Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Brief von ABH FZF (Gelesen: 1.265 mal)
Sata
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brief von ABH FZF
28.03.2017 um 17:55:45
 
Hallo,
Ich habe heute einen brief von der ABH bekommen. Den Termin habe ich in 3 Wochen. Undzwar wird von mir

Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Personalausweis
Heiratsurkunde
Und 3 Gehaltsabrechnungen verlangt

Das Problem ist nun mal dass ich jetzt am 31.03 erst meine Teilzeitstelle anfangen werde und dann garkeine Gehaltsabrechnung vorlegen kann. Wird deshalb das Visum abgelehnt ? Und ich verdiene auch nur um 700€ monatlich. Da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin, muss der LU ja nicht gesichert sein aber wieso dann der Brief und was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Gehaltsabrechnungen beharrt.

Bitte um Hilfe 😥
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brief von ABH FZF
Antwort #1 - 28.03.2017 um 18:22:14
 
Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
dann garkeine Gehaltsabrechnung vorlegen kann. Wird deshalb das Visum abgelehnt ?


nein, deswegen sicher nicht

Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
Da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin, muss der LU ja nicht gesichert sein 


richtig

Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
wieso dann der Brief und was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Gehaltsabrechnungen beharrt.


vllt. weil es eine Standardbriefvorlage der ABH war und diese so auch an die Ausländer wie die Deutschen geschickt wird.
Unschön aber so ist es halt of.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Sata
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brief von ABH FZF
Antwort #2 - 28.03.2017 um 19:42:32
 
Womit kann ich denn rechnen. Wenn der Sachbearbeiter unbedingt die Gehaltsabrechnungen haben möchte. Entscheidet der Sachbearbeiter alleine darüber. Und ich höre sehr oft von einem mindesteinkommen von 1.200 € trotz deutscher staatsangehörigkeit stimmt das ? :0
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.827

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brief von ABH FZF
Antwort #3 - 28.03.2017 um 19:47:47
 
Wenn die Forderung nicht im Gesetz zu finden ist, wie sollen wir dann mir einer Falschinfo wie 1200 €/Monat Mindesteinkommen argumentieren? Blödsinn bleibt Blödsinn.

Wenn die ABH wegen fehlender Gehaltsnachweise ablehnen sollte, dann wird die AV spätestens bei der Remonstration nachfragen wieso abgelehnt wurde.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Brief von ABH FZF
Antwort #4 - 29.03.2017 um 13:51:48
 
Sata schrieb am 28.03.2017 um 19:42:32:
stimmt das ? :0


nein,
es wird wegen dem Einkommen oder Nachweise darüber keine  Probleme geben.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema