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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
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Beitrag begonnen von Haroon am 23.03.2017 um 14:23:09

Titel: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Haroon am 23.03.2017 um 14:23:09
Hallo Allerseits,

ich hatte Mitte November eine Familienzusammenführung beantragt, nach einigen kleinen Problemen hat meine Frau, nun Anfang März, das OK bekommen und Sie wird Ende April in Deutschland einreisen.

Wenn Sie dann in Deutschland ist, dann würde ich gerne die Ehe, im Bürgerbüro und im Standesamt, anmelden lassen.
Ich habe für den Aufenthaltstitel schon einen Termin beim Ausländeramt gemacht, kriegt Sie eine unbefristeten Aufenthaltstitel oder ist der auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses befristet?

Ich habe auch im Bürgerbüro angerufen, um zu erfragen, welche Dokumente ich haben muss, damit ich meine Ehe eintragen lassen kann. Damit ich endlich die Bestätigung für meinen Arbeitgeber bekomme, das ich verheiratet bin, dieser wartet schon seid fast einem Jahr drauf.

Und mir wurde gesagt, dass ich die Heiratsurkunde in deutscher Übersetzung brauche, diese liegt in englisch vor. Und das die evtl. noch geprüft werden muss. Ich glaube die Frau am Telefon wusste nicht ganz genau Bescheid, die Dokumente bzw. die Gültigkeit der Heirat wurde ja bereits vor Erteilung des Visums geprüft. Zudem meine ich gelesen zu haben, dass ich eine englische Heiratsurkunde nicht übersetzen lassen brauche, aber ich habe keine Gesetztes Auszug, womit ich es Beweisen kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Haroon

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von erne am 23.03.2017 um 14:39:26

Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:
ich hatte Mitte November eine Familienzusammenführung beantragt,


FZF war eigentlich unnötig, wenn du Brite bist, in D lebst und hier von deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machst.
Sie hätte auch nur ein einfaches Einreisevisum beantragen können um einzureisen (wenn sie nicht visafrei einreisen kann), welches in 2 Wochen zu geben wäre.

aber nun, da das FZF Visum da ist, ist alles auch so gut


Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:
kriegt Sie eine unbefristeten Aufenthaltstitel oder ist der auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses befristet?

1.
Sie kann mit dem FZF Visum eine AE bekommen, diese ist in den ersten Jahren auf 1-3 Jahre befristet, längstens jedoch bis zum Ablaufdatum des Reisepasses

2.
Als Ehefrau eines Unionsbürgers kann sie auch eine Aufenthaltskarte bekommen. Diese gilt solange Ihr beide in D lebt.


Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:
Und mir wurde gesagt, dass ich die Heiratsurkunde in deutscher Übersetzung brauche, diese liegt in englisch vor.


wenn die Heiratsurkunde auf dem internationalen Formblatt ausgestellt ist, sollte das reichen. Dieses Fromblatt ist in mehreren Sprachen.
Ansonsten kann (nicht muss!) eine Übersetzung gefordert werden.


Haroon schrieb am 23.03.2017 um 14:23:09:
Und das die evtl. noch geprüft werden muss.


ja, wenn sie aus einem Land mit unsicherm Urukundewesen stammt


Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Haroon am 23.03.2017 um 15:43:30

erne schrieb am 23.03.2017 um 14:39:26:
wenn die Heiratsurkunde auf dem internationalen Formblatt ausgestellt ist, sollte das reichen. Dieses Fromblatt ist in mehreren Sprachen.
Ansonsten kann (nicht muss!) eine Übersetzung gefordert werden
Wo kann ich das herbekommen?, muss ich das aus Pakistan mitbringen?


erne schrieb am 23.03.2017 um 14:39:26:
ja, wenn sie aus einem Land mit unsicherm Urukundewesen stammt
Die Urkunde stammt aus Pakistan, aber diese wurde jedoch bereits bei Bearbeitung der FZF bereits geprüft. Wieso ist eine zweite Prüfung für weitere 300€ nötig? Ich habe ja bereits 300€ in Pakistan dafür entrichtet.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von T.P.2013 am 23.03.2017 um 16:14:35

Haroon schrieb am 23.03.2017 um 15:43:30:
Wo kann ich das herbekommen?, muss ich das aus Pakistan mitbringen?

