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Trennung / Scheidung (Gelesen: 2.050 mal)
t-man
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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29.03.2017 um 14:26:22
 
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe ein Anliegen.
Ich habe vor knapp 3 Jahren in Kenia eine Frau kennen- und lieben gelernt. Nach mehreren Versuchen, Sie über ein Besuchsvisum nach Deutschland einzuladen, welche leider immer fehlgeschlagen sind, haben wir uns entschlossen zu heiraten.
Dies haben wir Ende 2015 in Kenia (Standesamt) durchführen lassen. Das Visum für Familienzusammenführung benötigte dann nochmals 11 Monate, d.h. meine Frau ist nun seit Ende 2015 mit Ihrer Tochter hier in Deutschland und wir leben zusammen (3 Jahre Aufenthaltsrecht).
Nachdem anfänglich alles super lief, bin ich  un seit mehreren Monaten äusserst unglücklich. Sie hat sich vollständig zurückgezogen, lebt nur noch in Ihrer eigenen Welt, welche sich ausnahmslos um Gott und Kirche dreht. Nachdem der Sprachkursus B1 erfolgreich bestanden wurde, ist kein Interesse mehr Deutschland vorhanden. Bei jeder Gelegenheit wird mir Betrug oder ähnliches vorgeworfen, ob ich dies niemals tun könnte und auch nicht vorhabe.
Bis heute wurde die Ehe nicht legalisiert und ich trage mich mit dem Gedanken, mich zu trennen.
Meine Frage ist nun, ob die Ehe ohne Legalisierung die Rechtsgültigkeit hat. Erfolgt eine Scheidung hier nach deutschem Recht?
Was ist zu beachten, um möglichst schadlos aus der Sache rauszukommen?
Vielen Dank im Voraus.
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Aras
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Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.03.2017 um 14:55:35
 
t-man schrieb am 29.03.2017 um 14:26:22:
Meine Frage ist nun, ob die Ehe ohne Legalisierung die Rechtsgültigkeit hat.

Klar. Sonst hätte deine Frau kein Aufenthaltsrecht bekommen.

t-man schrieb am 29.03.2017 um 14:26:22:
Erfolgt eine Scheidung hier nach deutschem Recht?

Da der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt Deutschland ist, ja. Es gibt aber ggf. eine Wahlmöglichkeit gem. Rom III VO

Und vergiß nicht.. wenn sie aus religiösen Gründen eine Scheidung nicht akzeptieren kann, könnte ggf. die Trennungszeit auf 3 Jahre ansteigen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.03.2017 um 14:57:59
 
Was meinst du denn mit legalisiert?
Die Botschaft in Nairobi und die ABH haben doch der FZF unter vorlage der der Eheurkunde zugestimmt. Wenn die Ehe nach ortsrecht in Kenia geschlossen wurde wovon man bei einer standesamtlichen Hochzeit dort ja wohl ausgehen kann ist diese Ehe hier voll gültig, sonst käme das Recht auf FZF ja gar nicht in Betracht.

Da Ihr beide jetzt dauerhaften Aufenthaltsort in Deutschland haben erfolgt eine Scheidung auch nach deutschem Recht.

Ansonsten sind wir hier keine Lebensberatung bezüglich "schadlos aus der Sache rauszukommen".

Das wird dir dein Scheidungsanwalt den du ohnehin brauchst schon erläutern können, dafür wird er bezahlt. Wenn du dich mit deiner Frau gütlich trennen kannst wird es natürlich meist "billiger".
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Lupolady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.03.2017 um 15:05:57
 
Hallo t-mann,

ist deine Frau nun 2016 oder 2015 nach Deutschland gekommen? Geht sie arbeiten? Wie alt ist ihre Tochter, geht sie zur Schule?

Viele Grüße
Lupolady
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t-man
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.03.2017 um 15:30:20
 
@Lupolady
Sorry, ich habe in meiner Beschreibung etwas falsch wiedergegeben.
Wir haben 2014 geheiratet und sie ist seit Ende 2015 in Deutschland (seit 1,5 Jahren).
Sie geht nicht arbeiten. Ihre Tochter ist 7 und geht im Moment in die erste Klasse, wird diese aber wiederholen müssen mangels Sprachkenntnisse.
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Lupolady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.03.2017 um 15:36:21
 
Ok, ich würde dir das lieber per PN schreiben, aber da du mir nicht dort noch nicht antworten kannst hier, auch auf die Gefahr hin, dass es auf dem Schrottplatz landet.

Such deiner Frau einen halbtags Job, sie wird sich tierisch langweilen, würde mir auch so gehen, da du sicher auch arbeitest. Versetz dich mal in ihre Lage wenn du in Kenia wärst und du zuhause wärst ohne großartig jemanden zu kennen. Versuch es mal auf diesem Wege bevor du gleich von Trennung / Scheidung spricht und ja kommt die Tochter nach der Schule nach Hause aber das ist kein Ersatz für den Kontakt mit Erwachsenen. Ist nur eine Vermutung aber dieses Problem habe ich schon in anderen Foren gelesen und könnte bei dir auch Helfen. Man kommt doch ins Grübeln wenn man alleine zuhause sitzt...

Sofern ich hier komplett daneben liege entschuldige ich mich recht herzlich bei dir aber mach dir mal darüber Gedanken!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.03.2017 um 15:46:35
 
t-man schrieb am 29.03.2017 um 15:30:20:
Wir haben 2014 geheiratet und sie ist seit Ende 2015 in Deutschland (seit 1,5 Jahren).

Somit hat sie noch kein Recht auf eigenständigen Aufenthalt erworben, da wird sie wohl wieder ausreisen müssen. Du solltest die ABH alsbald über die Trennung von Deiner Ehefrau unterrichten (ein getrennt leben ist übrigens auch innerhalb einer Wohnung möglich).
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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t-man
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 29.03.2017 um 16:24:19
 
@lupolady
Ich denke nicht, dass das etwas mit Langeweile zu tun hat. Ich habe ihr sämtliche Möglichkeiten angeboten, unter anderem ihre Sprache zu verbessern (B2, C1, etc.). Ebenso die Aufnahme eines Jobs. Selbtst Auffrischungsstunden für den Führerschein werden abgelehnt. Dinge, die anfangs gern gemacht worden sind, werden jetzt nicht mehr gemacht. Dafür werden tagtäglich stundenlange Biblestudys durchgeführt, auf dem ipad laufen nur englische Predigen und ähnliches.
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Lupolady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.03.2017 um 07:38:47
 
Guten Morgen,

ok verstehe, das tut mir leid. Hast du mal mit ihrer Familie darüber gesprochen? Und auch hier wäre es mir lieber wir könnten das per PN klären...

Viele Grüße
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