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Legalisierung (Gelesen: 23.210 mal)
Melanny
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Antwort #15 - 26.03.2017 um 12:21:19
 
Hallo an alle Helfer,

ich bin etwas ratlos. Was kreuze ich als Personenstand in meiner Steuererklärung an?
Geschieden? Dann läuft es wie immer problemlos, aber "geschieden" stimmt nicht mehr.

Verheiratet? Da fehlen noch die originalen Nachweise, die ich erst im Juli haben werde, weil ich bezüglich des Postwegs Bedenken habe. (Mir ist schon einmal ein wichtiges Dokument  - Scheidungsurteil - auf diesem Weg abhandengekommen, das auch nicht mehr nachträglich ausgestellt werden konnte, denn auch beim betreffenden Amt war und ist die Akte nicht mehr auffindbar.)

Getrennt lebend? Dafür muss ich aber ja auch verheiratet sein. Wir leben zwar noch getrennt, jedoch nicht in Trennung.

Mir geht es nicht um eine gemeinsame Veranlagung, da ich weiß, dass es nicht möglich ist.
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Antwort #16 - 26.03.2017 um 14:41:09
 
Nicht kompliziert machen:
Verheiratet
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Antwort #17 - 26.03.2017 um 20:29:11
 
Danke, ich muss ja auch per Uterschrift die Richtigkeit meiner Angaben bestätigen.
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Antwort #18 - 29.04.2017 um 12:40:54
 
Hallo und
sorry, wenn ich wegen derselben Sache erneut nerve. Ich komme mit dem Meldeamt nicht weiter.
Ich kann dort das Gewünschte nicht beibringen.

Noch einmal kurz: Ich legte Kopien unserer Urkunde(n) vor und fragte nach, was ich eventuell noch benötige, um mich als "verheiratet" registrieren zu lassen.
Erst gab es paar Probleme mit den Eintragungen (Geburtsort, Mädchenname meiner Mutter, place of residnece before marriage).

Überraschender Anruf vom Leiters der Meldebehörde letzte Woche (sinngemäß).

Wenn ich meinen Antrag im Juli mit den Originalen offiziell stelle, möchte man eine Heiratsurkunde mit den Namen der Eltern (long form) und nicht zwei einzelne Dokumente. So eine Urkunde wird aber nicht ausgestellt beim Vital Statistics. Es gibt nur die kürzere  HU und die "Registered Form" mit allen dazugehörigen Angaben. Das ist die "long form", trägt aber nicht die Überschrift "Marriage Certificate".

Zusätzlich benötige man unsere Geburtsurkunden (eigentlich kein Problem), aber diese dürften nicht älter als 6 Monate sein.
Die Urkunde meines Mannes ist aber älter. Er hat sich vor ca. 3 Jahren eine "long form" (mit Eltern) neu austellen lassen. Diese Urkunde ist bereits legalisiert. Meine Geburtsurkunde ist noch älter.

Gebraucht werde eine beglaubigte Passkopie meines Mannes. Mein Mann ist im Juli zu Besuch und kann seinen Pass selbst vorzeigen. Nein, wir sollen den Pass kopieren und notariell beglaubigen lassen.

Was wir außerdem beibringen sollen: eine Meldebescheinigung von ihm. Da aber Kanada kein Meldewesen hat, können wir keine Meldebescheinigung beibringen.

Ich fragte wozu. Sinngemäße Antwort: Man kenne sich hier mit ausländischen Eheschließungen nicht aus und es habe auch einen Informationsaustausch mit dem Standesamt gegeben.

Meine Frage: Was soll ich nun meinem schriftlichen Antrag im Juli zwecks Änderung des Familienstandes beilegen oder soll ich alles erst einmal sein lassen?

Melanny
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« Zuletzt geändert: 29.04.2017 um 12:52:33 von Melanny »  
 
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Antwort #19 - 29.04.2017 um 13:08:02
 
Welcher Notar allgemein beglaubigt eine Reisepasskopie? Clown gefrühstückt?

Ich glaube hier stellt das Einwohnermeldeamt Forderungen, die diese in diesem Maße nicht stellen kann und darf.

Steht etwa der Familienstand auf der kanadischen Geburtsurkunde? Oder warum soll die Geburtsurkunde ein Verfallsdatum haben?

Melanny schrieb am 29.04.2017 um 12:40:54:
Was wir außerdem beibringen sollen: eine Meldebescheinigung von ihm. Da aber Kanada kein Meldewesen hat, können wir keine Meldebescheinigung beibringen.


