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Auswandern was passiert mit dem Aufenthalt meines Mannes (Gelesen: 3.097 mal)
Tygress
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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21.12.2016 um 09:10:14
 
Hallo,
Situation: Ich und meine 2 kinder sind deutsche staatsangehörige. Mein mann(verh. 2013), deren papa, ist nicht-eu-bürger und hat jeweils 2 jahre aufenthalt. Meine frage nun ist wenn wir für längere zeit im land meines mannes leben wollen, ich mich deshalb hier abmelde werde ich ja keine probleme haben. Aber was ist mit meinem mann? Er möchte immer mal wieder hier her um für unseren laden einzukaufen. Wenn er jetzt abgemeldet ist hat er ja auch keine kv mehr hier, wie sieht das denn dann mit der verlängerung der AG aus? Wie wird das gemacht. Wieviel würde eine freiwillige kv mtl. Kosten und wäre damit das problem gelöst?
Bitte um rat
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.12.2016 um 09:45:43
 
Wenn Ihr schon seit 2013 verheiratet seit, kann er dann nicht mal die NE beantragen?

die NE ist ein unbefristeter AT und erlicht nicht wenn eure Ehe fortbesteht, trotz Auslandsaufenthalt.
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Tygress
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.12.2016 um 10:48:25
 
Ich bin mir nicht sicher. Ich glaube erst nach 5 jahren. Und er hat auch diese kurse nicht gemacht. Hatte er einfach keine zeit zu. Er ist selbstständig
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.12.2016 um 11:00:02
 
Nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland kann man eine NE bekommen bei AT nach §28

Weitere Voraussetzungen sind natürlich Gesicherter LU und nachgewiesene Spach und Gesellschaftskenntnisse. Letzteres erfolgt normalerwiese durch eine verpflichtung zum Integrationskurs.

Also wenn die Voraussetzungen für eine NE nicht vorliegen dann läuft seine AE aus und eine Verlängerung ohne festen Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist ebenfalls nicht möglich.

Wenn er Staatsangehöriger eines Landes ist, dessen Bürger für die Einreise nach Schengen ein Visum beantragen müssen, kann er auch nicht mal eben so nach Deutschland kommen um hier was einzukaufen.

Mit der KV hat das zunächst mal nichts zutun sondern mit Aufenthaltsrecht.
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reinhard
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Antwort #4 - 21.12.2016 um 11:54:21
 
Wenn Ihr ausreist, verliert er das Aufenthaltsrecht. Wenn Ihr später wieder einreisen wollt, beantragt er einfach nochmal ein FZF-Visum.

Nach der Ausreise kann er bei der deutschen Botschaft ein "unechtes Jahresvisum" beantragen. Das kann für ein Jahr, für zwei Jahre, für drei Jahre ausgestellt werden. Sollte er das bekommen, kann er jederzeit ein- und ausreisen (mit Höchstzeiten pro Halbjahr, aber das ist bei ihm vermutlich sowieso kein Problem).
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Tygress
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.12.2016 um 11:58:58
 
Also müsste er theoretisch hier bleiben. Den integrationskurs machen und dann kann er NE beantragen?
Wie lange dauert so was?
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okatomy
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Antwort #6 - 21.12.2016 um 12:04:01
 
Der Integrationskurs dauert mehrere Monate.

Wenn es aber seitens der ABH nie eine Verpflichtung für Ihn zur Teilnahme gab, muss er den auch nicht machen.

Dann sollte er nur eine Prüfung Deutsch B1 und den Test Leben in Deutschland ablegen, z.b. bei einer VHS.  Das wäre dann schnell erledigt, vorausgesetzt er hat die Notwendigen Sprachkenntnisse auf Niveau B1 mittlerweile durch sein Laben hier eh schon.

Ob es eine Verpflichtung zum I-Kurs gab kannst ja nur du bzw. er wissen.
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Antwort #7 - 21.12.2016 um 12:17:07
 
Wenn er die erste AE für den Familiennachzug vor dem 5.9.13 erhalten hat, dann reichen A1 Kenntnisse für die NE aus (§ 104 VIII AufenthG).

Ansonsten: wer nicht hier in Deutschland lebt, der kann hier auch nicht gemeldet sein und dementsprechend ist auch keine ABH in Deutschland örtlich zuständig. Niemand kann eine AE verlängern und reisen nach Deutschland sind nur mit Visum möglich. Vielleicht gibt es hier die Möglichkeit ein längeres Schengenvisum zu erhalten, wenn er sich ein paar Mal im Jahr aufgrund seiner Geschäfte in Deutschland aufhalten will.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 21.12.2016 um 13:06:22
 
Tygress schrieb am 21.12.2016 um 11:58:58:
Also müsste er theoretisch hier bleiben. Den integrationskurs machen und dann kann er NE beantragen?
Wie lange dauert so was?


Nein. Er hat ja nur eine Aufenthaltserlaubnis zum "ehelichen Zusammenleben", also zum Leben mit Dir. Fürs Leben alleine in Deutschland hat er nichts. Das funktioniert also nicht.

Ich hatte ja geschrieben: Unechtes Jahresvisum.
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Tygress
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 21.12.2016 um 13:16:47
 
Ok. Ich werde mich mal zu dem unechten visum informieren.
Erstmal vielen dank
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 21.12.2016 um 13:28:06
 
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