elli444
Themenstarter
Newbie
Offline
i4a rocks!
Beiträge: 5
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
|
Guten Tag in die ExpertInnen-Runde,
mich beschäftigt folgende Frage:
Gibt es für einen Ugander, der ein Touristenvisum für D. beantragen möchte um sein Kind zu besuchen Probleme, wenn gegen ihn Unterhaltsforderungen vorliegen / bekannt werden?
Hintergrundinfo:
Es gibt keine schriftliche Vaterschaftsanerkennung, da das über die dtsch. Botschaft in Uganda nur mit Einschaltung von Notar und vielen Kosten funktioniert hätte, und wir sowieso nicht zusammen leben werden, daher auch kein Visum für FZV beantragt werden sollte.
Ich bin deutsch, ledig, alleinerziehend, habe alleiniges Sorgerecht für unser Kind (3).
Stehe jetzt davor, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, da Kindsvater noch immer nicht zahlt / zahlen kann und die Beantragung von anderen Ämtern gefordert wird.
Vom Kindsvater kann ich im Unterhaltsvorschuss-Antrag folgendes bekannt geben: Name, Nationalität Uganda, Wohnort, Pass ID Nummer, Ausbildung (Master), Status: arbeitslos. Derzeitiger Aufenthalt: USA Touristenvisum. Er versucht, eine Green Card in den USA zu beantragen.
Ich gehe davon aus, dass die deutschen Behörden ihn zunächst so nicht erreichen können, wenn er jedoch einen Visumsantrag stellt, schon. Muss er dann zunächst nachweisen, dass er nicht genug Geld für Unterhalt hat? Ggf. muss er für das Besuchervisum ja eine gewisse Menge an Einkommen nachweisen, um zu kommen.
Kindsvater möchte Kind zwar finanziell unterstützen, hat aber bisher keinen Job, kann also nicht zahlen. Versucht in den USA Green card zu beantragen, um Einkommen zu bekommen. Sobald Geld fließen sollte, würde ich Jugendamt informieren.
Kann es für ihn bei der Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland wegen dem nicht gezahlten Unterhalt zu Problemen kommen, falls er sein Kind besuchen möchte? Immerhin laufen gegen ihn ja die Unterhaltsvorschuss-Leistungen des Jugendamts auf. Sollte er die dann begleichen müssen, ehe er einreisen darf, hätte er ggf. wiederum nicht genug angespartes Geld übrig für den Besuch.
Ich möchte rechtlich nichts falsch machen, und auch meinem Kind nicht die Möglichkeit eines Besuchs durch den Vater verbauen, weil er durch meine Angaben nicht kommen kann.
Hat jemand Erfahrungen/ Einschätzungen?
Danke!
|