Steve Dash schrieb am 20.12.2016 um 12:11:27:1. Begründen Sie dann bitte per E-Mail wo das in der Richtlinie steht, das die Mutter keine Aufenthaltskarte braucht, damit ein einfaches Einreise Visa nach 2004/38/EG Freizügigkeit für das Kind ausgestellt wird.
Definition Familienangehöriger
Richtlinie 2004/38 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c:
c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers
und des Ehegattenoder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, die das 21. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird;
Arikel 5
Recht auf Einreise
(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen
geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen,
und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise.
.
.
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Zitat:2. keine Vorlage eines one way Flugtickets bei Antragsabgabe notwendig ist.
Ich sagte der Botschaft das ein Flugticket bei Abholung des Einreise Visa vorgelegt wird.
Siehe Artikel 5 Recht auf Einreise
Das du und deine Ehefrau im Zielland warten wissen die ja bereits.