, aber ich schlafe seit nächten nicht mehr durch. ich finde manche antworten auch anmaßend , nach dem motto " ihr wollt einfach nicht"/"so macht das aber keinen sinn".
der wille ist da, nur am system scheitert es leider manchmal. wenn man erst den integrationskurs machen soll und dann erst arbeiten soll, dann soll man den menschen erst eine arbeitserlaubnis nach erdolgreichem kurs vergeben. irgendwie finde ich manche entscheidungen willkürlich. ich kann mich daran erinnern, als ich eingebürgert wurde, dass von mir verlangt wurde dass ich einen deutschtest mache, sowie die prüfung leben in deutschland. ich bin in DE geboren, bin zu schule gegangen, habe abitur gemacht und eine ausbildung angefangen. da habe ich den sachbearbeiter gefragt ob es sein ernst sei..... so viel zum thema willkür. die sachbearbeiterin in unserer behörde hat meinen mann nur 2 fragen gefragt die er richtig beantwortet hat.
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reinhard
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Antwort #10 - 10.05.2017 um 12:47:39
 
Genau, Du hast erst gelernt und bist erst dann berufstätig geworden. Das ist der normale Weg, darauf haben sich alle Kursanbieter eingestellt. Erst Abitur, dann Ausbildung, dann Beruf. Für Einwanderer: Erst Integrationskurs, danach Arbeitsplatzsuche.

Die Erfahrung der letzten 70 Jahre Einwanderung zeigt eben, dass der umgekehrte Weg, den Du wählen möchtest, in aller Regel nicht funktioniert.

Du hast doch jetzt alle Antworten: Wenn Dein Mann es anders will, muss er die Nachteile in Kauf nehmen.
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semiramis
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Antwort #11 - 10.05.2017 um 12:54:29
 
ich würde das verstehen, wenn erhöhter integrationsbedarf bestehen würde, dem ist aber nicht so! danke reinhard für diese permanente kontraeinstellung und null verständnis
desweiteren ist der wille da.
und das zählt! ich will auch micjt dass mein mann im alltag neben mir steht und schaut wie ne kuh wenns donnert.
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DavidFB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 10.05.2017 um 13:22:28
 
reinhard schrieb am 10.05.2017 um 12:47:39:
Das ist der normale Weg, darauf haben sich alle Kursanbieter eingestellt. (...) Für Einwanderer: Erst Integrationskurs, danach Arbeitsplatzsuche.


Der Einwanderer soll also seinen fortschreitenden Integrationsprozess (Arbeit, Einzahlung in Sozial- und Rentenkassen, Zahlen von Steuern, Interaktion mit Kollegen, tagtägliche praktische Anwendung der deutschen Sprache) abbrechen, um einen Integrationskurs zu besuchen.

Und das alles nur, weil das "der normale Weg" ist und die Erfahrung gezeigt habe, dass diese Reihenfolge so richtig ist.
Tut mir leid, aber das entzieht sich meinem Verständnis.

An die Themenstellerin: Nicht aufgeben. Nach einer Person in der Behörde suchen, die Verständnis hat und offen ist für eine pragmatische Lösung. Nach einem Weg suchen, den Integrationskurs mit der Arbeit deines Mannes "kompatibel" zu machen (kann er irgendwann Urlaub - zur Not unbezahlt - nehmen, um den Kurs zu machen?).

Nur nicht entmutigen lassen, und vor allem nicht das Arbeitsverhältnis kündigen. Es soll noch Menschen in den Behörden geben, die pragmatisch denken und hilfsbereit sind. Sie zu finden, kann manchmal etwas dauern.
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Aras
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Antwort #13 - 10.05.2017 um 13:38:19
 
semiramis

Was sind schon die angesprochenen Nachteile? Das es keine NE geben würde?

Dann lernt er eben privat weiter bis zu B1.

Btw.

Zitat:
Als Maßstab für die zeitliche Unzumutbarkeit bietet sich § 121 Abs. 4 2 SGB III an, wonach Fahrzeiten insgesamt zweieinhalb Stunden nicht überschreiten dürfen (Bergmann/Dienelt/Sußman Rn. 9)

BeckOK AuslR/Eichenhofer AufenthG § 44a Rn. 15


Zitat:
Eine Verpflichtung ist auch zu widerrufen, wenn der Ausl eine Erwerbstätigkeit ausübt u. ihm daneben die Teilnahme an einem Integrationskurs nicht zuzumuten ist (§ 44a I 6). Bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit, die regelmäßig in den Tagesstunden ausgeübt wird, sind damit nur Abendkurse zumutbar, die mit den Arbeitszeiten vereinbar sind u. in angemessener Zeit erreicht werden können. Arbeitet der Ausl im Schichtbetrieb oder regelmäßig in Abend- oder Nachtarbeit, bedarf es spezieller Angebote.

Bergmann/Dienelt/Sußman AufenthG § 44a Rn. 11

Und auch noch ein kurzer Hinweis, dass die NE dann ggf. trotz fehlendem B1 erteilt werden muss....

§ 28 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 2 Satz 5, § 44a Abs. 2 Nr. 3 AufenthG

Nachtrag:
DavidFB schrieb am 10.05.2017 um 13:22:28:
(kann er irgendwann Urlaub - zur Not unbezahlt - nehmen, um den Kurs zu machen?).

Wieso? Wer ersetzt den Einkommensausfall? Zumal Urlaub zum erholen dient (irgendwo im Bundesurlaubsgesetz)
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Antwort #14 - 10.05.2017 um 13:49:08
 
danke für eure unterstützung!
iwenn ich könnte, würd ich euch einen ausgeben!
eine schöne restwoche euch noch!
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