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Vaterschaftsanerkennung trotz Duldung? (Gelesen: 2.569 mal)
anjaduesseldorf
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01.02.2008 um 13:26:54
 
Hallöchen!!!

Weiss zufällig einer von Euch, ob man eine Vaterschaftsannerkennung und die Erklärung der gemeinsamen Sorge auch mit einer Duldung beim Jugendamt abgeben kann???

Liebe Grüße, Anja
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anjaduesseldorf  
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.02.2008 um 13:45:09
 
Die Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und Abgabe der Sorgerechtserklärung hat nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun. Wenn der Kindsvater sich in Deutschland aufhält ist das Jugendamt für die Annahme einer solchen Erklärung zuständig.

tixie
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Kaetzchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.02.2008 um 14:45:40
 
Aufgenommen wird die Vaterschaftsanerkennung mit einer Duldung, aber für den Eintrag ins Geburtenbuch müssen Reisepass und Geburtsurkunde vorliegen, als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität, denn die Duldung wird meist auf eigene Angaben ausgestellt.
Kätzchen
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wolbe
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Antwort #3 - 01.02.2008 um 22:38:54
 
Kaetzchen schrieb am 01.02.2008 um 14:45:40:
Aufgenommen wird die Vaterschaftsanerkennung mit einer Duldung, aber für den Eintrag ins Geburtenbuch müssen Reisepass und Geburtsurkunde vorliegen, als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität, denn die Duldung wird meist auf eigene Angaben ausgestellt.
Kätzchen 


Das kann ich nur bestätigen. Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung nimmt das Jugendamt auch mit einer Duldung entgegen.

Die Entragung in die Geburtsurkunde ist hingegen mit einer Duldung nicht möglich. Hier werden i.d.R. Personaldokumente (Pass, Personalausweis usw.) benötigt. Ich hatte aber auch schon Fälle, in welchen die Eintagung in die Geburtsurkunde des Kindes erfolgte, obwohl das Elternteilt nur eine eigen Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder ein ähnliches Dokument hatte. Was genau zur Beurkndung nötig ist, musst du am besten beim zuständigen Standesamt abklären.

Gruß Wolfgang
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und sollen zur allgemeinen Erheiterung beitragen.
 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.02.2008 um 09:32:16
 
wolbe schrieb am 01.02.2008 um 22:38:54:
Die Entragung in die Geburtsurkunde ist hingegen mit einer Duldung nicht möglich.


Wobei aufenthaltsrechtliche Wirkungen auch ohne Geburtsurkunde entstehen.

Muleta
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anjaduesseldorf
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Antwort #5 - 04.02.2008 um 11:59:35
 
Vielen lieben Dank für Eure Antworten!!!
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anjaduesseldorf  
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