Hallo,

die Übersetzung kann und sollte hier in DEU angefertigt werden, falls erforderlich.


Zitat:
Die Urkunde stammt aus Pakistan, aber diese wurde jedoch bereits bei Bearbeitung der FZF bereits geprüft. Wieso ist eine zweite Prüfung für weitere 300€ nötig? Ich habe ja bereits 300€ in Pakistan dafür entrichtet. 


Dann ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich.
Der geprüften Urkunde wurde eine sogenannte "Referenznummer" zugeteilt. Vorlage dieser reicht dann.

Gruß

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von mgb am 24.03.2017 um 06:00:44

erne schrieb am 23.03.2017 um 14:39:26:
1.
Sie kann mit dem FZF Visum eine AE bekommen, diese ist in den ersten Jahren auf 1-3 Jahre befristet, längstens jedoch bis zum Ablaufdatum des Reisepasses

Wie soll das funktionieren? Als Familienangehöriger eines EU Bürgers unterliegt die Ehefrau erst gar nicht Aufenthaltsgesetz.
Siehe Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU 11.2.1 Satz 1:

"Das Aufenthaltsgesetz insgesamt ist nach § 11 Absatz 2 erst anwendbar, wenn eine Feststellung über das Nichtbestehen oder den Verlust des Freizügigkeitsrechts (§ 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4, § 6 Absatz 1) durch die Ausländerbehörde getroffen wurde, da für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen zunächst eine Vermutung für die Freizügigkeit gilt."

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von erne am 24.03.2017 um 22:05:29

mgb schrieb am 24.03.2017 um 06:00:44:
Wie soll das funktionieren? 


das frage bitte die Behörden, die für Ehegatten von EU-lern partout einen AT nach AufenthG austellen wollen.

Vllt hängt das zusammen, dass dein Zitat sich auf den §11 Abs2 bezieht, welches sagt:

Zitat:
(2) Hat die Ausländerbehörde das Nichtbestehen oder den Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt, findet das Aufenthaltsgesetz Anwendung, sofern dieses Gesetz keine besonderen Regelungen trifft.

So wird die zitierte Verwaltungsvorschrift zu einer Binse.

Es mag aber auch mit dem letzten Satz des Abs1 zu tun haben, welches sagt:

Zitat:
Das Aufenthaltsgesetz findet auch dann Anwendung, wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt als dieses Gesetz.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von mgb am 25.03.2017 um 08:58:13

erne schrieb am 24.03.2017 um 22:05:29:
das frage bitte die Behörden, die für Ehegatten von EU-lern partout einen AT nach AufenthG austellen wollen.

Ausser dir behauptet hier niemand.


Zitat:
So wird die zitierte Verwaltungsvorschrift zu einer Binse.

Dann begründe warum die Verwaltungsvorschrift Binse sein soll.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Petersburger am 25.03.2017 um 10:11:34

erne schrieb am 24.03.2017 um 22:05:29:
So wird die zitierte Verwaltungsvorschrift zu einer Binse.

Wird es nicht.

Zumindest ganz klar nicht außerhalb von Rückkehrerfällen - um die es im voliegenden Thema nicht geht.

Die Freizügigkeit eines EU-Bürgers liegt kraft Gesetzes zunächst erstmal vor. Eine Verlustfeststellung ist ein (angreifbarer) Verwaltungsakt.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von grisu1000 am 26.03.2017 um 17:42:42

Petersburger schrieb am 25.03.2017 um 10:11:34:
Die Freizügigkeit eines EU-Bürgers liegt kraft Gesetzes zunächst erstmal vor. Eine Verlustfeststellung ist ein (angreifbarer) Verwaltungsakt. 