Ein kanadischer Steuerbescheid sollte als Nachweis der Adresse genügen. Fraglich aber wozu die das brauchen.

Das Einwohnermeldeamt imho gönnt sich grade eine Ermessensüberschreitung. Ich würde offen gesagt denen mal sowas von vorhusten. Das Gute ist, dass dein Mann Kanadier ist und darum locker einreisen kann und auf kein Visum angewiesen ist. Ich würde das an deiner Stelle schön auskosten und ggf. den Rechtsweg einschlagen. Denn sollte dein Mann einreisen, kann er ja die Aufenthaltserlaubnis beantragen und solange die Ausländerbehörde keinen rechtsförmigen Bescheid erlassen hat ist der Aufenthalt fiktiv erlaubt und bei Ablehnung kannst du bei Gericht auch locker die Aussetzung von Abschiebemaßnahmen durchsetzen. Ich würde da bissl störrischer sein. Was hat dein Familienstand mit er Meldeadresse deines Mannes zu tun?

Geh davon aus, dass das Standesamt dem Einwohnermeldeamt gesteckt hat, dass du einen Kanadier heiraten wolltest, diese die Befreiung nicht erteilen wollten, und die Eheschließung in Kanada wohl eine (rechtswidrige) Umgehung der deutschen Gesetze wäre. Darum soll jetzt das Einwohnermeldeamt hintenrum die Eheschließung madig machen indem es durch ein "Befreiungsverfahren" light die Eheschließung auf materiell-rechtliche Gültigkeit prüfen soll. Die wollen euch also an den Karren fahren.

In eurer starken Position würde ich erstmal garnix dahingehend nachliefern, die Unterlagen die ihr bereits geliefert habt würde ich als ausreichend betrachten.  Und zweitens ist der Anruf vollkommen unseriös. Der Amtsleiter soll das mal schriftlich formulieren und euch zu schicken. So generell solltest du zu Dokumentationszwecken auf reinen Schriftverkehr umschwenken.

Merke:
Mündlich ist unbedeutend. Schriftlich ist relevant.
Keine Unterlagen nachliefern ohne konkrete Rechtsgrundlage und Begründung von der Behörde.
Nachgeben bringt nix. Gegenhalten ist die Devise.
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Antwort #20 - 03.05.2017 um 23:35:11
 
Danke für Deine sehr ausführliche Antwort.

Alles noch einmal schriftlich im Juli - so wird es werden.
Ist eben in meinem "fast Dorf" etwas Ungewöhnliches.
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Antwort #21 - 24.07.2017 um 13:35:04
 
Ich habe heute meinen schriftlichen Antrag zur Änderung meines Familienstandes schriftlich gestellt und komplett bei "Null" begonnen, d.h. nur mit legalisierter und übersetzter Eheurkunde.
Antrag mit dem Zusatz, dass sich das Amt Kopien von den vorgelegten Originalen gemacht  hat.

Ergebnis:
Diese Mitarbeiterin des Meldeamtes ging zum Standesamt mit den Original - Dokumenten, kam zurück und ging zum Leiter des Meldeamtes.

Auskunft an mich: Im Standesamt sei zur Zeit eine Vertretung und weder das Meldeamt noch die Vertretung kennen sich mit ausländischen Eheurkunden aus. Und: Ohne das OK vom Standesamt dürfte das Meldeamt von sich aus keine Amtshandlung vornehmen.

Ich solle meine Telefonnummer hinterlassen, dass mich das Standesamt (bei "richtiger" Besetzung) anrufen kann, um die Originaldokumente vorbeizubringen, und zwar direkt ins Standesamt.
Ich habe mich darauf nicht eingelassen und freundlich erwidert, dass mein Antrag das Meldeamt betrifft und ich nur mit diesem Amt korrespondieren möchte.

Mein Mann war mit, aber diesmal wollte keiner den Pass sehen, auch keine anderen Dokumente. Es ging nur um die Echtheit der Urkunde.

Wer kontrolliert die Echtheit der Stempel der deutschen AV?

Warum dieses Hick-Hack? Sie haben doch nun die Originale mit allen Stempeln und deren Übersetzung gesehen und sich selbst davon Kopien gemacht. Dieser ständige Druck, das Standesamt zu konsultieren, nervt und man bekommt schon grundlos ein schlechtes Gewissen.



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Antwort #22 - 24.07.2017 um 14:01:24
 
Ganz ehrlich...

