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Heiraten (Gelesen: 3.782 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kenianisch
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21.12.2016 um 15:27:28
 
Guten Tag, meine Verlobte und ich wollen heiraten und haben da paar fragen.
Meine Verlobte ist in Deutschland geboren aber hat bisher den deutschen Pass nicht beantragt. Sie besitzt noch den serbischen Pass, aber hat vor 2 Monaten den deutschen beantragt.

Leider wussten wir nicht das es bei der Entlassung aus der Serbischen Staatsbürgerschaft länger als  1 Jahr dauern wird. Jetzt unsere Frage  sollen wir trotzdem heiraten oder den Termin platzen lassen und warten bis sie den deutschen Pass hat. Wenn wir jetzt heiraten würden und sie kriegt den Pass  in nem Jahr und ich beantrage mein Visum auch in nem Jahr wäre das so das ich immer noch mit ner serbischen Frau verheiratet bin oder wird mein Visum so beantragt das ich mit ner deutschen Frau verheiratet bin.
Wäre für uns natürlich besser wenn wir schon jetzt in nem halben Jahr  heiraten würden aber wir müssen erstmal wissen was besser ist

Ich weiß nicht ob ich mich gut genug ausgedrückt habe ich hoffe aber sie alle können mich verstehen und was ich damit meine.


Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 21.12.2016 um 16:19:17
 
Solange sie Serbin ist, wärest Du mit einer Serbin verheiratet. Sie müsste, damit Du ein Visum bekommst, Lebensunterhalt für beide decken und eine ausreichend große Wohnung aus ihrem Einkommen finanzieren.

Wenn sie Deutsch wird, wärest Du mit einer Deutschen verheiratet (ab der Sekunde, in der die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird), und die muss diese Voraussetzungen für das Visum nicht erfüllen. Geht also dann auch ohne.

Du musst ein A1-Zertifikat haben (oder was Besseres) und darfst keine Sperre haben.
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Tomford
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kenianisch
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Antwort #2 - 21.12.2016 um 16:48:14
 
Also kann man theoretisch jetzt schon heiraten und warten bis sie deutsche ist und erst dann das Visum beantragen?

Und muss ich ein A1 Zertifikat haben obwohl ich zur deutschen Schule gegangen bin und Fach abi habe?.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.12.2016 um 19:00:28
 
Tomford schrieb am 21.12.2016 um 15:27:28:
Sie besitzt noch den serbischen Pass, aber hat vor 2 Monaten den deutschen beantragt.

Den deutschen Pass kann sie erst dann beantragen, wenn sie eingebürgert ist und die Einbürgerungsurkunde in den Händen hält.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.12.2016 um 19:28:57
 
Tomford schrieb am 21.12.2016 um 16:48:14:
Also kann man theoretisch jetzt schon heiraten und warten bis sie deutsche ist und erst dann das Visum beantragen?


Ja.

Zitat:
Und muss ich ein A1 Zertifikat haben obwohl ich zur deutschen Schule gegangen bin und Fach abi habe?


Nein. siehe oben.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.12.2016 um 22:33:34
 
reinhard schrieb am 21.12.2016 um 19:28:57:
Tomford schrieb am Heute um 16:48:14:
Also kann man theoretisch jetzt schon heiraten und warten bis sie deutsche ist und erst dann das Visum beantragen?


Ja.


Wenn zu diesem Zeipunkt deine Einreisesperre aufgehoben ist, ansonsten mach es keinen Sinn. Ansonsten kann natürlich aufgrund deiner Vorgeschichte das Thema Scheinehe aufkommen.
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Tomford
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kenianisch
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Antwort #6 - 21.12.2016 um 23:23:37
 
Also auf dem Einbürgerungsformular steht das sie ledig ist, und wenn wir jetzt heiraten würden wäre es natürlich nicht mehr der Fall. Würde das dann auch zu Komplikationen führen?


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Tomford
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kenianisch
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Antwort #7 - 21.12.2016 um 23:30:25
 
Meine Einreisesperre besteht noch und der Anwalt meinte er würde erst einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen nachdem wir geheiratet haben. Damit die Sperre deutlich kürzer ausfällt oder ganz wegfällt.
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