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Annerkannter Flüchtling Medizinische Versorgung (Gelesen: 1.470 mal)
Roji63
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10.04.2017 um 21:47:25
 
Hallo ihr lieben,

ein Freund von mir ist nun seid zwei Jahren in Deutschland. Sein Vater und auch er wurden als Flüchtling anerkannt (den genauen Status kenne ich nicht). Der Vater hatte bereits mehrere OPs hier in Deutschland am Bein (alter Autounfall in Syrien). Nach der letzten OP hat er eine Hirnblutung bekommen und lag 6 Monate auf der Intensiv Station. Der Familie wurde gesagt er würde danach in eine REHA KLinik kommen nun nach ca. 3 Monaten haben sie bemerkt das es ein Pflegeheim ist in dem sie ihn untergebracht haben?

Wie ist das rechtlich gesehen? Aus gesetzlicher Sicht? Haben sie Anspruch auf eine REHA Versorgung als anerkannte Flüchtlinge?

Liebe Grüße und danke für Antworten
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Aras
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Antwort #1 - 11.04.2017 um 04:50:08
 
Die entscheidende Frage ist nicht ihr aufenthaltsrechtlicher Status sondern ob sie in der GKV sind oder Sozialhilfe beziehen. Und je nachdem musst du schauen. Frag dann am besten im Krankenkassenforum.de nach, da weiß man auch über Sozialhilfe bescheid.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Roji63
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Antwort #2 - 13.04.2017 um 12:35:21
 
Super danke für die Info
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 13.04.2017 um 14:01:14
 
Im Asylverfahren und nach einer Ablehnung gilt das Asylbewerberleistungsgesetz, dann sind sie beim Sozialamt oder einer speziellen Stelle des Sozialamtes.

Nach der Anerkennung, egal ob als Flüchtlinge oder als subsidiär Geschützter, sind sie beim Jobcenter und werden über das Jobcenter krankenversichert (freie Wahl der Krankenkasse). Sie bekommen also für alles die normalen "Kassenleistungen" und müssten auch die Plastikkarte haben. Bei bestimmten Behandlungen brauchen sie vorher eine Zustimmung, wie Deutsche auch.

Wenn sie arbeiten, ist es in der Regel die gleiche Krankenkasse, bei der sie vorher vom Jobcenter aus waren.
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