Hallo, allerseits,
ich heirate bald meinen kubanischen Verlobten in Kuba.
Ich:
- EU-Buergerin.
- Lebe gerade in Deutschland. Habe vor einigen Jahren 10 Jahre lang in DE gelebt, hatte mich aber zwischendurch fuer einige Jahre abgemeldet, da ich zwischenzeitlich in anderen EU-Laendern erwerbstaetig war. Jetzt bin ich seit ca. 6 Monaten wieder in Deutschland.
- beziehe derzeit ALG 1 und bin arbeitslos gemeldet
Ich habe mich im Forum eingelesen und werde nach unserer Hochzeit in Kuba bei der deutschen Botschaft fuer meinen Ehemann ein einfaches Einreisevisum auf der Grundlage des FreizügigG/EU, und
kein FZF Visum, beantragen.
Folgende Fragen habe ich:
1) Muss die Heiratsurkunde erst vom Auslandministerium in Kuba legalisiert werden, bevor wir damit zur deutschen Botschaft gehen oder reicht auch die ganz normale, kubanische Heiratsurkunde?
2) Wie weise ich nach, dass ich mein Freizuegigkeitsrecht ausuebe/ bzw. dass ich freizuegigkeitsberechtigt bin? Dazu habe ich beim BMI (
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Freizuegigkeit/Freizu...) was gelesen:
Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:
• Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
• Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen,
• nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,
• Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben,
• sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
- Da ich meinen Aufenthalt in Deutschland zwischenzeitlich unterbrochen habe, gelten meine vorherigen Jahre in Deutschland als "fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt" oder werden die erst seit der letzten Anmeldung wieder gezaehlt?
- wo bekomme ich den "Nachweis über ernstliche Arbeitsuche mit begründeten Erfolgsaussichten"? Oder wuerde einfach irgendein Dokument vom Arbeitsamt reichen, das bescheinigt, dass ich arbeitslos gemeldet bin?
- ich koennte stattdessen auch ausreichende Existenzmittel und eine
KV nachweisen. Soll ich der Botschaft dann einfach meinen Kontoauszug schicken?
3) Womit begrunde ich es bei der deutschen Botschaft, dass sie meinem Ehemann das "einfache Einreisevisum"
innerhalb von 15 Tagen ausstellen muessen? (Paragraph? Visumhandbuch?) Ich befuerchte, dass sie trotzdem sehr lange dafuer brauchen werden...
4) Soll ich einen Termin bei der deutschen Botschaft machen, um mit dem Brief voller Paragraphe bzgl. des Freizuegigkeitsgesetzes anzukommen, oder soll ich den Brief vorher schicken? Also wie soll ich praktisch und konkret direkt nach der Heirat vorgehen?
Danke im Voraus an alle!
Liebe Gruesse