Und bekommt sie eine AE nach AufenthG so hat sie beides. Einen AT und die EU-Freizügigkeit, die kraft Gesetz automatisch einritt. Sie hat nur keinen Nachweis darüber. Der nennt sich Aufenthaltskarte und kann immmer noch bantragt werden.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von mgb am 27.03.2017 um 06:31:28
Klarer als in Verwaltungsvorschrift 0.1.1 kann der Vorschriftengeber nicht definieren.
0.1.1
"Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt das Recht auf Einreise und Aufenthalt der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen. Es handelt sich um eine eigenständige, abschließende Regelung für diese Personengruppe. Das Aufenthaltsgesetz ist grundsätzlich nicht anwendbar (zu den Ausnahmen vgl. insbesondere Nummer 11)."

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von erne am 27.03.2017 um 11:44:37

mgb schrieb am 27.03.2017 um 06:31:28:
(zu den Ausnahmen vgl. insbesondere Nummer 11)." 


als da wäre:

Zitat:
Das Aufenthaltsgesetz findet auch dann Anwendung, wenn es eine günstigere Rechtsstellung vermittelt als dieses Gesetz.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Petersburger am 27.03.2017 um 11:55:04
@erne
ich vermag mir nicht vorzustellen, inwiefern eine neue AE 30 eine günstigere Rechtsstellung vermitteln kann als eine Aufenthaltskarte.

Daher ist dieser Einwurf in Bezug auf das Problem des TS nicht zielführend und ich gebe mgb uneingeschränkt Recht.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Petersburger am 27.03.2017 um 13:40:12
Ich habe vorhin ungenau formuliert und korrigiere mich:
Nicht die Aufenthaltskarte vermittelt die Rechtsstellung - sie bescheinigt sie nur.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von erne am 27.03.2017 um 15:18:07

mgb schrieb am 25.03.2017 um 08:58:13:
erne schrieb am 24.03.2017 um 22:05:29:
das frage bitte die Behörden, die für Ehegatten von EU-lern partout einen AT nach AufenthG austellen wollen.

Ausser dir behauptet hier niemand.



nun ja, die Frau des TS hat offenbar ein FZF Visum bekommen.


Petersburger schrieb am 27.03.2017 um 11:55:04:
ich vermag mir nicht vorzustellen, inwiefern eine neue AE 30 eine günstigere Rechtsstellung vermitteln kann als eine Aufenthaltskarte.

ich auch nicht.
nur bin ich mir nicht so sicher, dass das alle so sehen, die mit der Vergabe von ATs nach AufenthG betraut sind.


und lasst es gut sein,
ich habe nie bestritten, dass die Aufenthaltskarte besser ist als die AE nach AufenthG §30

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von sarembeti am 27.03.2017 um 15:29:25

Zitat:
Als Ehefrau eines Unionsbürgers kann sie auch eine Aufenthaltskarte bekommen. Diese gilt solange Ihr beide in D lebt.


Das möchte ich aber einschränken.
Ab Ende März 2019 wird Großbritannien aus der EU ausscheiden. Spätestens dann endet die Freizügigkeit.

Noch etwas: Sollte die britische Regierung die Freizügigkeit von EU-Bürgern/verheiratete Drittstaatler im eigenen Land ab Auslösen Artikel 50 in dieser Woche einschränken, dann wird die deutsche Regierung auch zurückschlagen.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von mgb am 28.03.2017 um 06:55:54

erne schrieb am 27.03.2017 um 15:18:07:
nun ja, die Frau des TS hat offenbar ein FZF Visum bekommen.

