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Familienzusammenführung mit Ausländer, Bitte Hilfe (Gelesen: 2.642 mal)
rani9181
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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21.01.2017 um 20:39:29
 
Hallo,

Ich bin neu hier und ich habe bereits im Forum nach Antworten gesucht, aber ich bin leider nicht wirklich fündig geworden.

Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen - oder mehrere Smiley

Ich habe am May, 2016 in der Libanon von Libanesch Frau verheiratet. Ich bin Deutsch seit 2013, und im moment ein Promotion Student.
Ich versuche meine Frau hier zu Deutschland durch Familienzusammenführung zu bringen. Leider bin ich immer nicht erfolgreich.
Zwei Grund: 1. bei der Deutsche Botschaft in Beirut gibt es keinen frühen Termin (wirklich nur ab Nov, 2017).
2. Ich bin im moment ein Promotion Student, schreibe ich meine Dissertation und bekomme ich Geld von Arbeitsamt (noch zwei Monaten als Arbeitslosengeld I, aber nicht von Jobcenter oder so). Deshalb haben die Leute von der Ausländerbehörde Düren mir gesagt dass ich keinen Antrag für Familienzusammenführung erstellen dürfen.

So, meine Frau hat ein Schengen Visum zum Frankreich für 90 Tage bekommen. Das Visum lauft in 4 Wochen ab.

Meine Frage ist: kann ich das Schengen Visum meiner Frau zum Ehevisum hier in Deutschland wechseln. Ich habe die originale Heiratsurkunde (Ehevertrag) von Libanon zum Deutsch übersetzet und bei der Deutsche Botschaft in Beirut beglaubigt.
Natürlich möchtet meine Frau auch Deutsch lernen! Sie studiert im Moment zu Hause. Leider dürfe Sie nicht (mit dem Schengen Visum) in Deutschkurs anmelden.

Ich bitt um Ihre Hilfe.
Vielen Dank.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.01.2017 um 21:00:13
 
FZF zu deutschen erfordert keine LU Sicherung . Da hat die Botschaft mal wieder falsch informiert.

Siehe hier gerade heute wieder diskutiert:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1485020317

Mit dem Schengen Visum darf sie aber nicht hier bleiben da dieses Visum zur Ausreise verpflichtet und nicht in einen Daueraufenthalt ( AE ) umgewandelt werden kann.
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rani9181
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.01.2017 um 21:19:13
 
Ich war 4 mal bei Ausländerbehörde Düren. Immer gleich. Die Leute da immer sagen dass ich keinen Antrag für Familienzusammenführung erstellen dürfen.

Auch, wir bekommen keinen Termin bei der Deutsche-Botschaft in Libanon. Wie man im Anhang sehen kann, können es keine Termine über die Homepage der Deutsche-Botschaft vereinbart werden.

"Es können keine Termine über die Homepage vereinbart werden. Bis auf weiteres bekommen Sie diese Termine ausschließlich bei persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft in Rabieh."
Wir habe die Deutsche Botschaft in Beirut für über 4 Monaten, drei Mal pro Woche zu Anrufen versucht. Immer keine Antwort oder manchmal jemand antwortet und sagt "kein Termin möglich, versucht nächste Woche".

Was soll ich mache?
Dürch Familienrecht durch Familienrecht kann meine Frau auch hier nicht bleiben !!.
Ich bitte um Ihre Hilfe.
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 21.01.2017 um 21:33:07
 
rani9181 schrieb am 21.01.2017 um 21:19:13:
Was soll ich mache?


Den richtigen Weg. Die ABH wird erst im Rahmen des Visaverfahrens eingeschaltet. Eine Vorsprache macht keinen Sinn. Ebenso wildes telefonieren mit AV und ABH.

rani9181 schrieb am 21.01.2017 um 21:19:13:
Es können keine Termine über die Homepage vereinbart werden. Bis auf weiteres bekommen Sie diese Termine ausschließlich bei persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft in Rabieh."
Wir habe die Deutsche Botschaft in Beirut für über 4 Monaten, drei Mal pro Woche zu Anrufen versucht. Immer keine Antwort oder manchmal jemand antwortet und sagt "kein Termin möglich, versucht nächste Woche".


Und warum macht ihr das mit persönlicher Vorsprache nicht! Stimmt durch den Schengen-Visa Aufenthalt kann sie nicht. Ihr könnt keine Visaverfahren aus Europe heraus betreiben. Also Rückkehr und Vorsprache.

