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Asylbewerber und schwangere EU-Bürgerin in Deutschland (Gelesen: 1.551 mal)
Barree
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28.02.2017 um 21:28:36
 
Hallo!

Folgende, etwas vielschichtige Situation von Bekannten von mir:

Ein Marokkaner (abgelehnter Asylbewerber, mit "Bescheinigung über den Aufenthalt ohne Dokumente") hat eine schwangere Freundin mit slowakischer Staatsbürgerschaft. Vor einigen Tagen ist sie zu ihm nach Deutschland gekommen und möchte auch hier bleiben. Sie ist 17 Jahre alt und im 7. Monat schwanger. Volljährig wird sie erst ca. zwei Monate nach Geburtstermin. Die Schwangerschaft verläuft bislang unkompliziert. Im Moment übernachtet sie bei Bekannten privat, dies ist aber keine Lösung, die noch länger funktioniert.

Folgende Fragen:

- Was passiert mit einer mittellosen, wohnungslosen, schwangeren EU-Ausländerin in Deutschland? Muss ihr zunächst eine (Not)unterkunft gestellt werden?
- Deckt ihre europäische Krankenversicherungskarte Vorsorgeuntersuchungen und Geburt mit ab?
- Wenn sie sich bei irgendwelchen Ämtern meldet: bekommt sie dann automatisch einen Vormund zugeteilt, da sie ja selber (noch) nichts unterschreiben darf?
- Wie können die beiden eine Vaterschaftsanerkennung realisieren? Dafür müsste sie zunächst zu einer Meldeadresse kommen, oder?

Es ist klar, dass die Vorzeichen nicht gut stehen, aber nun ist sie hier und zunächst gewillt hier zu bleiben. Dass dies nach der Geburt des Kindes nur gehen wird, wenn sie selbst in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, habe ich ihnen heute schon erklärt. Dass es nicht einfach wird, wissen sie auch.

Nun geht es erstmal um die akuten Probleme...

Vielen Dank!
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Aras
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Antwort #1 - 28.02.2017 um 21:42:21
 
Die Minderjährige ist beschränkt geschäftsfähig. Und dann ist sie auch noch mittellos? Also in Deutschland muss niemand Obdachlosigkeit fürchten. Also sie wird wohl von Jugendamt oder Sozialamt Hilfe bekommen. Aber die werden wohl eher mit den Eltern der Frau... des Mädchens... Kontakt aufnehmen und es abholen lassen.

Eine Vaterschaftsanerkennung geht auch ohne Meldeadresse. Nur sie will sich der Vater identifizieren, wenn er ohne Papiere ist? Beim Notar könnte man auch so verkorkste Vaterschaftsanerkennungen machen mit Duldungspapieren.

Die Krankenversicherungskarte ist nur für Notfalluntersuchungen gedacht. Ansonsten kann sie sich ja in der Slowakei behandeln lassen. Also für Regeluntersuchungen während der Schwangerschaft gilt die Wahrscheinlich nicht. Aber für die Geburt selber greift sie ggf..

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Barree
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Antwort #2 - 28.02.2017 um 22:03:17
 
Vielen Dank für die Antwort!

Zum Thema "abholen lassen": Die Eltern haben sie wohl hergebracht.

Hier wurde diskutiert, dass eine Vaterschaftsanerkennung auch ohne Pass möglich sein müsste: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201868814
Gibt es dazu aktuelleres Wissen / Erfahrungen?

Vom Jugendamt wurde heute die Vaterschaftsanerkennung abgelehnt wegen der fehlenden Meldeadresse. Aber klar: sein fehlendes Ausweispapier und ihre Minderjährigkeit wären ja noch die nächsten Hürden gewesen.

Warum meinst du, dass die Vaterschaftsanerkennung auch ohne Meldeadresse geht? Bzw. womit argumentiert man, wenn sie mit der Begründung "nicht hier gemeldet" abgelehnt wird?

Danke für die Klarstellung europäische KV-Karte -> Notfalluntersuchungen.

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Antwort #3 - 28.02.2017 um 22:24:52
 
Ohne Meldeadresse oder vorgetragener Hilfsbedürftigkeit ist das regionale Jugendamt erst mal unzuständig, wenn der Wunsch lautete nur Vaterschaftsanerkennung.

Sowas wird dann beim Notar gemacht werden müssen gegen Bezahlung.

Anders sieht es aus wenn sie zum Jugendamt geht und sagt sie braucht Hilfe, ist minderjährig und schwanger ohne Mittel und Unterkunft. Dann kommt Sie vermutlich erstmal in einem Kinderheim unter.

Ob das dann dazu führt dass Sie länger in Deutschland ist und das Kind hier bekommt und der deutsche Staat ihr den LU zahlt  ( worauf offenbar abgezielt wird) oder die minderjährige mit Hilfe slowakischer Behörden wieder den Eltern übergeben wird oder dort in ein Heim muss kann ich jetzt nicht beantworten.
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Aras
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Antwort #4 - 28.02.2017 um 22:40:23
 
Schau doch mal wo die Vaterschaftsanerkennung geregelt ist: In § 1594 BGB. Wo steht was von Meldeadresse? Zumal in § 7 der Wohnsitz auch ohne Melderegistereintrag durch faktische Niederlassung an einem Ort mit dem Willen einen Wohnsitz zu begründen(Domizilwille) begründet wird.
Vielleicht erklärt sich das Jugendamt auch nur als örtlich unzuständig. Keine Ahnung.

Der Notar müsste keine örtliche Zuständigkeit feststellen.