Was eine deutsche AV davon gehalten hat interessiert zum dem Zeitpunkt nicht mehr.
Die Ausländerbehörde ist an Freizügigkeitsgesetz und zugehörige Verwaltungsvorschrift gebunden. Punkt.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von erne am 28.03.2017 um 17:55:26

mgb schrieb am 28.03.2017 um 06:55:54:
Was eine deutsche AV davon gehalten hat interessiert zum dem Zeitpunkt nicht mehr.
Die Ausländerbehörde ist an Freizügigkeitsgesetz und zugehörige Verwaltungsvorschrift gebunden. Punkt.


genauso wie die deutsche AV, die sich nicht daran gestört hat.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von mgb am 28.03.2017 um 18:45:29
Was die deutsche AV aufs Visa gestempelt hat kannst du nur vermuten.
Wenn Familienangehöriger EU auf dem Visa Typ-D draufsteht, dann haut dein ganzer Ansatz schon nicht hin.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Christoph IT am 28.03.2017 um 19:35:12
Hallo,

ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.

Der Themenstarter kommt aus Pakistan. Mit 'englischer Heiratsurkunde' ist wohl eine Urkunde in englischer Sprache gemeint. Habe es auch zuerst falsch ferstanden.

Deshalb kein EU Bürger und FZF.

Gruß
Christoph

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Aras am 28.03.2017 um 19:36:22
Da steht Haroon Staatsangehörigkeit: Großbritannien.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von erne am 29.03.2017 um 13:49:47

mgb schrieb am 28.03.2017 um 18:45:29:
Was die deutsche AV aufs Visa gestempelt hat kannst du nur vermuten.
Wenn Familienangehöriger EU auf dem Visa Typ-D draufsteht, dann haut dein ganzer Ansatz schon nicht hin.


naja, einen Anhaltspunkt gibt es schon.
Wenn das Visum wirklich ien Visum für einen Familienangehörigen EU war, warum hat es dann 3.5 Monate gedauer?
Ist aber egal, der TS kann beides beantragen, die Aufenthaltskarte ist (im Moment) das praktischere. Wie es in zwei Jahren ausschaut, weiss heute keiner.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von mgb am 29.03.2017 um 15:03:13
Das die deutsche Botschaft in Pakistan nicht mit Familienangehörigen von EU Bürgern umgehen kann ist erwiesene Tatsache. Da gibt es Beispiele im Dutzend.
Die deutsche Botschaft in Bangkok beispielsweise stellt ein Visa Typ-D mit dem Aufdruck Familienangehöriger EU/EWR innerhalb eines Tages aus. Aber auch erst nachdem ich den Betroffenen mit Informationen gefüttert habe und der den Aufstand geprobt hat. Da noch auf ein Visa Typ-C zu bestehen hätte keinen Sinn gemacht.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Haroon am 17.05.2017 um 20:58:15
Hallo,

um einige Missstände aufzuklären:

Angaben zu mir:
Staatsangehörigkeit: Britisch
Wohnhaft in NRW, DE

Angaben zu meiner Frau:
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
Wohnhaft in NRW, DE ( mittlerweile )
Visumsart : D mit Aufschrift "Familienangehöriger eines Unionsbürgers"

Nun bin ich wieder am verzweifeln mit den Behörden. Ich versuche nun schon seid Wochen meine Heirat hier eintragen zu lassen, ich war schon mehrmals im Bürgerbüro und Standesamt, sowie im Ausländeramt.

Das Bürgerbüro besteht wie immer darauf, dass die Urkunde geprüft werden muss, bevor man die Heirat anerkennen kann. Kostenpunkt 300 € bis 400 €.

Das Standesamt sagt das selbe wie das Bürgerbüro. Ich hab der Frau im Standesamt gesagt, dann Heirate ich einfach noch einmal in Deutschland. "Nein das geht nicht, das ist illegal, da Sie schon im Ausland verheiratet sind." Kopfschütteln, dann sollen die das mal Beweisen..., dann brauche ich das nicht mehr tun. Echt zum Irre werden die Logik.

Bei der Ausländerbehörde wollte ich eine Kopie meiner Akte haben, um diese dem Bürgerbüro vorzulegen, welche Dokumente alles geprüft wurden. "Nein das geht nicht." Ich glaube nicht, das dies der Wahrheit entspricht, aber ich will nichts sagen, solange meine Frau Ihren AE AK oder was auch immer nicht hat.

