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Meine philippinische Freundin ist verheiratet (Gelesen: 5.073 mal)
Themen Beschreibung: Ich brauche Tips sie frei zu bekommen für gemeinsame Zukunft
Edno3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine philippinische Freundin ist verheiratet
14.04.2017 um 20:49:46
 
Hallo zusammen,
ich habe seit 2 Jahren eine Filippina zur Freundin. Wir kennen uns aber bereits seit insgesamt 5 Jahren. Sie arbeitet seit mehr als 6 Jahren in Malaysia, woher wir uns auch kennen. Sie war in der ganzen Zeit nie wieder auf den Philippinen. Dort ist sie aber leider noch verheiratet. Sie hat keinen Kontakt mehr zu ihrem Mann. Sie würde sich gern scheiden lassen, aber das ist ja da nicht möglich. Ich hoffe hier hat jemand Erfahrung damit. Wir wollen irgendwann heiraten, wenn möglich.
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deerhunter
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Antwort #1 - 14.04.2017 um 21:56:42
 
In den Philippinen gibt es keine Scheidung, ist vom Gesetz nicht erlaubt!
Ihr müsst eine Anullierung machen, dass ist die einzige Möglichkeit! Dazu muss mittels Gutachten vor Gericht bewiesen werden, dass einer der beiden Ehepartner nicht zurechnungsfähig war bei der Eheschließung! Dazu sollten beide Ehepartner einverstanden sein, deine Freundin muss während dieses Prozesses dauerhaft auf den Philippinen sein weil es mehrere Hearings gibt und dann braucht man viel Zeit und nochmehr Geld!
Dauer ca. 2 - 3 Jahre, Kosten ab 250 - 300tsd PHP + Bestechungsgelder für den Exmann, wenn er nicht zustimmen will!

Also sehr aufwendig und mit viel Geld zu bezahlen! Neue Freundin suchen ist einfacher  Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Antwort #2 - 14.04.2017 um 22:04:35
 
Was ist der Beruf deiner Freundin?
Wenn es jetzt nicht Animateurin ist oder sowas sondern etwas mit Hochqualifikation, dann könnte man eine Arbeitserlaubnis erreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #3 - 14.04.2017 um 22:05:56
 
Aras schrieb am 14.04.2017 um 22:04:35:
Was ist der Beruf deiner Freundin? 


Was hat der Beruf mit "Scheidung" und "wir würden gerne heiraten" zu tun?

Die wenigsten Philippinischen Abschlüsse werden anerkannt! Also Arbeitsvisum wird eher schwer, falls du darauf hinaus willst! Meist  arbeiten die Mädels als Caregiver oder Maid!
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Edno3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.04.2017 um 23:15:54
 
Sie ist Sängerin....eine sehr, sehr gute. Aber das ist völlig sinnlos in der Situation. Also werde ich wohl auswandern müssen oder wir machen es auf illegalem Weg. Letzteres wollte ich eigentlich vermeiden.
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Edno3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.04.2017 um 23:19:34
 
...und neue Freundin steht für mich außer Frage.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.04.2017 um 06:10:27
 
Edno3 schrieb am 14.04.2017 um 23:15:54:
Also werde ich wohl auswandern müssen oder wir machen es auf illegalem Weg. Letzteres wollte ich eigentlich vermeiden. 


Dann hast du eine Eheurkunde die das Papier nicht wert ist und deine Freundin kann trotzdem nicht nach Deutschland kommen.

Sie lebt in Malysia, kann sie dort nicht die Scheidung einreichen?
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #7 - 15.04.2017 um 07:38:50
 
grisu1000 schrieb am 15.04.2017 um 06:10:27:
Sie lebt in Malysia, kann sie dort nicht die Scheidung einreichen? 


Nein, es gibt keine Scheidung zwischen 2 Filipinos, welche anerkannt wird, wenn die Ehe auf den Phills geschlossen wurde (außer es sind Muslims und es wurde eine muslimische Ehe geschlossen)

Edno3 schrieb am 14.04.2017 um 23:15:54:
Sie ist Sängerin....eine sehr, sehr gute. Aber das ist völlig sinnlos in der Situation. Also werde ich wohl auswandern müssen oder wir machen es auf illegalem Weg. Letzteres wollte ich eigentlich vermeiden. 


Dann viel Glück beim auswandern...sollten aber nicht die Philippinen sein, denn dort wäre "Adultery" (Sex mit einer / einem Verheirateten) eine Strafhandlung! Das Illegale bringt euch nichts, denn ein Leben in Deutschland gibt es damit nicht (EFZ / UP / Cenomar)!

Edno3 schrieb am 14.04.2017 um 23:19:34:
..und neue Freundin steht für mich außer Frage. 


Das war auch mehr ein Scherz...also loslegen und Frauchen zurück auf die Philippinen, 5 - 6tsd Euro anlegen und 2 - 3 Jahre warten
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.04.2017 um 10:05:25
 
Mit ihrem Wohnsitz in Malaysia kann sie dort die Scheidung einreichen. Die Scheidung muss in Deutschland anerkannt werden, auch wenn sie auf den Philippinen nicht anerkannt wird. Sie kann dich dann z. B. in HK heiraten und in Malaysia die FZF beantragen. Ihr solltet aber nie wieder in die Philippinen reisen, wo man euch als Bigamisten verfolgen könnte.

