Welcher Notar allgemein beglaubigt eine Reisepasskopie? Clown gefrühstückt?
Ich glaube hier stellt das Einwohnermeldeamt Forderungen, die diese in diesem Maße nicht stellen kann und darf.
Steht etwa der Familienstand auf der kanadischen Geburtsurkunde? Oder warum soll die Geburtsurkunde ein Verfallsdatum haben?
Melanny schrieb am 29.04.2017 um 12:40:54:Was wir außerdem beibringen sollen: eine Meldebescheinigung von ihm. Da aber Kanada kein Meldewesen hat, können wir keine Meldebescheinigung beibringen.
Ein kanadischer Steuerbescheid sollte als Nachweis der Adresse genügen. Fraglich aber wozu die das brauchen.
Das Einwohnermeldeamt imho gönnt sich grade eine Ermessensüberschreitung. Ich würde offen gesagt denen mal sowas von vorhusten. Das Gute ist, dass dein Mann Kanadier ist und darum locker einreisen kann und auf kein Visum angewiesen ist. Ich würde das an deiner Stelle schön auskosten und ggf. den Rechtsweg einschlagen. Denn sollte dein Mann einreisen, kann er ja die Aufenthaltserlaubnis beantragen und solange die Ausländerbehörde keinen rechtsförmigen Bescheid erlassen hat ist der Aufenthalt fiktiv erlaubt und bei Ablehnung kannst du bei Gericht auch locker die Aussetzung von Abschiebemaßnahmen durchsetzen. Ich würde da bissl störrischer sein. Was hat dein Familienstand mit er Meldeadresse deines Mannes zu tun?
Geh davon aus, dass das Standesamt dem Einwohnermeldeamt gesteckt hat, dass du einen Kanadier heiraten wolltest, diese die Befreiung nicht erteilen wollten, und die Eheschließung in Kanada wohl eine (rechtswidrige) Umgehung der deutschen Gesetze wäre. Darum soll jetzt das Einwohnermeldeamt hintenrum die Eheschließung madig machen indem es durch ein "Befreiungsverfahren" light die Eheschließung auf materiell-rechtliche Gültigkeit prüfen soll. Die wollen euch also an den Karren fahren.
In eurer starken Position würde ich erstmal garnix dahingehend nachliefern, die Unterlagen die ihr bereits geliefert habt würde ich als ausreichend betrachten. Und zweitens ist der Anruf vollkommen unseriös. Der Amtsleiter soll das mal schriftlich formulieren und euch zu schicken. So generell solltest du zu Dokumentationszwecken auf reinen Schriftverkehr umschwenken.
Merke:
Mündlich ist unbedeutend. Schriftlich ist relevant.
Keine Unterlagen nachliefern ohne konkrete Rechtsgrundlage und Begründung von der Behörde.
Nachgeben bringt nix. Gegenhalten ist die Devise.