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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Brief von ABH FZF https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1490716545 Beitrag begonnen von Sata am 28.03.2017 um 17:55:45 |
Titel: Brief von ABH FZF Beitrag von Sata am 28.03.2017 um 17:55:45
Hallo,
Ich habe heute einen brief von der ABH bekommen. Den Termin habe ich in 3 Wochen. Undzwar wird von mir Arbeitsvertrag Mietvertrag Personalausweis Heiratsurkunde Und 3 Gehaltsabrechnungen verlangt Das Problem ist nun mal dass ich jetzt am 31.03 erst meine Teilzeitstelle anfangen werde und dann garkeine Gehaltsabrechnung vorlegen kann. Wird deshalb das Visum abgelehnt ? Und ich verdiene auch nur um 700€ monatlich. Da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin, muss der LU ja nicht gesichert sein aber wieso dann der Brief und was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Gehaltsabrechnungen beharrt. Bitte um Hilfe 😥 |
Titel: Re: Brief von ABH FZF Beitrag von erne am 28.03.2017 um 18:22:14 Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
nein, deswegen sicher nicht Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
richtig Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
vllt. weil es eine Standardbriefvorlage der ABH war und diese so auch an die Ausländer wie die Deutschen geschickt wird. Unschön aber so ist es halt of. |
Titel: Re: Brief von ABH FZF Beitrag von Sata am 28.03.2017 um 19:42:32
Womit kann ich denn rechnen. Wenn der Sachbearbeiter unbedingt die Gehaltsabrechnungen haben möchte. Entscheidet der Sachbearbeiter alleine darüber. Und ich höre sehr oft von einem mindesteinkommen von 1.200 € trotz deutscher staatsangehörigkeit stimmt das ? :0
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Titel: Re: Brief von ABH FZF Beitrag von Aras am 28.03.2017 um 19:47:47
Wenn die Forderung nicht im Gesetz zu finden ist, wie sollen wir dann mir einer Falschinfo wie 1200 €/Monat Mindesteinkommen argumentieren? Blödsinn bleibt Blödsinn.
Wenn die ABH wegen fehlender Gehaltsnachweise ablehnen sollte, dann wird die AV spätestens bei der Remonstration nachfragen wieso abgelehnt wurde. |
Titel: Re: Brief von ABH FZF Beitrag von erne am 29.03.2017 um 13:51:48 Sata schrieb am 28.03.2017 um 19:42:32:
nein, es wird wegen dem Einkommen oder Nachweise darüber keine Probleme geben. |
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