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Nachzug eines kubanischen Ehemanns zur EU-Ehefrau in Deutschland (Gelesen: 3.471 mal)
Kubanode
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.01.2017 um 03:20:40
 
Hallo, allerseits,

ich heirate bald meinen kubanischen Verlobten in Kuba.

Ich:
- EU-Buergerin.
- Lebe gerade in Deutschland. Habe vor einigen Jahren 10 Jahre lang in DE gelebt, hatte mich aber zwischendurch fuer einige Jahre abgemeldet, da ich zwischenzeitlich in anderen EU-Laendern erwerbstaetig war. Jetzt bin ich seit ca. 6 Monaten wieder in Deutschland.
- beziehe derzeit ALG 1 und bin arbeitslos gemeldet

Ich habe mich im Forum eingelesen und werde nach unserer Hochzeit in Kuba bei der deutschen Botschaft fuer meinen Ehemann ein einfaches Einreisevisum auf der Grundlage des FreizügigG/EU, und kein FZF Visum, beantragen.

Folgende Fragen habe ich:

1) Muss die Heiratsurkunde erst vom Auslandministerium in Kuba legalisiert werden, bevor wir damit zur deutschen Botschaft gehen oder reicht auch die ganz normale, kubanische Heiratsurkunde?

2) Wie weise ich nach, dass ich mein Freizuegigkeitsrecht ausuebe/ bzw. dass ich freizuegigkeitsberechtigt bin? Dazu habe ich beim BMI (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Freizuegigkeit/Freizu...) was gelesen:

Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:
•      Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
•      Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen,
•      nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen,
•      Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben,
•      sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.


- Da ich meinen Aufenthalt in Deutschland zwischenzeitlich unterbrochen habe, gelten meine vorherigen Jahre in Deutschland als "fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt" oder werden die erst seit der letzten Anmeldung wieder gezaehlt?

- wo bekomme ich den "Nachweis über ernstliche Arbeitsuche mit begründeten Erfolgsaussichten"? Oder wuerde einfach irgendein Dokument vom Arbeitsamt reichen, das bescheinigt, dass ich arbeitslos gemeldet bin?

- ich koennte stattdessen auch ausreichende Existenzmittel und eine KV nachweisen. Soll ich der Botschaft dann einfach meinen Kontoauszug schicken?

3) Womit begrunde ich es bei der deutschen Botschaft, dass sie meinem Ehemann das "einfache Einreisevisum" innerhalb von 15 Tagen ausstellen muessen? (Paragraph? Visumhandbuch?) Ich befuerchte, dass sie trotzdem sehr lange dafuer brauchen werden...

4) Soll ich einen Termin bei der deutschen Botschaft machen, um mit dem Brief voller Paragraphe bzgl. des Freizuegigkeitsgesetzes anzukommen, oder soll ich den Brief vorher schicken? Also wie soll ich praktisch und konkret direkt nach der Heirat vorgehen?

Danke im Voraus an alle!

Liebe Gruesse

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Antwort #1 - 10.01.2017 um 04:13:40
 
Kubanode schrieb am 10.01.2017 um 03:20:40:
- wo bekomme ich den "Nachweis über ernstliche Arbeitsuche mit begründeten Erfolgsaussichten"? Oder wuerde einfach irgendein Dokument vom Arbeitsamt reichen, das bescheinigt, dass ich arbeitslos gemeldet bin?


Es reicht eine deutsche Meldebescheinigung und Pass. Eine genaue Prüfung muss bei der Visaerteilung gar nicht erfolgen. Es reicht die Tatsache das er mit dir verheiratet ist. Er braucht legalisierte Eheurkunde (muss ggf. von kubanischen Behörden vorbeglaubigt werden. Les dir dazu das Merkblatt des Konsulates in Havanna durch) und seinen Pass, ggf von dir noch ein Schreiben, dass du beabsichtigst die eheliche Gemeinschaft mit ihm zu führen.

Zur Referenz, Visahandbuch Teil III
http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

Kubanode schrieb am 10.01.2017 um 03:20:40:
ch koennte stattdessen auch ausreichende Existenzmittel und eine KV nachweisen. Soll ich der Botschaft dann einfach meinen Kontoauszug schicken?


Das kannst du später mit der ABH klären. die AV hat das nicht zu prüfen.

Kubanode schrieb am 10.01.2017 um 03:20:40:
Soll ich einen Termin bei der deutschen Botschaft machen, um mit dem Brief voller Paragraphe bzgl. des Freizuegigkeitsgesetzes anzukommen, oder soll ich den Brief vorher schicken? Also wie soll ich praktisch und konkret direkt nach der Heirat vorgehen? 


ER macht den Termin, mit Hinweis, dass er Ehegatte eines EU-Bürgers ist, der in Deutschland lebt und nun eine einfaches Einreisevisum nach EU-Freizügigkeit möchte, um zu seiner Ehefrau zu ziehen. Der AV muss man keine Paragraphen erklären.
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Aras
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Antwort #2 - 10.01.2017 um 07:37:48
 
Die Eheurkunde muss durch die zuständigen kubanischen Behörden vorbeglaubigt werden.

