rani9181 schrieb am 22.01.2017 um 08:27:19:So, was soll ich jetzt machen ?!!
Mit Belegen über die Schwangerschaft und fein säuberlich aufgeschriebener, emotionsloser Darstellung des "Terminierungs-Problems" zur
ABH gehen und um eine Duldung bitten.
Emotionslos meint solche Dinge wie
rani9181 schrieb am 22.01.2017 um 08:27:19:Es ist nicht fair !!!
- über die ich hier auch nicht dikutieren will.
Es ist bekannt, dass "rings um Syrien" und insbesondere im Libanon eine normale Terminierung verhindern würde, dass das deutsche Kind in Deutschland geboren werden kann - also solange kein "Sondertermin" angeboten wird.
Da aber deutsche Behörden eine Einreise im 7. Monat zu ermöglichen haben, bleiben dafür im Grunde nur zwei Wege:
1. Die
ABH überzeugt sich, dass hier tatsächlich auch zweifelsfrei belegt ist - Voraussetzung für ein solches Visum - und bittet die
AV um einen Sondertermin, der dann auch im Libanon wahrgenommen wird
oder
2. Die
ABH erteilt gleich eine Duldung.
Da beide Varianten voraussetzen, dass die
ABH alles prüft, würde ich persönlich mich für Variante 2 entscheiden. Das ist im Interesse des Kindes zweifelsfrei vertretbar und auch für alle Behörden weniger Aufwand.
Hingehen würde ich nicht morgen, sondern so etwa eine Woche vor Visumablauf. Schwangerschaften sind ab der 12. Woche ein stärkeres Argument als deutlich vor diesem Zeitpunkt.