Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wechsel vom Studium in eine Ausbildung (Gelesen: 816 mal)
shigga
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ghana
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel vom Studium in eine Ausbildung
30.04.2017 um 11:03:48
 
Hallo liebes Board,

Meine Schwester (Ghana) studiert gerade im 6. Semester mit einer AE zum Zwecke des Studiums. Sie hat bis dato trotz gutem Einsatz nur 2 Klausuren bestanden und es ist abzusehen, dass sie das Studium (Ing) nicht packen wird. Es bewahrheitet sich, das was ich schon lange vermutet habe: sie eignet sich eher für eine Ausbildung.
Ist es möglich ohne dass sie eine AE für eine Ausbildung bekommt  ausreisen muss? Wenn ja, wie wäre die Vorgehensweise? Sagen wir mal, sie würde eine Ausbildungszusage von einem Betrieb zur z.B. Altenpflegerin bekommen, wäre das ausreichend? Gibt's bei Ausbildung auch eine Vorrangprüfung? Macht es dann mehr Sinn sich auf solche Ausbildungsstelle zu beschränken, die sonst unbesetzt bleiben?

Danke vielmals für eure Antworten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.816

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel vom Studium in eine Ausbildung
Antwort #1 - 30.04.2017 um 12:29:54
 
Also ich sehe hier keine Chance. § 16 Abs. 2 AufenthG besagt, dass in der Regel die Erteilung einer AE zu einem anderen Zweck als denen des § 16 Abs 1 und 1a nicht erteilt werden kann. Ich sehe jetzt nicht wieso deine Schwester eine Ausnahme darstellen soll.

Deine Schwester muss imho ausreisen und sich für eine neue AE von Ghana aus Bewerben. Sie wird das Visum wahrscheinlich nicht bekommen, da sie quasi ihre Chance schon hatte.

Man muss ja beachten, dass sie nur 2 Klausuren bestanden hat. Wahrscheinlich also nur ca. 15 Creditpoints erworben hat. Das ist nur ein halbes Semester und dabei ist sie im 6. Semester.

Auch wenn du beteuerst, dass sie einen "guten Einsatz" hatte, wird man das nicht glauben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.192

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel vom Studium in eine Ausbildung
Antwort #2 - 30.04.2017 um 17:20:42
 
Sie kann auch rechtzeitig einen Ausbildungsplatz suchen, möglichst auf einem Gebiet, auf dem viele, viele offene Stellen existieren, und die Ausländerbehörde vorher fragen. Manchmal gibt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, wenn sich der Arbeitgeber auch gegenüber der Ausländerbehörde so äußert.

Aber ein Visum braucht sie, und das kann sie nur in Ghana bekommen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema