Aras schrieb am 14.12.2016 um 19:19:54:Oder so. wobei eine offizielle Petition weniger nach Mauschelei und Vorteilsnahme riechen würde. Musst du entscheiden.
Hallo,
auch wenn es keine rechtliche Antwort im engeren Sinne sein mag, will ich das so nicht unkommentiert stehen lassen:
Die Inanspruchnahme des jeweiligen Wahlkreisabgeordneten, und damit die Vornahme einer Petition, nur auf einer niedrigeren, persönlicheren Ebene als der des Petitionsausschusses des BT, hat nichts mit Mauschelei oder gar Vorteilsnahme zu tun.
Es ist in DEU eine ebenso legitime, bewährte und anerkannte Verfahrensweise wie die direkte Eingabe beim entsprechenden Gremium im BT.
Ich halte diese Inanspruchnahme einer örtlichen politischen Instanz in solchen Fällen, wo der Rechtsstaat möglicherweise ein Defizit zwischen "Soll" und "Ist" aufweist und die Verwaltung starr zu sein scheint, sogar für den Königsweg, um einem akuten Missstand zu begegnen.
Deshalb, @Baiya, scheint mir der Weg über den BT-Abgeordneten Deines Wahlkreises durchaus sinnvoll. Man sollte seine vergeblichen Bemühungen natürlich plausibel darstellen können. Und, by the way, unterhalten die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen ein Büro mit, auch politischen, Mitarbeitern, denen man nach Terminvereinbarung auch im persönlichen Gespräch, unter Bereithaltung der "Belege", sehr gut sein Problem schildern kann. Ein persönliches Gespräch löst meiner grundsätzlichen Erfahrung nach oft ein etwas stärkeres Engagement aus als ein Brief.
Sorry für den Ausflug in den Bereich Lebensberatung.
Just my 2 Cents.
Gruß