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FZF Visum - Einreise über anderen Schengenstaat - Gilt SDÜ §21 ? (Gelesen: 1.718 mal)
KD
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i4a rocks!


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21.12.2016 um 19:56:36
 
Nach nur 28 Monaten hat meine Frau nun das FZF Visum im Pass!

Der letzte Flug nach Europa (vor Weihnachten) ist am 23.12 und den habe ich vielleicht etwas überhastet gebucht.

Weil, er geht nach Brüssel, aber so wie ich das sehe handelt es sich dabei ja um ein nationales Visum.

Auf der anderen Seite fand ich im Schengener Durchführungsübereinkommen - SDÜ den §21.

Dort steht

Artikel 21
(1) Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.


Im Forum hier fand ich Bezüge auf §21 (z.B. Ein/Ausreise nach DK wegen Heirat usw)

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation? Ist mit Problemen zu rechnen?

Danke

Klaus
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RaEm
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 21.12.2016 um 20:15:30
 
Ich kenne nur die  Möglichkeit, das in das Antragsland gflogen werden muss. Lediglich Transit über andere Länder ist möglich
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 21.12.2016 um 20:28:04
 
Es  ist doch ein Schengen-Visum, oder? Dann kann sie damit auch in jedes Schengen-Land reisen. Auch später von Deutschland aus, solange sie noch keine AE hat. Willst Du sie in Brüssel abholen? Oder fährt sie mit dem Zug/Bus weiter?
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Petersburger
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Antwort #3 - 21.12.2016 um 20:55:42
 
Leute, antwortet doch bitte nur, wenn Ihr sicher seid  weinend

Es ist ein nationales Visum, das seit der Änderung des SGK im März 2010 (davor war das anders) genauso zu Reisen in/durch/über andere Schengen-Staaten berechtigt wie eine AE.

Also sind keine Probleme zu erwarten.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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RaEm
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 22.12.2016 um 03:16:40
 
Das war eine Auskunft Anfang 2016 der zuständigen dtsch. Botschaft zur Einreise bei FZF mit natonalem Visum.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 22.12.2016 um 04:00:49
 
RaEm schrieb am 22.12.2016 um 03:16:40:
Das war eine Auskunft Anfang 2016 der zuständigen dtsch. Botschaft zur Einreise bei FZF mit natonalem Visum.


Dann war die Auskunft falsch oder, wahrscheinlicher, sie wurde falsch verstanden oder interpretiert.
Dass es so ist, wie Petersburger sagt, kann in der VO 265/2010, (3) und (4) oder auf der Webseite des AA nachgelesen werden: Hier, letzter Satz.

Es wird keine Probleme geben.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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