Alles andere kann zu massiven Problemen führen. Insbesondere die Idee mit Schengenvisum eine AT zu beantragen. Die ABH hat doch schon abgewunken.

A1 Sprachnachweis ist bei Visaantrag erforderlich. Hat sie den schon, sonst macht eine Termin gar keinen Sinn.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.01.2017 um 21:33:17
 
rani9181 schrieb am 21.01.2017 um 21:19:13:
Ich war 4 mal bei Ausländerbehörde Düren. Immer gleich. Die Leute da immer sagen dass ich keinen Antrag für Familienzusammenführung erstellen dürfen.


Hallo,

ist zwar schon beantwortet, aber gerne noch einmal: Doch, darfst Du. Die Auskunft der ABH Düren ist falsch. Bei Familienzusammenführung mit / zu Deutschen ist die Sicherung des LU nicht gefordert (s. u. a. 28.1.1.0 AVwV zum AufenthG).
Der Antrag allerdings erfolgt in Form eines Visumantrags an der AV im Libanon.

Zitat:
... "Es können keine Termine über die Homepage vereinbart werden. Bis auf weiteres bekommen Sie diese Termine ausschließlich bei persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft in Rabieh."
Wir habe die Deutsche Botschaft in Beirut für über 4 Monaten, drei Mal pro Woche zu Anrufen versucht. Immer keine Antwort oder manchmal jemand antwortet und sagt "kein Termin möglich, versucht nächste Woche".


Hervorhebung (Fettschrift) durch mich. Du siehst den Grund? Persönliche Vorsprache unter Vorlage von Dokumenten heißt dann auch: persönlich (=physische Anwesenheit).

Ihr werdet schon den vorgesehenen Weg gehen müssen, um am Ende erfolgreich sein zu können.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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rani9181
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.01.2017 um 21:50:51
 
Dies ist klar. Aber "persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft in Rabieh" ist nur möglich nach Termin vereinbaren bei Telefon. Meine Frau hat zum Deutsche Botschaft sechs mal gegangen. Kein erfolgreich. Ich war selbst in der Libanon in Nov, 2016, und könnte ich nicht die Botschaft ohne Termin betreten obwohl ich Deutsch bin !!!!!.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 21.01.2017 um 22:48:14
 
rani9181 schrieb am 21.01.2017 um 21:50:51:
Dies ist klar. Aber "persönlicher Vorsprache an der Deutschen Botschaft in Rabieh" ist nur möglich nach Termin vereinbaren bei Telefon


Wo steht das? Ich hab das nicht gefunden? Dort steht, Termin gibt es telefonisch nach persönlicher Vorsprache einschl. die Tage und Uhrzeit wenn eine Vorsprache möglich ist. Wird Ihr die Vorsprache verweigert, dann kann man sich dort mit e-mail and die Botschaft wenden. E-Mail adresse ist auch angegeben.

Anosnten eben beim Bürgerservice des AA beschweren, wenn die Angaben des Konsulates falsch sind. Und als deutscher kannst du keinen Visaantrag stellen, deshlab wird man dich auch nicht in Visaabteilung lassen.
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rani9181
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Antwort #7 - 21.01.2017 um 23:07:00
 
Dies steht nicht auf der Homepage. Klar!. aber wenn jemand in den angaben Tag/Uhr einfach gehen, wird er nicht ohne eine kopie der Termin-Bestätigung zu der Visaabteilung lassen. Die Termin-Bestätigung bekommt man nur nach Vereinbarung eines Termins.
Wir haben versuchen 6 mal !.
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rani9181
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.01.2017 um 23:07:08
 

Noch eine Frage, wenn meine Frau Schwanger ist (4 Wochen), gebe es keine Möglichkeit dass sie mit einer Duldung hier bleibt.
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Antwort #9 - 21.01.2017 um 23:53:20
 
Nach vier Wochen ... wohl nicht.

In drei Wochen jedoch, also rechtzeitig vor Ablauf des Visums (nicht am letzten Tag!) sollte alles hier Vorgetragene im Gesamtzusammenhang Basis sein können, um eine Duldung auszustellen.


Damit ich nicht mißverstanden werde:
Keinesfalls werde ich jemals der Variante "Frau eines Deutschen kommt für 90 Tage und wir tun alles, damit sie am Ende der 90 Tage in der 10. Woche ist, damit sie eine Duldung bekommt" das Wort reden.