Aber ich sehe da eben das Problem, dass die Frau Minderjährig ist und wahrscheinlich gsrnicht so eine Erklärung wirksam abgeben bzw. die fremde Erklärung annehmen kann. Außerdem ist es fraglich ob überhaupt eine deutsche Vaterschaftsanerkennung wirksam wäre. Die Frau ist Slowakin und da müsste man die Voraussetzungen der slowakischen Vaterschaftsanerkennung schauen. Der Mann ist als Ausländer ohne Flüchtlingsanerkennung bzw. Asylberechtigung auch nicht im Genuss des deutschen Personenstandsrechtes. Nach marokkanischem Recht ist das Kind als uneheliches Kind nicht anerkennungsfähig. Sobald die Frau aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, wäre auch eine deutsche Vaterschaftsanerkennung imho möglich, Artikel 19 II EGBGB. Also muss sie schon zumindest irgendwie hier längere Zeit bleiben oder nach außen sichtbar sein dass sie hier bleibt.

Die Vaterschaftsanerkennung ist wie oben geschrieben bürgerliches Recht. Aber wie in dem von dir verlinkten Thread ist dann bei der Registrierung des Kindes mehr nötig als nur die Erklärung. Weil dann tritt die Erklärung auch in den Rechtsverkehr ein. Du musst dir das so vorstellen: Ich könnte auch alle Kinder der Welt als meine eigenen anerkennen. Die Mütter stimmen zu und so, kein Problem. Aber diese Erklärung muss nicht nur abgegeben werden sondern auch wirksam sein. Wenn also bspw. die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit jemand anderem verheiratet ist, dann ist meine Vaterschaftsanerkennung unwirksam. Nicht das Blatt wert auf dem es geschrieben steht. Darum kann man eine Vaterschaftsanerkennung auch mit Duldung abgeben. Es macht keinen Unterschied ob da Hans Schmidt oder Mickey Mouse drauf geschrieben steht. Erst wenn man es einsetzen will, wird es eben auch überprüft. Bzw. Wenn jemand mit falscher Identität in Deutschland lebt, dann kann man beim Notar auch sagen, dass auf die Vaterschaftsanerkennung angegeben wird, dass die Identität auf der Duldung Mickey Mouse ist aber die echte Identität Hans Schmidt ist.

Die Eltern können die Tochter nicht wie einen Sack Müll rausbringen. Und wieso soll sich Deutschland um deren Erziehungsdefizite kümmern?
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Mojo Jojo
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Antwort #5 - 28.02.2017 um 23:33:10
 
Dass die Eltern ihr Kind wohl selber nach Deutschland gebracht haben, heißt noch lange nicht, dass die slowakischen Behörden nicht mehr zuständig sind. Vor allem, weil die Chancen, dass die werdende Mutter für längere Zeit in Deutschland leben wird/darf, sehr gering sind. Dass auch der werdende Vater so wie es momentan aussieht keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben wird, soll nur nebenbei erwähnt werden, weil du schreibst, dass das Mädchen auch in Deutschland leben will.

Also das Wichtigste abklären (wer übernimmt die entbindungskosten in Deutschland) und ab morgen für vernünftige Zustände sorgen.

Das Mädchen braucht einen slowakischen Vormund,
der werdende Vater muss sich um seinen Pass kümmern, um dem Kind hinterher kommen zu können.

Für einen dauerhaften Verbleib in Deutschland fehlt es sowohl  Mutter als auch Vater.

Dass sich das Deutsche Jugendamt da raus halten möchte, ist zudem doch klar. Es fehlt einfach die Zuständigkeit und für skowakisches bzw marrokanisches Recht ist man dort auch überhaupt nicht zuständig, nur weil es in Deutschland zur Niederkunft kommt. Das muss bitte allen Beteiligten verklickert werden.

Nur weil ich beispielsweise in Spanien sterbe, tritt damit doch nicht spanisches Erbrecht für meinen Nachlass in Kraft sodass ich die dortigen Behörden mit meinen Angelegenheiten verpflichten darf. Möchte ich, dass man sich dort um meine Angelegenheiten kümmert, muss ich dies privat in Auftrag geben (etwa an einen Notar).

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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Antwort #6 - 28.02.2017 um 23:52:25
 
Mojo Jojo schrieb am 28.02.2017 um 23:33:10:
ass sich das Deutsche Jugendamt da raus halten möchte, ist zudem doch klar. Es fehlt einfach die Zuständigkeit und für skowakisches bzw marrokanisches Recht ist man dort auch überhaupt nicht zuständig, nur weil es in Deutschland zur Niederkunft kommt. Das muss bitte allen Beteiligten verklickert werden.


Natürlich ist das Jugendamt für minderjährige Ausländer in Deutschland verantwortlich, die keinen Erzihungsberechtigten hier haben, wer sonst? Spätestens wenn sie von der Polizei aufgegriffen wird, wird man das Jugendamt einschalten.

IMHO der wahrscheinlichste Weg ist, das man den das zuständige Konsulat vertändigt und es bittet die Minderjährige in seine Heimat zu überführen.
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xxx2
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Antwort #7 - 01.03.2017 um 07:24:07
 
1) die Vaterschaftsanerkennung wird in der Slowakei unwirksam, weil die Identität des Vaters nicht geklärt ist
2) die slowakische Krankenversicherung greift bei "Touristen" nur in unerwarteten Notfällen. Um sich in Deutschland behandeln zu lassen müsste das Mädchen extra privat versichert sein.
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Mojo Jojo
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Antwort #8 - 01.03.2017 um 11:26:41
 
Gut, zuständig traf es jetzt nicht auf den Kopf. Es wurde aber glaube ich klar, dass deutsches (Personenstands-/)Recht hier nicht greift.

Wie inzwischen schon gesagt, muss sich das Mädchen an die slowakischen Behörden/vertretungen wenden. Und das heute!
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