Oder sie wartet noch knapp 4 Jahre und nimmt die malayische Staatsangehörigkeit an und gibt die philippinische auf. Dann akzeptieren die Philippinen auch die Scheidung.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 30.04.2017 um 21:07:00
 
Alacrity schrieb am 15.04.2017 um 10:05:25:
Mit ihrem Wohnsitz in Malaysia kann sie dort die Scheidung einreichen. Die Scheidung muss in Deutschland anerkannt werden, auch wenn sie auf den Philippinen nicht anerkannt wird.



Da würde ich doch ein Fragezeichen setzen; sie war mit einem Philipp. Staatsbürger verheiratet. Selbst wenn die Scheidung im Malaysia möglich ist, die OLGs verlangen bei Heirat in D - vereinfacht gesagt - dass die Scheidung im Heimatland  (nicht im Wohnsitzland) anerkannt ist.

Ob durch ein spezielles Verfahren (in Berlin) diese  Scheidung anerkannt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. 
Aber so einfach , wie hier dargestellt, scheint mir die Sachlage nicht zu sein...


Zitat:
Sie kann dich dann z. B. in HK heiraten und in Malaysia die FZF beantragen. Ihr solltet aber nie wieder in die Philippinen reisen, wo man euch als Bigamisten verfolgen könnte.


.. sehr schön, aber im Prinzip verlangen die AVs auch, dass die Ehe auch im Heimatstaat anerkannt wird. Das könnte mit dem Visum schwierig werden ....
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grisu1000
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Antwort #10 - 30.04.2017 um 23:21:35
 
hge2001 schrieb am 30.04.2017 um 21:07:00:
Da würde ich doch ein Fragezeichen setzen; sie war mit einem Philipp. Staatsbürger verheiratet. Selbst wenn die Scheidung im Malaysia möglich ist, die OLGs verlangen bei Heirat in D - vereinfacht gesagt - dass die Scheidung im Heimatland(nicht im Wohnsitzland) anerkannt ist.


Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber im Internationalen Privatrecht Artikel 13 Absatz 2 EBGB geschaffen.

Zitat:
Artikel 13 Eheschließung
Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.
(2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wenn

1.
    ein Verlobter seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder Deutscher ist,
2.
    die Verlobten die zumutbaren Schritte zur Erfüllung der Voraussetzung unternommen haben und
3.
    es mit der Eheschließungsfreiheit unvereinbar ist, die Eheschließung zu versagen; insbesondere steht die frühere Ehe eines Verlobten nicht entgegen, wenn ihr Bestand durch eine hier erlassene oder anerkannte Entscheidung beseitigt oder der Ehegatte des Verlobten für tot erklärt ist.

(3)....



Ist das einfach? Nein! Aber möglich.

In Verbindung mit:

Zitat:
Art 6 Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist


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Antwort #11 - 01.05.2017 um 03:08:55
 
Hat die Philipp. Verlobte denn laut Art. 13 Abs 2 alle Schritte unternommen, um das Ehehindernis zu beseitigen? Laut Eröffnungspost: nein!

Eine Anullierung ist ja machbar wie viele andere Fälle zeigen. Etwas anderes wäre es, wenn die Anullierung gerichtlich abgelehnt worden wäre. Dann könnte man über die Anwendung des Artikels 13 nachdenken.
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deerhunter
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Antwort #12 - 01.05.2017 um 09:02:43
 
Also ich sehe das wie HGE 2001 und bin auch ein wenig mit dem Phil. Recht vertraut! Erst müsste mal der Weg der Annullierung gegangen werden und nur falls dieses abgelehnt wird, wäre Artikel 13 Absatz 2 EBGB anzuwenden!
Ansonsten müsste sich ja jede verheiratete Pinay nur ein paar Jahre im Ausland aufhalten und könnte sich danns cheiden lassen!
Funktioniert meiner Meinung nach nicht!
Ansonsten verweise ich auf meine Antwort am Anfang
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Alacrity
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Antwort #13 - 01.05.2017 um 11:44:51
 
Das Gesetz erlaubt aber nur in besonderen Ausnahmefällen eine solche Annullierung (Geisteskrankheit...). Wenn die Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen, kann man die Verlobten kaum darauf verweisen, erst den aussichtslosen Versuch einer Annullierung zu machen, der bei korrekter Anwendung des Gesetzes erfolglos bleiben muss.

Die Möglichkeit der Scheidung ist für nichtmoslemische Bürger der Philippinen eben nicht vorgesehen.
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Antwort #14 - 01.05.2017 um 12:23:10
 
Alacrity schrieb am 01.05.2017 um 11:44:51:
Das Gesetz erlaubt aber nur in besonderen Ausnahmefällen eine solche Annullierung (Geisteskrankheit...). Wenn die Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen, kann man die Verlobten kaum darauf verweisen, erst den aussichtslosen Versuch einer Annullierung zu machen, der bei korrekter Anwendung des Gesetzes erfolglos bleiben muss



Wenn das funktionieren würde, dann könnten sich viele das teure Anullmentverfahren  sparen mit dem simplen Verweis, dass es keinen Erfolg verspricht. Das haben übrigens schon welche versucht und sind damit gescheitert...
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