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Arbeitserlaubnis (Gelesen: 828 mal)
Themen Beschreibung: Ausbildung abbrechen und als Altenpflegehelferin zu arbeiten
reussite
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: malisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis
30.04.2017 um 19:07:31
 
Hallo zusammen,
Ich bin zurzeit im 2. Jahr Ausbildung von Altenpflege. Letzes Jahr habe ich die staatliche Prüfung als Altenpflegehelferin mit gute Note absolviert. Ich möchte gern mein derzeitige Ausbildung abbrechen und als Altenpflegehelferin zu arbeiten.
Ich besitze einen Aufenthalttitel $16 Ab 1.  Ist es möglich ein Arbeiterlaubnis zu kriegen, wenn einen Job finde.
Danke für ihre Hilfe.
Mfg
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Aras
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Beiträge: 3.812

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.04.2017 um 21:33:26
 
1. Gilt die Sperre von § 16 Abs. 2 AufenthG.
2. Ist Altenpflegehelfer kein Manglberuf. Erst examinierter Altenpfleger ist ein Mangelberuf.
Siehe https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw...

Fazit:
Keine Chance.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: malisch
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Antwort #2 - 01.05.2017 um 17:33:22
 
Danke für die Infos.
Mfg
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