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Meine philippinische Freundin ist verheiratet (Gelesen: 5.128 mal)
Themen Beschreibung: Ich brauche Tips sie frei zu bekommen für gemeinsame Zukunft
Blaise
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Antwort #15 - 01.05.2017 um 13:00:44
 
Hallo,
wenn ihr trotz der bestehenden Ehe in einem anderen Staat heiraten könnt, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der zweiten Eheschließung in Deutschland mit Eintragung im Eheregister möglich.
Siehe Urteil des OLG München. Wenn ihr diesen Weg geht, habt ihr noch viele Hindernisse zu überwinden. Viel Glück dabei!
Grüße,
Blaise
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Holzer
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Antwort #16 - 01.05.2017 um 14:08:44
 
Blaise schrieb am 01.05.2017 um 13:00:44:
Siehe Urteil des OLG München. Wenn ihr diesen Weg geht, habt ihr noch viele Hindernisse zu überwinden. Viel Glück dabei!
Grüße,

Hier im Urteil war es aber eine Ehe zwischen einem Deutschen und einer Pinay....da gilt dieses Urteil und wird auch so angewandt.
Es gilt jedoch nicht bei 2 Filipinos untereinander, wie im vorliegenden Sachverhalt. Hier muss die Annullierung durchgezogen werden, ansonsten geht gar nichts!

Wenn das so einfach wäre, müssten ja niemand das aufwendige und teure Annulierungsverfahren durchziehen.
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Blaise
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Antwort #17 - 01.05.2017 um 20:48:40
 
Hallo,
Holzer schrieb am 01.05.2017 um 14:08:44:
... Es gilt jedoch nicht bei 2 Filipinos untereinander, wie im vorliegenden Sachverhalt. Hier muss die Annullierung durchgezogen werden, ansonsten geht gar nichts!

Wenn das so einfach wäre, müssten ja niemand das aufwendige und teure Annulierungsverfahren durchziehen.

Oh, ich dachte der TS sei Deutscher...
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Holzer
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Antwort #18 - 01.05.2017 um 21:26:59
 
Blaise schrieb am 01.05.2017 um 20:48:40:
Oh, ich dachte der TS sei Deutscher...

In deinem Urteil ging es um die Anerkennung der Scheidung eines Deutschen und einer Pinay....das musste das OLG anerkennen! Im hier behandelten Sachverhalt geht es um die "Scheidung" zweier Filipinos...welche nicht möglich ist, deshalb wird das OLG das nicht anerkennen ohne Durchführung einer Annullierung. Es gab da wohl schon einige Musterverfahren...ist leider nicht so einfach! Sonst würde es jeder so machen!
Aber ok, ich bin dann raus hier

PS: Ich hatte damit oft genug in Manila zu tun
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reinhard
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Antwort #19 - 01.05.2017 um 21:35:05
 
Blaise schrieb am 01.05.2017 um 20:48:40:
Hallo,
Oh, ich dachte der TS sei Deutscher...


Ist er auch.

Aber die philipinische Frau, die er heiraten will, ist noch mit einem philipinischen Mann verheiratet.
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Antwort #20 - 02.05.2017 um 06:29:25
 
OT:

Blaise schrieb am 01.05.2017 um 13:00:44:
wenn ihr trotz der bestehenden Ehe in einem anderen Staat heiraten könnt, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der zweiten Eheschließung in Deutschland mit Eintragung im Eheregister möglich. Siehe Urteil des OLG München. Wenn ihr diesen Weg geht, habt ihr noch viele Hindernisse zu überwinden. Viel Glück dabei!



Genau dieser Fall steht doch schon seit "Ewigkeiten" in den Leitfäden der OLGs


Zitat:
Soweit  der  philippinische  Staatsangehörige  im  ausländischen  Scheidungsverfahren  jedoch 
selber Antragsteller war, ist eine erneute Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland
nach Art. 13 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB unter Rückverweisung auf deutsches Recht möglich.


Ich kenne diesen Satz seit 2005 (beginn meine Forenlebens -Smiley )
Wieso dazu in München ein separates Urteil nötig war, ist mir schleierhaft.  Okay, hier ging es um die Nachregistrierung einer ausländischen HU.. wo offenbar sich jemand auf den Schlips getreten gefühlt hat, weil die "Zertifizierung" durch das OLG im Vorfeld gefehlt hat. Aber die Parallele ist doch offensichtlich.

War nur nebenbei.. trifft - wie schon richtig bemerkt - auf den Fall des TS ohnehin nicht zu.
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