@Grisu1000 Den Antrag auf Änderung habe ich schriftlich gestellt.
Antwort kam auch schriftlich: Nachbeurkundung sei Pflicht. (Über die "kuriose" Begründung habe ich hier schon geschrieben.)
Habe wieder schriftlich geantwortet, dass dies nicht so ist.
Erst danach ist mir eingefallen, man kommt mit den Stempeln nicht klar und hat Apostille mit Legalisation durcheinandergebracht - diese Vermutung schickte ich per E-Mail hinterher, wie von @Petersburger und @Aras empfohlen.
E-Mail an mich, nachdem alles von der Behörde zu deren Fachaufsicht ging: Ich solle noch die Registrierung der Ehe einreichen. Die mündliche Begründung fiel dann noch kurioser aus: Vergleich mit Dänemark und die Krönung: Ehe könnte ja auch vor einem Indianerhäuptling geschlossen worden sein. (so das Standesamt an die Meldebehörde und von dieser an mich mündlich weitergereicht)
Das mit der "Registered form", dass manche Behörden dieses Dokument wünschen, hatte mir die
AV schon Anfang des Jahres gesagt. Außerdem haben wir auch auf deren Anraten es wegen des nicht sichtbaren Kreuzes (Familienstand meines Mannes vor der Ehe) auf der Fotokopie korrigieren lassen, um nicht in - so die
AV - "in Erklärungsnot zu geraten".
Registrierung nachgereicht, natürlich legalisiert und übersetzt. Man wollte in einer Woche Bescheid geben - nach 2 Wochen habe ich dann doch einmal telefonisch nachgefragt - sei noch in Bearbeitung.