Ich glaube nicht, dass er gleich festgenommen wird. Aus dem, was du berichtest, kann ich nicht erkennen, dass in dem Fall gleich eine Sicherungshaft nach § 62
AufenthG angeordnet werden würde.
Passunterdrückung kann bestraft werden nach § 274 StGB, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass er allein deswegen ins Gefängnis muss, erst recht wenn er den Pass tatsächlich erst seit kurzem besitzt und ihn der
ABH beim nächsten Termin vorzulegen plante.
Hat die
ABH schon eine Frist zur Ausreise gesetzt? Am besten taucht er da mit einem Vorschlag für einen Flug nach Ghana auf und bittet um eine
GÜB. Oder wird er dort tatsächlich verfolgt?
Er kann auch seinen Pass der
ABH vorenthalten, die könnte ihn nicht abschieben bis sie Pass/Passersatzpapiere beschafft haben. Dann kann er eventuell auch in 9 Monaten heiraten, wird aber keine
AE erhalten und sondern müsste das Visumverfahren nachholen, enventuell wartet auch die Polizei auf ihn, wenn er in 9 Monaten zur Trauung mit seinem Pass erscheint, er würde abgeschoben und erhielte eine
Einreisesperre.