i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Meine philippinische Freundin ist verheiratet https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1492195786 Beitrag begonnen von Edno3 am 14.04.2017 um 20:49:46 |
Titel: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Edno3 am 14.04.2017 um 20:49:46
Hallo zusammen,
ich habe seit 2 Jahren eine Filippina zur Freundin. Wir kennen uns aber bereits seit insgesamt 5 Jahren. Sie arbeitet seit mehr als 6 Jahren in Malaysia, woher wir uns auch kennen. Sie war in der ganzen Zeit nie wieder auf den Philippinen. Dort ist sie aber leider noch verheiratet. Sie hat keinen Kontakt mehr zu ihrem Mann. Sie würde sich gern scheiden lassen, aber das ist ja da nicht möglich. Ich hoffe hier hat jemand Erfahrung damit. Wir wollen irgendwann heiraten, wenn möglich. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von deerhunter am 14.04.2017 um 21:56:42
In den Philippinen gibt es keine Scheidung, ist vom Gesetz nicht erlaubt!
Ihr müsst eine Anullierung machen, dass ist die einzige Möglichkeit! Dazu muss mittels Gutachten vor Gericht bewiesen werden, dass einer der beiden Ehepartner nicht zurechnungsfähig war bei der Eheschließung! Dazu sollten beide Ehepartner einverstanden sein, deine Freundin muss während dieses Prozesses dauerhaft auf den Philippinen sein weil es mehrere Hearings gibt und dann braucht man viel Zeit und nochmehr Geld! Dauer ca. 2 - 3 Jahre, Kosten ab 250 - 300tsd PHP + Bestechungsgelder für den Exmann, wenn er nicht zustimmen will! Also sehr aufwendig und mit viel Geld zu bezahlen! Neue Freundin suchen ist einfacher :o |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Aras am 14.04.2017 um 22:04:35
Was ist der Beruf deiner Freundin?
Wenn es jetzt nicht Animateurin ist oder sowas sondern etwas mit Hochqualifikation, dann könnte man eine Arbeitserlaubnis erreichen. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von deerhunter am 14.04.2017 um 22:05:56 Aras schrieb am 14.04.2017 um 22:04:35:
Was hat der Beruf mit "Scheidung" und "wir würden gerne heiraten" zu tun? Die wenigsten Philippinischen Abschlüsse werden anerkannt! Also Arbeitsvisum wird eher schwer, falls du darauf hinaus willst! Meist arbeiten die Mädels als Caregiver oder Maid! |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Edno3 am 14.04.2017 um 23:15:54
Sie ist Sängerin....eine sehr, sehr gute. Aber das ist völlig sinnlos in der Situation. Also werde ich wohl auswandern müssen oder wir machen es auf illegalem Weg. Letzteres wollte ich eigentlich vermeiden.
|
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Edno3 am 14.04.2017 um 23:19:34
...und neue Freundin steht für mich außer Frage.
|
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von grisu1000 am 15.04.2017 um 06:10:27 Edno3 schrieb am 14.04.2017 um 23:15:54:
Dann hast du eine Eheurkunde die das Papier nicht wert ist und deine Freundin kann trotzdem nicht nach Deutschland kommen. Sie lebt in Malysia, kann sie dort nicht die Scheidung einreichen? |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von deerhunter am 15.04.2017 um 07:38:50 grisu1000 schrieb am 15.04.2017 um 06:10:27:
Nein, es gibt keine Scheidung zwischen 2 Filipinos, welche anerkannt wird, wenn die Ehe auf den Phills geschlossen wurde (außer es sind Muslims und es wurde eine muslimische Ehe geschlossen) Edno3 schrieb am 14.04.2017 um 23:15:54:
Dann viel Glück beim auswandern...sollten aber nicht die Philippinen sein, denn dort wäre "Adultery" (Sex mit einer / einem Verheirateten) eine Strafhandlung! Das Illegale bringt euch nichts, denn ein Leben in Deutschland gibt es damit nicht (EFZ / UP / Cenomar)! Edno3 schrieb am 14.04.2017 um 23:19:34:
Das war auch mehr ein Scherz...also loslegen und Frauchen zurück auf die Philippinen, 5 - 6tsd Euro anlegen und 2 - 3 Jahre warten |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Alacrity am 15.04.2017 um 10:05:25
Mit ihrem Wohnsitz in Malaysia kann sie dort die Scheidung einreichen. Die Scheidung muss in Deutschland anerkannt werden, auch wenn sie auf den Philippinen nicht anerkannt wird. Sie kann dich dann z. B. in HK heiraten und in Malaysia die FZF beantragen. Ihr solltet aber nie wieder in die Philippinen reisen, wo man euch als Bigamisten verfolgen könnte.
Oder sie wartet noch knapp 4 Jahre und nimmt die malayische Staatsangehörigkeit an und gibt die philippinische auf. Dann akzeptieren die Philippinen auch die Scheidung. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von hge2001 am 30.04.2017 um 21:07:00 Alacrity schrieb am 15.04.2017 um 10:05:25:
Da würde ich doch ein Fragezeichen setzen; sie war mit einem Philipp. Staatsbürger verheiratet. Selbst wenn die Scheidung im Malaysia möglich ist, die OLGs verlangen bei Heirat in D - vereinfacht gesagt - dass die Scheidung im Heimatland (nicht im Wohnsitzland) anerkannt ist. Ob durch ein spezielles Verfahren (in Berlin) diese Scheidung anerkannt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber so einfach , wie hier dargestellt, scheint mir die Sachlage nicht zu sein... Zitat:
.. sehr schön, aber im Prinzip verlangen die AVs auch, dass die Ehe auch im Heimatstaat anerkannt wird. Das könnte mit dem Visum schwierig werden .... |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von grisu1000 am 30.04.2017 um 23:21:35 hge2001 schrieb am 30.04.2017 um 21:07:00:
Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber im Internationalen Privatrecht Artikel 13 Absatz 2 EBGB geschaffen. Zitat:
Ist das einfach? Nein! Aber möglich. In Verbindung mit: Zitat:
|
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von hge2001 am 01.05.2017 um 03:08:55
Hat die Philipp. Verlobte denn laut Art. 13 Abs 2 alle Schritte unternommen, um das Ehehindernis zu beseitigen? Laut Eröffnungspost: nein!
