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Residence card cyprus (Gelesen: 1.810 mal)
murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Residence card cyprus
20.12.2016 um 15:45:52
 
Hallo an alle hier.....
Viele werden mich kennen von hier. Es hat sich jedoch einiges getan.  Mittlerweile bin ich im Besitz der gelben Karte von Zypern. 
Mein Mann hat eine Arbeit gefunden und Vertrag bekommen.  Steuern wurden auch schon gezahlt und Krankenversicherung besteht auch.
Meine Karte wurde am 25.11 ausgestellt mit dem Hinweis, dass  er seine auch bald bekommt, da wir ja nun alle "Forderungen" erfüllt haben.  Daueranwesenheit, Arbeitsvertrag.....
Nun das Problem: heute wurde ihm auf der Ausländer Behörde  gesagt, dass sie noch einen Kontoauszug mit 3000€ sehen wollen.
Ich frage mich gerade selbst.....Was soll das denn? Für mich ist das langsam nur reine Schikane.  Wenn denen nichts mehr einfällt....Antrag nach unten und warten, bis man sich eine weitere Boshaftigkeit ausgedacht hat.
Wie ist das nun.....? Müsste er nicht automatisch seine Karte bekommen, wenn ich sie als Ehefrau doch schon habe?
Immer ein Kampf.....ständig.   weinend  hä?
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Steve Dash
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.12.2016 um 19:56:48
 
Hast Du und dein Mann EU Freizügigkeit in dem Land ?

Wenn ja wäre die Förderung mit 3000. rechtswidrig
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.12.2016 um 22:10:54
 
Erklärt sich so:
Wenn ein Unionsbürger nicht arbeitet, dann muss sein Lebensunterhalt durch ein Vermögen gesichert sein.

Ggf. sollte man pro forma einfach ein Gewerbe anmelden. Dann dürfen auch keine 3000 € Ersparnisse gefordert werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.12.2016 um 22:33:46
 
Wenn das registration certificate (yellow slip) bereits ausgestellt ist, dann ist die Erfüllung der Freizügigkeitsvoraussetzungen damit anerkannt.
Der Familienangehörige muss da nichts mehr nachweisen.
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murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.12.2016 um 11:52:53
 
.....also meine residence card habe ich seit 25.11.
Wir möchten beide nach Deutschland fliegen um meine  Eltern und Familie zu besuchen.
Geht aber angeblich nur, wenn mein Mann auch im Besitz der gelben Karte ist......Wie ist das nun genau?
Ich bin sowieso EU-BÜRGERIN, aber er ist ursprünglich aus Pakistan.   hä?  hä?  hä?
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 21.12.2016 um 16:00:45
 
Was für den Familienangehörigen für die residence card vorzulegen ist kann man hier nachlesen:

http://www.moi.gov.cy/moi/crmd/crmd.nsf/All/C190E3AA6A53A579C2257D2C00458A48?Ope...

Einmal ausdrucken und fragen was die Forderung nach den 3000 Euros soll.
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