Die 5 Jahre sind unterbrochen.

Würde sagen, dass die Botschaft sagen soll was sie als Nachweis braucht. Aber Kontoauszüge und Nachweis der Krankenversicherung gehen in die richtige Richtung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kubanode
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Antwort #3 - 10.01.2017 um 12:12:17
 
Danke euch beiden erstmal!

Eine Frage noch: welchen Antrag muss mein Mann dann ausfuellen, wenn er zur Botschaft geht? Auf deren Internet-Seite gibt es natuerlich erstmal nur diese Antragsformulare:

- elektronische Antragserfassung für kurzfristigen Aufenthalt https://videx.diplo.de/videx/?2 (was ist das ueberhaupt??)

- Antragsformular für kurzfristigen Aufenthalt ( bis 90 Tage), pdf 117 KB http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350390/publicationFile/37... also das ist der Antrag fuer das Schengen-Visum, das fuer meinen Mann ja wohl nicht zustmmt, oder doch?

- Antragsformular für längerfristigen Aufenthalt (ab 90 Tage), pdf 325 KB http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350402/publicationFile/37... das ist der Antrag auf das nationale Visum, was fuer meinen ann ganz bestimmt nicht passt!

Ich weiss, dass dass mit dem Freizuegigkeitsrecht ja gerne "vergessen" wird bei den Behoerden, aber mit welchem Antrag soll mein Mann da hin gehen? Oder reicht einfach ein formloses Schreiben, dass ihm ein einfaches Einreisevisum erstellt wird?

Last but not least: koennte ich mit ihm zur Botschaft hin? Er spricht kein Deutsch und kennt sich in den Gesetzen nicht aus. Ich wuerde ihm zwar ein Schrieben mit den Paragraphen in die Hand geben, aber ob die ihn trotzdem nicht versuchen werden, ihm ein FZF-Verfahren aufzuzwingen?

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Antwort #4 - 10.01.2017 um 12:14:13
 
Er braucht den Schengen visa Antrag. Schau mal bei der Anmerkung mit dem *.
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Antwort #5 - 10.01.2017 um 13:17:08
 
stimmt! super!

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen von Familienangehörigen von Unionsbürgern und
von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit nicht
ausgefüllt werden. Diese müssen allerdings ihre Verwandtschaftsbeziehung anhand von Dokumenten nachweisen und die Felder Nr. 34 und 35 ausfüllen.


Das heisst mein Mann geht dann mit dem Schengen-Visum-Antrag zur Botschaft und braucht eigentlich nur meinen Pass/Meldebescheinigung und die Heiratsurkunde. Ich gebe ihm noch mein formloses Schreiben mit, in dem ich mich auf das Freizuegigkeitsrecht beziehe.

Reicht das alles so?

Habe ich an alles gedacht?


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Kubanode
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Antwort #6 - 12.01.2017 um 21:33:27
 
Habe mich bei der deutschen Botschaft in Havanna erkundigt.

Sie wollen, dass
  • mein Mann einen Antrag auf das nationale Visum ausfuellt,
    (wieso? im Schengen-Visum-Antrag ist doch was klein geschrieben fuer Ehepartner von Unionsbuergern!)

  • einen Nachweis meiner Freizuegigkeit (wie soll ich das denn beweisen? Die Freizuegigkeitsbscheinigung gibt's doch nicht mehr)

  • UND zusaetzlich eine Verpflichtungserklaerung oder einen Einkommensnachweis der letzten drei Monate.


Wie soll ich mich dagegen wehren? Das ist doch nicht rechtmaessig laut EU-Gesetz, oder?
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Antwort #7 - 12.01.2017 um 21:51:16
 
Hi Kubanode,

ich würde den Schengenvisumsantrag abgeben, mit allen Urkunden und Dokumenten die verlangt werden. Dann würde ich abwarten was passiert.

LG

Michael





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Antwort #8 - 12.01.2017 um 22:00:26
 
Hast du das als Mail?
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Antwort #9 - 12.01.2017 um 22:22:39
 
Danke, Michael!

Aras, in der mail stand nicht viel drin, nur, dass mir das Formular und das Merkblatt angehaengt worden sind. Das Merkblatt ist auch hier zu finden: http://www.havanna.diplo.de/contentblob/4779120/Daten/6439995/Ehe_EU.pdf

Das Formular ist Folgendes:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350402/publicationFile/37...

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Antwort #10 - 12.01.2017 um 23:10:32
 
Du bist zur Zeit in Kuba und möchtest möglichst mit deinem Mann zusammen nach Europa fliegen? Dann: Schengenformular ausfüllen - ohne die Sternchenpunkte -, deine Meldebescheinigung und Passkopie dazu sowie die Heiratsurkunde und Kopie deines ALG 1-Bescheides. Dazuschreiben, dass das einfache Einreisevisum rechtzeitig zum Flug am xxx zu erteilen ist, auf dem dein Ehemann dich begleiten soll. Mit Meldebescheinigung und Kopie des ALG-Bescheids erbringst du den Nachweis, dass du in D schon seit längerem freizügigkeitsberechtigt lebst. Mehr darf nicht verlangt werden.