Eine Anullierung ist ja machbar wie viele andere Fälle zeigen. Etwas anderes wäre es, wenn die Anullierung gerichtlich abgelehnt worden wäre. Dann könnte man über die Anwendung des Artikels 13 nachdenken. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von deerhunter am 01.05.2017 um 09:02:43
Also ich sehe das wie HGE 2001 und bin auch ein wenig mit dem Phil. Recht vertraut! Erst müsste mal der Weg der Annullierung gegangen werden und nur falls dieses abgelehnt wird, wäre Artikel 13 Absatz 2 EBGB anzuwenden!
Ansonsten müsste sich ja jede verheiratete Pinay nur ein paar Jahre im Ausland aufhalten und könnte sich danns cheiden lassen! Funktioniert meiner Meinung nach nicht! Ansonsten verweise ich auf meine Antwort am Anfang |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Alacrity am 01.05.2017 um 11:44:51
Das Gesetz erlaubt aber nur in besonderen Ausnahmefällen eine solche Annullierung (Geisteskrankheit...). Wenn die Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen, kann man die Verlobten kaum darauf verweisen, erst den aussichtslosen Versuch einer Annullierung zu machen, der bei korrekter Anwendung des Gesetzes erfolglos bleiben muss.
Die Möglichkeit der Scheidung ist für nichtmoslemische Bürger der Philippinen eben nicht vorgesehen. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von hge2001 am 01.05.2017 um 12:23:10 Alacrity schrieb am 01.05.2017 um 11:44:51:
Wenn das funktionieren würde, dann könnten sich viele das teure Anullmentverfahren sparen mit dem simplen Verweis, dass es keinen Erfolg verspricht. Das haben übrigens schon welche versucht und sind damit gescheitert... |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Blaise am 01.05.2017 um 13:00:44
Hallo,
wenn ihr trotz der bestehenden Ehe in einem anderen Staat heiraten könnt, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der zweiten Eheschließung in Deutschland mit Eintragung im Eheregister möglich. Siehe Urteil des OLG München. Wenn ihr diesen Weg geht, habt ihr noch viele Hindernisse zu überwinden. Viel Glück dabei! Grüße, Blaise |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Holzer am 01.05.2017 um 14:08:44 Blaise schrieb am 01.05.2017 um 13:00:44:
Hier im Urteil war es aber eine Ehe zwischen einem Deutschen und einer Pinay....da gilt dieses Urteil und wird auch so angewandt. Es gilt jedoch nicht bei 2 Filipinos untereinander, wie im vorliegenden Sachverhalt. Hier muss die Annullierung durchgezogen werden, ansonsten geht gar nichts! Wenn das so einfach wäre, müssten ja niemand das aufwendige und teure Annulierungsverfahren durchziehen. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Blaise am 01.05.2017 um 20:48:40
Hallo,
Holzer schrieb am 01.05.2017 um 14:08:44:
Oh, ich dachte der TS sei Deutscher... |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von Holzer am 01.05.2017 um 21:26:59 Blaise schrieb am 01.05.2017 um 20:48:40:
In deinem Urteil ging es um die Anerkennung der Scheidung eines Deutschen und einer Pinay....das musste das OLG anerkennen! Im hier behandelten Sachverhalt geht es um die "Scheidung" zweier Filipinos...welche nicht möglich ist, deshalb wird das OLG das nicht anerkennen ohne Durchführung einer Annullierung. Es gab da wohl schon einige Musterverfahren...ist leider nicht so einfach! Sonst würde es jeder so machen! Aber ok, ich bin dann raus hier PS: Ich hatte damit oft genug in Manila zu tun |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von reinhard am 01.05.2017 um 21:35:05 Blaise schrieb am 01.05.2017 um 20:48:40:
Ist er auch. Aber die philipinische Frau, die er heiraten will, ist noch mit einem philipinischen Mann verheiratet. |
Titel: Re: Meine philippinische Freundin ist verheiratet Beitrag von hge2001 am 02.05.2017 um 06:29:25
OT:
Blaise schrieb am 01.05.2017 um 13:00:44:
Genau dieser Fall steht doch schon seit "Ewigkeiten" in den Leitfäden der OLGs Zitat:
Ich kenne diesen Satz seit 2005 (beginn meine Forenlebens -:) ) Wieso dazu in München ein separates Urteil nötig war, ist mir schleierhaft. Okay, hier ging es um die Nachregistrierung einer ausländischen HU.. wo offenbar sich jemand auf den Schlips getreten gefühlt hat, weil die "Zertifizierung" durch das OLG im Vorfeld gefehlt hat. Aber die Parallele ist doch offensichtlich. War nur nebenbei.. trifft - wie schon richtig bemerkt - auf den Fall des TS ohnehin nicht zu. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |