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Kann mein Verlobter tatsächlich abgeschoben werden? (Gelesen: 7.379 mal)
Themen Beschreibung: Asyl, Duldung, Ausländerbehörde, Eheschließung, Reisepass, Abschiebung, Ghana, Ausreisepflich
apfelkuchen1984
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20.01.2017 um 23:38:57
 
Mein Verlobter ist abgelehnter Asylbewerber aus Ghana. Den Eheschließungsprozess haben wir bereits begonnen, seine Urkunden sind zur Überprüfung in Ghana. Klage wegen dem abgelehnten Asylantrag läuft noch aber aufschiebende Wirkung der Ausreisepflicht wurde abgelehnt. Gestern bei seiner Ausländerbehörde und die hat Kopien seiner Geburtsurkunde und Pass vom Standesamt per Fax bekommen. Jetzt wissen die, dass er einen Pass hat und haben ihm die Aufenthaltsgestattung abgenommen, eine Duldung für eine Woche gegeben und ihn aufgefordert mit Reisepass und Rückflugticket wiederzukommen. Am Montag haben wir wieder einen Termin bei der Rechtsanwältin. Eigentlich kann man noch gar nicht behaupten die Eheschließung steht unmittelbar bevor weil der Prozess noch dauert. Was erwartet ihn wohl bei seiner Ausländerbehörde? Wird er nochmals aufgefordert seinen Pass und ein Ticket zu bringen oder wird er gleich einkassiert? Ich werde natürlich mitgehen und erklären, dass wir heiraten werden und darum bitten ihn bis zur Eheschließung zu dulden, obwohl diese locker noch bis zu 9 Monaten dauern kann.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 20.01.2017 um 23:48:43
 
9 Monate??? Ich sehe keine Chance.

Also am Besten Flugtickets kaufen, der ABH vorlegen und GÜB abholen, und ausreisen und normal FZF durchlaufen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mojo Jojo
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Antwort #2 - 21.01.2017 um 00:23:04
 
Abgesehen davon, dass euer Vorgehen entweder sehr undurchdacht oder extrem naiv war (bei der AbH hat er selbstverständlich keinen pass, beim Standesamt aber doch und ihr denkt, dass Ding wird schon laufen), folgender Rat: So bald wie nur möglich freiwillig ausreisen. Eure Verehelichung steht nicht im geringsten 'kurz bevor'. Nur wenn er sich so verhält, könnt ihr ohne Restriktionen heiraten, wenn alles vollständig vorhanden ist und diese wirklich kurz bevor steht. Jeglich abweichendes verhalten verursacht kosten, im Vergleich zu juristischen Konsequenzen und daraus folgenden zeitlichen Verzögerungen, die den kauf eines sofortigen Flugtickets nach Ghana wie ein Witz wirken lassen werden.
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Antwort #3 - 21.01.2017 um 00:28:07
 
apfelkuchen1984 schrieb am 20.01.2017 um 23:38:57:
Was erwartet ihn wohl bei seiner Ausländerbehörde? 


+Anzeige wegen Passunterdrückung. Das ist eine Straftat.
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apfelkuchen1984
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Antwort #4 - 21.01.2017 um 00:47:36
 
Meint ihr aber, dass er bei der Ausländerbehörde nächste Woche gleich "einkassiert" wird oder seine Duldung wieder verlängert wird und er wieder gehen wird?
Den Pass hat er wirklich noch nicht lange. Erst einige Wochen und er hat ihn beantragt weil er ihn für die Eheschließung braucht. Als man ihn fragte, ob er einen Pass hat, hatte er definitiv noch keinen.
Noch dazu wurde uns vom Standesamt gesagt, dass sie, solange er einen legalen Aufenthalt hier hat, nicht mit der Ausländerbehörde kommunizieren. Und er hatte zu dem Zeitpunkt noch eine Aufenthaltsgestattung und die hat der Standesbeamte auch gesehen.
Anzeige wegen Passunterdrückung: Kommt man dafür ins Gefängnis bzw. wird man dafür abgeschoben?
Ist es nicht so, dass er überhaupt nicht abgeschoben werden kann solange die Behörden seinen Pass nicht haben (auch nicht mit einer Kopie vom Pass)? So hat es zumindest die Rechtsanwältin heute am Telefon gesagt.
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« Zuletzt geändert: 21.01.2017 um 00:59:01 von apfelkuchen1984 »  
 
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Antwort #5 - 21.01.2017 um 01:03:21
 
apfelkuchen1984 schrieb am 21.01.2017 um 00:47:36:
Den Pass hat er wirklich noch nicht lange. Erst einige Wochen und er hat ihn beantragt weil er ihn für die Eheschließung braucht. Als man ihn fragte, ob er einen Pass hat, hatte er definitiv noch keinen.


Ihm wurde doch sicherlich mehrfach gesagt, auch wähend des Asylverfahrens, er soll sich einen Pass besorgen. Warum hat er das nicht gemacht?

Ansonsten einfach ARAS Ratschläge beachtenm ggf. geht es dann glimpflich ab.
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apfelkuchen1984
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Antwort #6 - 21.01.2017 um 01:19:23
 
Wir wollen nach Möglichkeit, dass er gar nicht erst ausreisen muss und dass wir in Deutschland heiraten. Kann seine Ausländerbehörde nicht einfach kulant sein und ihm bis zur Eheschließung eine Duldung erteilen? Könnte eine gute Rechtsanwältin seine Ausländerbehörde überzeugen das zu tun oder gibt es da gar keine Chance?
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Antwort #7 - 21.01.2017 um 01:32:38
 
Ich glaube nicht, dass er gleich festgenommen wird. Aus dem, was du berichtest, kann ich nicht erkennen, dass in dem Fall gleich eine Sicherungshaft nach § 62 AufenthG angeordnet werden würde.

Passunterdrückung kann bestraft werden nach § 274 StGB, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass er allein deswegen ins Gefängnis muss, erst recht wenn er den Pass tatsächlich erst seit kurzem besitzt und ihn der ABH beim nächsten Termin vorzulegen plante.

Hat die ABH schon eine Frist zur Ausreise gesetzt? Am besten taucht er da mit einem Vorschlag für einen Flug nach Ghana auf und bittet um eine GÜB. Oder wird er dort tatsächlich verfolgt?

Er kann auch seinen Pass der ABH vorenthalten, die könnte ihn nicht abschieben bis sie Pass/Passersatzpapiere beschafft haben. Dann kann er eventuell auch in 9 Monaten heiraten, wird aber keine AE erhalten und sondern müsste das Visumverfahren nachholen, enventuell wartet auch die Polizei auf ihn, wenn er in 9 Monaten zur Trauung mit seinem Pass erscheint, er würde abgeschoben und erhielte eine Einreisesperre.
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Antwort #8 - 21.01.2017 um 01:40:02
 
Muss er denn tatsächlich ausreisen? Bekannte von uns hatten eine ähnliche Situation mit der gleichen Ausländerbehörde. Waren noch ziemlich am Anfang des Eheschließungsprozesses, Asylantrag abgelehnt, sollte innerhalb 7 Tagen ausreisen, Rechtsanwältin schrieb die Ausländerbehörde an, dass er bald eine Deutsche heiratet, Ausländerbehörde hat ihn bis zur Hochzeit immer wieder seine Aufenthaltsgestattung verlängert. Obwohl da auch noch ca. 6 Monate bis zur Hochzeit vergingen. Ich dachte das wäre so einfach wenn es doch amtlich ist, dass man heiraten wird und wenn man hier nicht straffällig wird. Er hat sich noch nie was zu schulden kommen lassen und ist immer pünktlich bei seiner Ausländerbehörde.
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Antwort #9 - 21.01.2017 um 01:41:08
 
Soweit ich weiß wurde noch keine Frist zur Ausreise gesetzt. Er wurde halt aufgefordert am kommenden Donnerstag Pass und Ticket mitzubringen. Was ist aber wenn er die nicht mitbringt?
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Antwort #10 - 21.01.2017 um 01:47:58
 
Er hat keine Gestattung mehr, nur noch eine Duldung. Aber betteln kostet nichts.

Wenn er seinen Pass nicht mitbringt
Alacrity schrieb am 21.01.2017 um 01:32:38:
Er kann auch seinen Pass der ABH vorenthalten, die könnte ihn nicht abschieben bis sie Pass/Passersatzpapiere beschafft haben. Dann kann er eventuell auch in 9 Monaten heiraten, wird aber keine AE erhalten, sondern müsste das Visumverfahren nachholen, enventuell wartet auch die Polizei auf ihn, wenn er in 9 Monaten zur Trauung mit seinem Pass erscheint, er würde abgeschoben und erhielte eine Einreisesperre.

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Antwort #11 - 21.01.2017 um 02:01:19
 
apfelkuchen1984 schrieb am 21.01.2017 um 01:40:02:
Muss er denn tatsächlich ausreisen? Bekannte von uns hatten eine ähnliche Situation mit der gleichen Ausländerbehörde. Waren noch ziemlich am Anfang des Eheschließungsprozesses, Asylantrag abgelehnt, sollte innerhalb 7 Tagen ausreisen, Rechtsanwältin schrieb die Ausländerbehörde an, dass er bald eine Deutsche heiratet, Ausländerbehörde hat ihn bis zur Hochzeit immer wieder seine Aufenthaltsgestattung verlängert. Obwohl da auch noch ca. 6 Monate bis zur Hochzeit vergingen.
Vielleicht kam sich die ABH in jenem Fall nicht verarscht vor, weil sie vorweg darüber informiert wurde und nicht unverhofft vom Standesamt erfuhr, dass plötzlich ein Pass aufgetaucht ist und eine Eheschliessung geplant ist.

Ansonsten: Anderer Fall, anderer Sachbearbeiter, andere Entscheidung. Einen Anspruch darauf hierzubleiben hat er nicht. Oder wird er tatsächlich in Ghana verfolgt?
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Antwort #12 - 21.01.2017 um 02:16:30
 
Müsste er den Pass mit zur Eheschließung bringen? Das Standesamt hat den doch schon gesehen und kopiert usw. und die haben auch noch extra Passfotos von ihm. Polizei könnte tatsächlich zur Eheschließung kommen und ihn vorher mitnehmen? Ist sowas eher selten oder kommt sowas öfters vor?
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Antwort #13 - 21.01.2017 um 02:18:04
 
Wenn er das Visumverfahren nach dem Heiraten nachholen müsste, wie würde das ablaufen?
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Antwort #14 - 21.01.2017 um 10:11:52
 
Was ist daran so schwer zu verstehen, dass das Gericht seine Ausreisepflicht nicht aufgehoben hat, wie du in #1 geschrieben hast? Dein Freund hält sich nicht legal in Deutschland auf. Eine Duldung ist (zum 100. Mal) keine Aufenthaltserlaubnis!

Du fragst ernsthaft, was passiert, wenn er ohne pass bei der AbH auftaucht? Denk mal ganz scharf nach! Selbst bei dem nettesten und kulantesten Sachbearbeiter verspielt Ihr euch mit solch einem unverschämten verhalten sämtliches Maß an Wohlwollen. Niemand lässt sich gerne verarschen, schon gar nicht so offensichtlich.

Natürlich wird die AbH dann beim Standesamt um sofortige Nachricht bitten, wenn der passunterdrücker diesen doch wieder aus der Tasche zaubert. Und dann könnt ihr eine baldige Wiedereinreise nach Deutschland knicken.

Er reist aus, ihr besorgt alle Unterlagen die zur hochzeit benötigt werden, wenn diese unmittelbar bevor steht, beantragt ihr das entsprechende Visum. Fertig.



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