In diesem konkreten Einzelfall jedoch, wo die AV im Heimatstaat weit weg ist von in diesem Fall akzeptablen Terminvorlaufzeiten, gibt es gute Argumente für eine Duldung bis zur Entbindung.
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Antwort #10 - 22.01.2017 um 08:27:19
 
So, was soll ich jetzt machen ?!! was konnen sie mir empfhelen?
Ich und meine Frau haben schon die  Familienzusammenführung-weg probiern. Leider kein erfolgreich. Erst kein frühe Termin vor dem Nov 2017. und jetzt keine mehre Online-Termin möglich, nur bei persönlicher Vorsprache, die macht den Botschaft in Libanon so komplexiert. Wir haben schon sechs mal um einen neuen frühen Termin zu bekommen probieren, leider kein Gluck. Meine Frau durfe immer keine "persönliche Vorsprache" bekommen. Sie durfe auch nicht ohne Termin-Bestätigung zum Visaabteilung betreten !!!.

Ich bin in Deutschland seit 2005, und die Deutsche Staatsangehörigkeit in 2013 bekommen. 8 Jahre als wissenschaftlischer, und kann ich nicht meine Frau zum Deutschland bringen. Es ist nicht fair !!!. Alle Familienzusammenführung-Terminen sind schon in der Botschaft bei den Immigranten reserviert und ich muss über ein und halb Jahre warten. Nicht Fair !!!.
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Antwort #11 - 22.01.2017 um 08:57:14
 
rani9181 schrieb am 22.01.2017 um 08:27:19:
So, was soll ich jetzt machen ?!! 

Mit Belegen über die Schwangerschaft und fein säuberlich aufgeschriebener, emotionsloser Darstellung des "Terminierungs-Problems" zur ABH gehen und um eine Duldung bitten.

Emotionslos meint solche Dinge wie
rani9181 schrieb am 22.01.2017 um 08:27:19:
Es ist nicht fair !!!

- über die ich hier auch nicht dikutieren will.

Es ist bekannt, dass "rings um Syrien" und insbesondere im Libanon eine normale Terminierung verhindern würde, dass das deutsche Kind in Deutschland geboren werden kann - also solange kein "Sondertermin" angeboten wird.

Da aber deutsche Behörden eine Einreise im 7. Monat zu ermöglichen haben, bleiben dafür im Grunde nur zwei Wege:
1. Die ABH überzeugt sich, dass hier tatsächlich auch zweifelsfrei belegt ist - Voraussetzung für ein solches Visum - und bittet die AV um einen Sondertermin, der dann auch im Libanon wahrgenommen wird
oder
2. Die ABH erteilt gleich eine Duldung.

Da beide Varianten voraussetzen, dass die ABH alles prüft, würde ich persönlich mich für Variante 2 entscheiden. Das ist im Interesse des Kindes zweifelsfrei vertretbar und auch für alle Behörden weniger Aufwand.


Hingehen würde ich nicht morgen, sondern so etwa eine Woche vor Visumablauf. Schwangerschaften sind ab der 12. Woche ein stärkeres Argument als deutlich vor diesem Zeitpunkt.
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Antwort #12 - 22.01.2017 um 11:15:46
 
Meine Frau Schwangerschaft ist nur in der 5. Woche. Wird dies auch als ein stärkeres Argument akzeptiert ?!.
Vielen Dank.
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Antwort #13 - 22.01.2017 um 11:35:34
 
rani9181 schrieb am 22.01.2017 um 11:15:46:
in der 5. Woche


Das ist lange vor der 12. SSW.
Das ist leider gar kein starkes Argument.
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Antwort #14 - 22.01.2017 um 12:27:15
 
rani9181 schrieb am 22.01.2017 um 11:15:46:
Wird dies auch als ein stärkeres Argument akzeptiert ?!

Stärker als alles, was Du bis einschließlich Antwort #7 hier im Thema vorgetragen hast.

Denn die Schwierigkeiten mit der Terminierung haben fairerweise
(das konnte ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen)
alle, die im Libanon FZF nach Deutschland beantragen.
Die allein sind bei Euch also nichts Besonderes.

Die Schwangerschaft dagegen bringt ein neues Argument. Wo man zwei Erwachsenen noch zumuten kann, wie alle anderen zu warten, kann das dem Kind niemand zumuten.

Und das im Zusammenhang ... siehe Antwort #11
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