Wenn du
dauerhaft und voll erwerbsgemindert bist, und wenn das Einkommen zu gering ist, könnt ihr ergänzende Leistungen vom Sozialamt erhalten.
Das sind Leistungen nach Kapitel 4 des
SGB XII (wegen v+d Erwerbsminderung) für dich. Für dich als Kindergeldberechtigte gibt es weiterhin Kindergeld, uU gibt es ergänzende Leistungen vom Sozialamt für dein Kind.
Unterhaltsvorschuss wird es weiterhin geben, wenn dein Ehemann nicht unterhaltsfähig ist.
Das Wohngeld entfällt, wenn es Leistungen vom Sozialamt gibt.
Ist deine Rente allerdings
zeitlich befristet, dann würde für dich das Jobcenter mit Hartz 4=Alg2 zuständig werden.
Dein Ehemann ist wahrscheinlich erwerbsfähig, so daß für ihn das Jobcenter mit Leistungen nach
SGB II zuständig wird. Er bekäme dann Hartz 4 als ergänzende Leistung.
Es kommt eben auf euren gemeinsamen
Bedarf und deinen Rentenstatus an. Du schreibst ja nur was zum
Einkommen.Ja, es gibt auch online-Rechner. Im Internet ganz einfach zu finden.
Ja, Rente, Kindergeld und UHV werden auf die Leistungen angerechnet.