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Nun doch FZF-Visum... geht das auch schneller? (Gelesen: 671 mal)
MummyShqiptare16
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nun doch FZF-Visum... geht das auch schneller?
01.03.2017 um 20:09:49
 
Hallo alle zusammen,
ich hatte schon einmal über das Thema hier geschrieben..
Es ging darum, dass die ABH den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Ausführung des Sorgerechts am deutschen Kind abgelehnt hatte. Der erste Antrag wurde mündlich gestellt, nachdem wir dann beim Anwalt waren und der uns sagte, dass wir erst noch einmal schriftlich beantragen müssten, weil er ohne schriftliche Ablehnung die PKB beantragen könnte. Dies haben wir dann getan und Wochen lang auf eine Ablehnung oder Bewilligung gewartet, diese kam jedoch nicht. Als meine AWB dann dort für uns anrufte, stellte sich heraus, dass der Antrag erneut abgelehnt wurde, aber eine schriftliche Ablehnung 100-150€ Verwaltungsgebühr kosten würde. Es bleibt ihm nun doch nichts anderes übrig, als nach Albanien (Tirana) zu reisen und dort bei der deutschen Botschaft ein FZF-Visum zu beantragen.
Ich hatte nun eine E-Mail an die deutsche Botschaft in Tirana geschickt um zu erfahren, wie lange es dauert, dort einen Termin zu erhalten und wie lange dann das Verfahren dauert - Antwort darauf war, dass die Wartezeit bis zu einem Termin 3 Wochen dauert und das Verfahren dann einige Wochen in Anspruch nimmt.

Aber gibt es nicht eine Möglichkeit, dies zu verkürzen? Denn soweit ich das verstanden habe, hält die deutsche Botschaft Rücksprache mit der zuständigen ABH in Deutschland... Gibt es dort eine Möglichkeit, dass die ABH schon vor Beantragung in Tirana etwas veranlasst, damit der Aufenthalt in Tirana nicht zu lange wird?

Ich danke schon mal für Antworten.

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T.P.2013
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blubb


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Im Norden, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.03.2017 um 20:25:32
 
Hallo,

ja, da hat das Ganze nur dem Anwalt geholfen, wie mir scheint.

Zur Frage:
MummyShqiptare16 schrieb am 01.03.2017 um 20:09:49:
Gibt es dort eine Möglichkeit, dass die ABH schon vor Beantragung in Tirana etwas veranlasst, damit der Aufenthalt in Tirana nicht zu lange wird?


Es gibt die Möglichkeit einer Vorabzustimmung durch die ABH. Das würde das ganze Prozedere verkürzen. Die ABHen sind aber weder verpflichtet, eine solche auszustellen, noch könnten sie durch einen Anwalt dazu gezwungen werden.
Aber Ihr könnt Euch bei Eurer ABH erkundigen, ob sie (noch) gewillt ist, eine Vorabzustimmung zu erteilen.

Aber auch das wurde ja alles schon in Deinem ersten Thread erklärt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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