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Beitrag begonnen von shigga am 30.04.2017 um 11:03:48

Titel: Wechsel vom Studium in eine Ausbildung
Beitrag von shigga am 30.04.2017 um 11:03:48
Hallo liebes Board,

Meine Schwester (Ghana) studiert gerade im 6. Semester mit einer AE zum Zwecke des Studiums. Sie hat bis dato trotz gutem Einsatz nur 2 Klausuren bestanden und es ist abzusehen, dass sie das Studium (Ing) nicht packen wird. Es bewahrheitet sich, das was ich schon lange vermutet habe: sie eignet sich eher für eine Ausbildung.
Ist es möglich ohne dass sie eine AE für eine Ausbildung bekommt  ausreisen muss? Wenn ja, wie wäre die Vorgehensweise? Sagen wir mal, sie würde eine Ausbildungszusage von einem Betrieb zur z.B. Altenpflegerin bekommen, wäre das ausreichend? Gibt's bei Ausbildung auch eine Vorrangprüfung? Macht es dann mehr Sinn sich auf solche Ausbildungsstelle zu beschränken, die sonst unbesetzt bleiben?

Danke vielmals für eure Antworten!

Titel: Re: Wechsel vom Studium in eine Ausbildung
Beitrag von Aras am 30.04.2017 um 12:29:54
Also ich sehe hier keine Chance. § 16 Abs. 2 AufenthG besagt, dass in der Regel die Erteilung einer AE zu einem anderen Zweck als denen des § 16 Abs 1 und 1a nicht erteilt werden kann. Ich sehe jetzt nicht wieso deine Schwester eine Ausnahme darstellen soll.

Deine Schwester muss imho ausreisen und sich für eine neue AE von Ghana aus Bewerben. Sie wird das Visum wahrscheinlich nicht bekommen, da sie quasi ihre Chance schon hatte.

Man muss ja beachten, dass sie nur 2 Klausuren bestanden hat. Wahrscheinlich also nur ca. 15 Creditpoints erworben hat. Das ist nur ein halbes Semester und dabei ist sie im 6. Semester.

Auch wenn du beteuerst, dass sie einen "guten Einsatz" hatte, wird man das nicht glauben.

Titel: Re: Wechsel vom Studium in eine Ausbildung
Beitrag von reinhard am 30.04.2017 um 17:20:42
Sie kann auch rechtzeitig einen Ausbildungsplatz suchen, möglichst auf einem Gebiet, auf dem viele, viele offene Stellen existieren, und die Ausländerbehörde vorher fragen. Manchmal gibt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung, wenn sich der Arbeitgeber auch gegenüber der Ausländerbehörde so äußert.

Aber ein Visum braucht sie, und das kann sie nur in Ghana bekommen.

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