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Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen (Gelesen: 4.885 mal)
mgb
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Antwort #15 - 28.03.2017 um 06:55:54
 
erne schrieb am 27.03.2017 um 15:18:07:
nun ja, die Frau des TS hat offenbar ein FZF Visum bekommen.

Was eine deutsche AV davon gehalten hat interessiert zum dem Zeitpunkt nicht mehr.
Die Ausländerbehörde ist an Freizügigkeitsgesetz und zugehörige Verwaltungsvorschrift gebunden. Punkt.
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erne
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Antwort #16 - 28.03.2017 um 17:55:26
 
mgb schrieb am 28.03.2017 um 06:55:54:
Was eine deutsche AV davon gehalten hat interessiert zum dem Zeitpunkt nicht mehr.
Die Ausländerbehörde ist an Freizügigkeitsgesetz und zugehörige Verwaltungsvorschrift gebunden. Punkt.


genauso wie die deutsche AV, die sich nicht daran gestört hat.
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Antwort #17 - 28.03.2017 um 18:45:29
 
Was die deutsche AV aufs Visa gestempelt hat kannst du nur vermuten.
Wenn Familienangehöriger EU auf dem Visa Typ-D draufsteht, dann haut dein ganzer Ansatz schon nicht hin.
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Christoph IT
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Antwort #18 - 28.03.2017 um 19:35:12
 
Hallo,

ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.

Der Themenstarter kommt aus Pakistan. Mit 'englischer Heiratsurkunde' ist wohl eine Urkunde in englischer Sprache gemeint. Habe es auch zuerst falsch ferstanden.

Deshalb kein EU Bürger und FZF.

Gruß
Christoph
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Aras
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Antwort #19 - 28.03.2017 um 19:36:22
 
Da steht Haroon Staatsangehörigkeit: Großbritannien.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Antwort #20 - 29.03.2017 um 13:49:47
 
mgb schrieb am 28.03.2017 um 18:45:29:
Was die deutsche AV aufs Visa gestempelt hat kannst du nur vermuten.
Wenn Familienangehöriger EU auf dem Visa Typ-D draufsteht, dann haut dein ganzer Ansatz schon nicht hin.


naja, einen Anhaltspunkt gibt es schon.
Wenn das Visum wirklich ien Visum für einen Familienangehörigen EU war, warum hat es dann 3.5 Monate gedauer?
Ist aber egal, der TS kann beides beantragen, die Aufenthaltskarte ist (im Moment) das praktischere. Wie es in zwei Jahren ausschaut, weiss heute keiner.
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Antwort #21 - 29.03.2017 um 15:03:13
 
Das die deutsche Botschaft in Pakistan nicht mit Familienangehörigen von EU Bürgern umgehen kann ist erwiesene Tatsache. Da gibt es Beispiele im Dutzend.
Die deutsche Botschaft in Bangkok beispielsweise stellt ein Visa Typ-D mit dem Aufdruck Familienangehöriger EU/EWR innerhalb eines Tages aus. Aber auch erst nachdem ich den Betroffenen mit Informationen gefüttert habe und der den Aufstand geprobt hat. Da noch auf ein Visa Typ-C zu bestehen hätte keinen Sinn gemacht.
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Antwort #22 - 17.05.2017 um 20:58:15
 
Hallo,

um einige Missstände aufzuklären:

Angaben zu mir:
Staatsangehörigkeit: Britisch
Wohnhaft in NRW, DE

Angaben zu meiner Frau:
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
Wohnhaft in NRW, DE ( mittlerweile )
Visumsart : D mit Aufschrift "Familienangehöriger eines Unionsbürgers"

Nun bin ich wieder am verzweifeln mit den Behörden. Ich versuche nun schon seid Wochen meine Heirat hier eintragen zu lassen, ich war schon mehrmals im Bürgerbüro und Standesamt, sowie im Ausländeramt.

Das Bürgerbüro besteht wie immer darauf, dass die Urkunde geprüft werden muss, bevor man die Heirat anerkennen kann. Kostenpunkt 300 € bis 400 €.

Das Standesamt sagt das selbe wie das Bürgerbüro. Ich hab der Frau im Standesamt gesagt, dann Heirate ich einfach noch einmal in Deutschland. "Nein das geht nicht, das ist illegal, da Sie schon im Ausland verheiratet sind." Kopfschütteln, dann sollen die das mal Beweisen..., dann brauche ich das nicht mehr tun. Echt zum Irre werden die Logik.