Kubanode schrieb am 12.01.2017 um 22:22:39:
Das Merkblatt ist auch hier zu finden: 


Das Merkblatt ist eine echte Leckerei. Da wird mit voller Absicht versucht, das Freizügigkeitsrecht auszuhebeln. Für das Einreiserecht ist es nämlich völlig egal, ob dein Mann den "Daueraufenthalt begründen" möchte. Das geht die Botschaft nichts an. Wenn ihr nur ein Wochenende in Berlin verbringen möchtet, muss das Einreisevisum zügig erteilt werden und zwar selbst dann, wenn du gar nicht in Deutschland leben würdest.

Falsch ist auch das hier:

"Bei Antragstellung muss nachgewiesen werden, ob der in Deutschland lebende Partner über ausreichende
Existenzmittel für den Unterhalt des Paares verfügt und dass er freizügigkeitsberechtigt ist."

Du bist freizügigkeitsberechtigt, sobald du dich nur physisch in einen EU-Mitgliedsstaat begibst, dessen Staatsangehörigkeit du nicht hast. Ob du vorher schonmal da gelebt hast oder jetzt da lebst, spielt keine Rolle. Dein Ehemann hat ein von dir abgeleitetes Freizügigkeitsrecht, wenn er dich begleitet oder dir hinterherreist. Irgendwelche Existenzmittel sind völlig irrelevant für das einfache Einreisevisum.

Offenbar versucht das Auswärtige Amt systematisch, die Einreise nach Freizügigkeitsrecht rechtswidrig zu erschweren oder zu vereiteln, indem Merkblätter erstellt werden, die Unionsbürger in die Anforderungen des nationalen Aufenthaltsrechts drängen sollen.

Will man sich einen Spass machen - was in einer solchen Situation wohl schwerfällt -, dann sagt man nicht, dass man nach D umziehen will, sondern beantragt ein Visum als Ehepartner eines Unionsbürgers, der zwei Wochen Skiurlaub im Allgäu mit dem Unionsbürger machen möchte...Heiratsurkunde und Pässe sind dann vollkommen ausreichend.
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Antwort #11 - 12.01.2017 um 23:20:50
 
grisu1000 schrieb am 10.01.2017 um 04:13:40:
Der AV muss man keine Paragraphen erklären.


Schön, wenn es so wäre. Offenbar muss man denen nicht nur die Paragraphen erklären, sondern sich auch noch vehement dafür einsetzen, dass sie sich überhaupt ans Gesetz halten. Das Merkblatt der Botschaft sollte man mal an Solvit schicken. Das ist Irreführung mit der Absicht, Unionsbürgern ihre Rechte zu verweigern.

Das scheint übrigens keine unrühmliche Ausnahme zu sein. Ich höre Ähnliches öfter. Hier gibt es auch gerade einen Thread von einem in Deutschland lebenden Briten, der nun schon seit über einem Jahr versucht, seine pakistanische Ehefrau nach Deutschland zu holen. Auch sie wurde immer wieder dazu gedrängt, ein FZF-Visum zu beantragen. Vielleicht baut das AA darauf, die Sache solange zu verzögern, bis der Brexit durch ist...
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Antwort #12 - 12.01.2017 um 23:31:05
 
Sieht für mich fehlerhaft aus. Aber sowas von.

Ich führe derzeit eine Klage gegen die Österreichische Botschaft in Teheran wo genau so ein Murks verzapft wird. Ich kann ja mal morgen die Schriftsätze veröffentlichen.. Dann kannst du vielleicht das auch bei der Botschaft bzw. Beim Auswärtigen Amt vorbringen und die Praxis vor Ort ändern.
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Antwort #13 - 12.01.2017 um 23:34:50
 
Kubanode schrieb am 12.01.2017 um 21:33:27:
einen Nachweis meiner Freizuegigkeit (wie soll ich das denn beweisen? Die Freizuegigkeitsbscheinigung gibt's doch nicht mehr)


Hallo,

die (ggf. erweiterte) Meldebescheinigung + Kopie Deines EU-Reisepasses reicht als "Beweis".

Gruß

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Antwort #14 - 12.01.2017 um 23:36:28
 
Aras schrieb am 12.01.2017 um 23:31:05:
vielleicht das auch bei der Botschaft bzw. Beim Auswärtigen Amt vorbringen und die Praxis vor Ort ändern.


Die wissen doch genau, was sie tun. Das dürfte direkt aus dem AA in Berlin kommen. Direkt an die EU-Kommission schreiben. Solvit bringt wahrscheinlich auch nichts. Aus anderen Ländern ist ähnliches bekannt. Das britische Home Office schränkt auch schon seit Jahren Freizügigkeitsrechte ein.
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