Ich verstehe den ganzen trubel um diese Dokumentenüberprüfung nicht. Wie kann die Botschaft in Islamabad meiner Frau ein Visum für die FZF ausstellen, wenn ich in Deutschland überprüfen lassen muss, dass ich Verheiratet bin.

Ich möchte noch darauf hinweisen, das ich keine schriftliche Rückmeldung über den Abschluss der FZF bekommen habe. Meine Frau hat eines Tages einfach den Anruf bekommen, komm innerhalb von zwei Wochen und hol dein Visum ab. Das war es. Als ich hier im Ausländeramt vorsprach, war im Computer auch nicht verzeichnet, dass das Visum bereits erteilt wurde. Und die Sachbearbeiterin musste erst mal in der Akte rum blättern.

Ich bin einfach nur verwirrt, die Bank und die Krankenkasse haben ohne etwas zu sagen Sie Urkunde anerkannt und die Behörden legen einem solche Steine in den Weg...

Hat jemand Heinweise oder Tipps, ich könnte diese wirklich gebrauchen.

Vielen Dank. Grüße

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Aras am 17.05.2017 um 21:58:53
Hallo,

die können doch gerne die Urkundenüberprüfung anstoßen. Nur wirst du keine Gebühren zahlen. :)

Du hast nur eine Meldepflicht. Das Einwohnermeldeamt hat eine Amtsermittlungspflicht. Wenn die Behörde also nicht der Urkunde traut, dann sollen die das bitte auf eigene Kosten ermitteln weil es deren Pflicht ist.

Also keine KOstenübernahmeerklärung oder sonstwas unterschreiben.


Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Haroon am 17.05.2017 um 22:40:32
Das habe ich denen gesagt, das sehen die nicht ein. Die wollen die Kosten auf mich abwälzen. Die wollten nicht mal das Dokument annehmen.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Aras am 17.05.2017 um 22:56:58
Wurde diene Frau schon angemeldet oder ist nicht mal das getan worden?

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Haroon am 17.05.2017 um 23:14:29
Meine Frau wurde angemeldet, aber als ledig...
Ich habe morgen früh einen Termin für die blaue Aufenthaltskarte. Die kostet auch noch mal. Das ist aber normal soweit mit bekannt.

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von T.P.2013 am 17.05.2017 um 23:25:56
Mal abgesehen von der Amtsermittlungspflicht der Meldebehörde - aus diesem Thread:


Haroon schrieb am 23.03.2017 um 15:43:30:
Die Urkunde stammt aus Pakistan, aber diese wurde jedoch bereits bei Bearbeitung der FZF bereits geprüft. Wieso ist eine zweite Prüfung für weitere 300€ nötig?


T.P.2013 schrieb am 23.03.2017 um 16:14:35:
Dann ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich.
Der geprüften Urkunde wurde eine sogenannte "Referenznummer" zugeteilt. Vorlage dieser reicht dann.


Das gilt noch immer...


Haroon schrieb am 17.05.2017 um 23:14:29:
Meine Frau wurde angemeldet, aber als ledig...


Das ist ein falscher Eintrag. Die Meldebehörde schriftlich auffordern (Einschreiben), den Registereintrag ordnungsgemäß zu erstellen, wie es deren Pflicht ist.
Scan des Schreibens zur Kenntnis als Mailanhang das Bürgermeisteramt o.ä.

Gruß

Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Aras am 17.05.2017 um 23:45:57
Blaue Aufenthaltskarte? Was meinst du?


Titel: Re: Heirat im Bürgerbüro mit englischer Heiratsurkunde anmelden und Aufenthaltstitel beantragen
Beitrag von Haroon am 18.05.2017 um 08:56:23
Auf dem Termin steht Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte.
Ich war gerade im Ausländeramt, meine Frau ist als verheiratet angemeldet, nur ich bin als ledig eingetragen.

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