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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Brief von ABH FZF
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Beitrag begonnen von Sata am 28.03.2017 um 17:55:45

Titel: Brief von ABH FZF
Beitrag von Sata am 28.03.2017 um 17:55:45
Hallo,
Ich habe heute einen brief von der ABH bekommen. Den Termin habe ich in 3 Wochen. Undzwar wird von mir

Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Personalausweis
Heiratsurkunde
Und 3 Gehaltsabrechnungen verlangt

Das Problem ist nun mal dass ich jetzt am 31.03 erst meine Teilzeitstelle anfangen werde und dann garkeine Gehaltsabrechnung vorlegen kann. Wird deshalb das Visum abgelehnt ? Und ich verdiene auch nur um 700€ monatlich. Da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin, muss der LU ja nicht gesichert sein aber wieso dann der Brief und was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Gehaltsabrechnungen beharrt.

Bitte um Hilfe 😥

Titel: Re: Brief von ABH FZF
Beitrag von erne am 28.03.2017 um 18:22:14

Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
dann garkeine Gehaltsabrechnung vorlegen kann. Wird deshalb das Visum abgelehnt ?


nein, deswegen sicher nicht


Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
Da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin, muss der LU ja nicht gesichert sein 


richtig


Sata schrieb am 28.03.2017 um 17:55:45:
wieso dann der Brief und was ist wenn der Sachbearbeiter auf die Gehaltsabrechnungen beharrt.


vllt. weil es eine Standardbriefvorlage der ABH war und diese so auch an die Ausländer wie die Deutschen geschickt wird.
Unschön aber so ist es halt of.


Titel: Re: Brief von ABH FZF
Beitrag von Sata am 28.03.2017 um 19:42:32
Womit kann ich denn rechnen. Wenn der Sachbearbeiter unbedingt die Gehaltsabrechnungen haben möchte. Entscheidet der Sachbearbeiter alleine darüber. Und ich höre sehr oft von einem mindesteinkommen von 1.200 € trotz deutscher staatsangehörigkeit stimmt das ? :0

Titel: Re: Brief von ABH FZF
Beitrag von Aras am 28.03.2017 um 19:47:47
Wenn die Forderung nicht im Gesetz zu finden ist, wie sollen wir dann mir einer Falschinfo wie 1200 €/Monat Mindesteinkommen argumentieren? Blödsinn bleibt Blödsinn.

Wenn die ABH wegen fehlender Gehaltsnachweise ablehnen sollte, dann wird die AV spätestens bei der Remonstration nachfragen wieso abgelehnt wurde.

Titel: Re: Brief von ABH FZF
Beitrag von erne am 29.03.2017 um 13:51:48

Sata schrieb am 28.03.2017 um 19:42:32:
stimmt das ? :0


nein,
es wird wegen dem Einkommen oder Nachweise darüber keine  Probleme geben.

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