Vergiss Kooperation. Geh balls to the wall auf Konfrontation.

Du hast den Antrag gestellt. Die machen ihr Hick hack? Who cares? Was willst du dem Standesamt mitteilen?

Standesamt: "Wir brauchen noch weitere Unterlagen um zu schauen ob die Ehe materiell gültig ist, bla bla"
Du: "Ich denke die Unterlagen sind vollkommen ausreichend. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Ehe materiell nicht wirksam ist. Ich empfinde das als Eingriff in unsere Grundrechte. Das Schwarze ist die Schrift. Was sie mit den Unterlagen intern veranstalten ist ihre Sache. Ich brauche nur die Änderung des Familienstandes im Melderegister. Ich brauche bei Ablehnung einen entsprechenden Bescheid bzw. die schriftliche Bestätigung dass sie nicht gewillt sind meinen Antrag zu bearbeiten damit ich Rechtsmittel einlegen kann. Ich wünsche keine weitere Kommunikation über Telefon oder sonstwie mündlich. Ich wünsche dass jede weitere Kommunikation zum Zwecke der Dokumentation schriftlich geführt wird. Falls Sie also was von uns wollen, dann bitte ich dass dies schriftlich mit Begründung erfolgt. Ansonsten gehe ich davon aus, dass alles vollständig ist und bei unbegründeten Forderungen diese keinerlei rechtliche Grundlage besitzen."

Dein Mann muss den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Das ist wichtiger als der Familienstand im Melderegister. Wenn die Ausländerbehörde meint, dass der Familienstand im Melderegister geändert werden soll, dann trotzdem den Antrag stellen! Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen.

Nicht vergessen, ggf. Steuerklasse beim Finanzamt zu ändern. Die werden das nicht machen können, weil die beim Bundeszentralamt für Steuern (oder wie das heißt) einen separaten Zentralrechner haben. Der wird aber von den Einwohnermeldeämtern gefüttert. Trotzdem Antrag stellen mit dem Hinweis dass die Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt scheinbar das Standesamt benötigen um ne Urkunde zu  akzeptieren. Wie gesagt... Antrag trotzdem stellen und auf die Probleme verweisen. Das wird nämlich bei der gemeinsamen Veranlagung sonst problematisch.

Krankenversicherung.. kommt jetzt drauf an, wie das läuft.

Also wichtig:

Die notwendigen Anträge stellen und schauen was passiert.
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Antwort #23 - 25.07.2017 um 11:27:31
 
Danke für Deine Überlegungen.
So ähnlich habe ich es vorgetragen, zumindest, dass ich die Antwort auf dem "altmodischen" Postweg wünsche.

Wir werden nicht vor Mitte 2019 zusammenziehen. Den Termin haben wir schon lange aus verschiedenen Gründen so angedacht.

Die Meldestelle war bereits jetzt für mich von Interesse, weil ich gern meine Zuwendungen (seit April) ab 2018 steuerlich geltend machen wollte.

Die Krankenkasse wünscht lediglich einen Meldenachweis des Wohnsitzes hier sowie die legalisierte und übersetzte Eheurkunde.

Nun warten wir bis November auf die Höhe seiner (staatlichen)Rente. Er hat vorerst nur eine beantragt, die dürfte knapp unter der 425 Euro-Grenze liegen. (Deshalb meine Zuwendungen.)
Für seine 2. (private) Rente ist bis 2021 Zeit für die Auszahlung (je später, um so mehr "Punkte").

Ich denke, so bleibt uns ganz legal die Nutzung der Familienversicherung, sollte der Aufenthalt nicht gleich für 3 Jahre genehmigt werden.

Melanny
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Antwort #24 - 27.07.2017 um 09:45:46
 
Antwortschreiben vom Meldeamt:

"Sehr geehrte Frau ...,

um Ihren Familienstand im Melderegister zu aktualisieren, macht es sich erforderlich, dass Sie eine Nachbeurkundung der Eheschließung  vorlegen.

Die erforderlichen Schritte dafür haben Sie ja bereits mit der Standesbeamtin, ...,  abgesprochen."


Wie reagiere ich?

Eine Absprache gab es NIE. Es gab nur ein Gespräch, falls  man das so bezeichnen kann, über  erforderliche Unterlagen einer Hochzeit in Deutschland - eigentlich gab es nur einen handgeschriebenen Zettel - mit Unterschrift der Beamtin.
Zu Antworten war sie nicht bereit, weil ich mich nicht mit meinem Scheidungsurteil ausweisen wollte.