Bei der Ausländerbehörde wollte ich eine Kopie meiner Akte haben, um diese dem Bürgerbüro vorzulegen, welche Dokumente alles geprüft wurden. "Nein das geht nicht." Ich glaube nicht, das dies der Wahrheit entspricht, aber ich will nichts sagen, solange meine Frau Ihren AE AK oder was auch immer nicht hat.

Ich verstehe den ganzen trubel um diese Dokumentenüberprüfung nicht. Wie kann die Botschaft in Islamabad meiner Frau ein Visum für die FZF ausstellen, wenn ich in Deutschland überprüfen lassen muss, dass ich Verheiratet bin.

Ich möchte noch darauf hinweisen, das ich keine schriftliche Rückmeldung über den Abschluss der FZF bekommen habe. Meine Frau hat eines Tages einfach den Anruf bekommen, komm innerhalb von zwei Wochen und hol dein Visum ab. Das war es. Als ich hier im Ausländeramt vorsprach, war im Computer auch nicht verzeichnet, dass das Visum bereits erteilt wurde. Und die Sachbearbeiterin musste erst mal in der Akte rum blättern.

Ich bin einfach nur verwirrt, die Bank und die Krankenkasse haben ohne etwas zu sagen Sie Urkunde anerkannt und die Behörden legen einem solche Steine in den Weg...

Hat jemand Heinweise oder Tipps, ich könnte diese wirklich gebrauchen.

Vielen Dank. Grüße
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Aras
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Antwort #23 - 17.05.2017 um 21:58:53
 
Hallo,

die können doch gerne die Urkundenüberprüfung anstoßen. Nur wirst du keine Gebühren zahlen. Smiley

Du hast nur eine Meldepflicht. Das Einwohnermeldeamt hat eine Amtsermittlungspflicht. Wenn die Behörde also nicht der Urkunde traut, dann sollen die das bitte auf eigene Kosten ermitteln weil es deren Pflicht ist.

Also keine KOstenübernahmeerklärung oder sonstwas unterschreiben.

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Antwort #24 - 17.05.2017 um 22:40:32
 
Das habe ich denen gesagt, das sehen die nicht ein. Die wollen die Kosten auf mich abwälzen. Die wollten nicht mal das Dokument annehmen.
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Antwort #25 - 17.05.2017 um 22:56:58
 
Wurde diene Frau schon angemeldet oder ist nicht mal das getan worden?
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Antwort #26 - 17.05.2017 um 23:14:29
 
Meine Frau wurde angemeldet, aber als ledig...
Ich habe morgen früh einen Termin für die blaue Aufenthaltskarte. Die kostet auch noch mal. Das ist aber normal soweit mit bekannt.
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Antwort #27 - 17.05.2017 um 23:25:56
 
Mal abgesehen von der Amtsermittlungspflicht der Meldebehörde - aus diesem Thread:

Haroon schrieb am 23.03.2017 um 15:43:30:
Die Urkunde stammt aus Pakistan, aber diese wurde jedoch bereits bei Bearbeitung der FZF bereits geprüft. Wieso ist eine zweite Prüfung für weitere 300€ nötig?

T.P.2013 schrieb am 23.03.2017 um 16:14:35:
Dann ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich.
Der geprüften Urkunde wurde eine sogenannte "Referenznummer" zugeteilt. Vorlage dieser reicht dann.


Das gilt noch immer...

Haroon schrieb am 17.05.2017 um 23:14:29:
Meine Frau wurde angemeldet, aber als ledig...


Das ist ein falscher Eintrag. Die Meldebehörde schriftlich auffordern (Einschreiben), den Registereintrag ordnungsgemäß zu erstellen, wie es deren Pflicht ist.
Scan des Schreibens zur Kenntnis als Mailanhang das Bürgermeisteramt o.ä.

Gruß
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Antwort #28 - 17.05.2017 um 23:45:57
 
Blaue Aufenthaltskarte? Was meinst du?

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Antwort #29 - 18.05.2017 um 08:56:23
 
Auf dem Termin steht Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte.
Ich war gerade im Ausländeramt, meine Frau ist als verheiratet angemeldet, nur ich bin als ledig eingetragen.
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