Wie hätte ich mich auch als noch nicht rechtskräftig Geschiedene um eine Nachbeurkundung informieren wollen? 

Danke im Voraus für Hilfen.
Melanny.
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Antwort #25 - 27.07.2017 um 11:19:49
 
Siehste... du wohnst halt in Hintertupfingen, wo die Standesbeamten deinen Namen gemerkt haben. Die wollen halt an deinen Karren fahren... Im Grunde wollen die deine Ehe materiell prüfen lassen, dürfen es aber nicht.

ich schick dir ne PN...
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Antwort #26 - 27.07.2017 um 12:58:58
 
Mit dem Namen ist das so eine Sache. Da gibt es eine Namensgleichheit, die oft zu Verwechslungen in meinem Ort führten. Keine Ahnung, ob es wieder damit zu tun hat - war lange Zeit Ruhe.

Vielleicht sollte ich mir ein Schild umhängen mit der Aufschrift: Ich bin nicht die, mit der sie mich schon wieder verwechseln.

Danke für die Rückmeldung.
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Antwort #27 - 27.07.2017 um 20:06:36
 
Melanny,

Die Ehe muss nicht nachregistriert werden, sie kann nachregistriert werden.

Wir hatten auch ein etwas "schwieriges, mit wenig Sachkenntnis ausgestattetes" Bürgerbüro. Aber mit Hartnäckigkeit und Sachkenntnis haben wir auch alles geregelt bekommen:
Familienstand
Steuerklasse
eAT, inzwischen Niederlassungserlaubnis

Wir sind immer freundlich und nett, aber wir lassen uns nichts gefallen, was außerhalb des gesetzlichen Rahmen liegt, da wehren wir uns sofort.

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Antwort #28 - 29.07.2017 um 10:09:09
 
@Aras,

Deine Vermutung, Verwechslung mit Apostilleabkommen, ist nicht von der Hand zu weisen, wegen der mündlichen "Begründung": Kanada sei nicht Vertragspartner wie die USA - Name des Vertrags wurde nicht erwähnt.

Ich erhielt heute ein weiteres Schreiben als Antwort auf meine etwas längeren Ausführungen als Antwort auf deren ersten Brief.

Die Angelegenheit wurde an die entsprechende Fachaufsicht weitergeleitet.

Mir ist Folgendes in den Sinn gekommen - bezüglich Apostille und Legalisation.
Es könnte möglich sein, dass die SA nur die Vorderseiten der Original-HU sowie nur die Vorderseiten der Übersetzung, an der die beglaubigte Kopie der Original-HU befestigt war (auf der Rückseite waren auch hier die Stempel), kopiert hat.
Übersetzt wurde nur der Stempel der kanadischen Ausländerbehörde (Vorbeglaubigung).
Darunter war der Verweis auf die Legalisation - aber nur mir diesem einen Wort "Legalisation". Natürlich gibt es dazu keine Übersetzung, weil der Stempel auf Deutsch ist.

Fazit: Hat man die Stempel nicht kopiert, fehlt der Legalisationsnachweis. Sollte es so sein, wird auch (logischerweise) die Fachaufsicht die Urkunde nicht anerkennen.
Zum Ausgangspunkt zurück: Nur so würde die Aussage "kein Abkommen" Sinn ergeben.

Oder: Was nicht auf der Übersetzung steht, existiert nicht.

Wenn es so wäre, es ist doch nicht meine Schuld, wenn man nicht richtig kopieren kann.

Bleibt die Frage: Soll ich (schriftlich) nachfragen oder abwarten?

Melanny

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« Zuletzt geändert: 29.07.2017 um 10:19:11 von Melanny »  
 
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Antwort #29 - 29.07.2017 um 10:31:36
 
Melanny schrieb am 29.07.2017 um 10:09:09:
Bleibt die Frage: Soll ich (schriftlich) nachfragen oder abwarten?

Wenn Du einen "Kopierfehler" vermutest, dann solltest Du nicht abwarten, sondern eine vollständige Kopie hinschicken.

Sinngemäß ... "nach dem Lesen Ihres Schreibens fiel mir ein, dass u.U. die Kopie der Rückseite meiner Urkunde fehlen könnte. Um sicher auszuschließen, dass das so ist, übersende ich eine vollständige Kopie einschließlich Rückseite. ..."
Wenn eine direkte Mailadresse bekannt ist, würde ich das als Scan schicken ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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