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Nach einem Jahr noch keinen Termin bei der D. Botschaft (Gelesen: 4.985 mal)
Baiya
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach einem Jahr noch keinen Termin bei der D. Botschaft
14.12.2016 um 15:54:58
 
Hallo alle zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen.

Der Vater meines Kindes und ich versuchen nun schon seit über einem Jahr einen Termin für die Beantragung des Visas zu bekommen. Das ist nur über das Online System möglich. Es geht hier um das Visum der Familienzusammenführung (Zuzug zum deutschen Kind). Ich hatte damals gehofft, dass er noch rechtzeitig zur Geburt einreisen darf, aber wir haben nicht einmal einen Termin ergattern können. Unser Kind ist bereits 7 monate alt. Ich habe mich bereits an das Auswärtige Amt gewendet, die mir sagten ich solle um einen Sondertermin bitten: " humanitäre Gründe". Das hat leider auch nichts gebracht. Die D. Botschaft in Jaunde hat mir gesagt ich müsse einen medizinischen Notfall nachweisen können, um einen solchen Sondertermin zu bekommen. Schön und gut. Aber unser Kind wird inzwischen ohne seinen Vater groß und es kann doch nicht sein, dass alles allein an der Terminvergabe scheitert oder? Was soll und kann ich machen?

Was die Papiere angeht denke ich, dass uns nichts mehr fehlt:

Die Anträge, Passfotos, Seinen Pass und Geburtsurkunde, beglaubigte Kopien von meinem Pass und dem unseres Sohnes, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung meinerseits, Sorgeerklärung, beglaubigte Geburtsurkunde des Kindes, unsere Meldebescheinigung.

Vielen lieben Dank schon mal für alle Antworten!!!
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 14.12.2016 um 16:37:34
 
Woran liegt es? Normalerweise werden die Termine um 0:00 Deutscher Zeit freigeschaltet...also immer wieder versuchen, dann sollte es auch klappen!
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 14.12.2016 um 17:06:39
 
Bist Du da über den Bürgerservice vom Auswärtigen Amt gegangen?

Wenn das Ganze noch länger dauert kann es sein, dass manche Dokumente (wie Deine Meldebescheinigung) nicht mehr akzeptiert werden, weil sie zu alt sind. Dann habt ihr das nächste Problem.
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Eduard
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Antwort #3 - 14.12.2016 um 18:26:46
 
Zitat:
ich solle um einen Sondertermin bitten: " humanitäre Gründe". Das hat leider auch nichts gebracht. Die D. Botschaft in Jaunde hat mir gesagt ich müsse einen medizinischen Notfall nachweisen können, um einen solchen Sondertermin zu bekommen.

Da hat die Botschaft nicht ganz unrecht, ein "humanitärer Grund" ist z. B. wenn die eigene Mutter schwer erkrankt und man deswegen schnell ein Visum braucht. Hier handelt es sich nicht um "humanitäre Gründe", sondern um einen Rechtsanspruch auf der Basis von Art. 6 GG.

Im Grunde müsste man in so einem Fall eine Untätigkeitsklage einreichen. Dazu müsste man aber erst einmal einen Antrag stellen, was mangels Termin nicht geht... Ich würde mal einen Anwalt (Fachgebiet Verwaltungsrecht) fragen. Vielleicht genügt ja schon ein Brief vom Anwalt, dass es vorwärts geht.





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Baiya
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Antwort #4 - 14.12.2016 um 18:54:07
 
Ja, mir wurde auch gesagt, dass Termine um 0:00 Uhr freigeschaltet werden. Ich gucke jeden Tag mehrere Male Griesgrämig

Das ist jetzt auch bereits das zweite Set an Dokumenten. Die Meldebescheinigung darf ja nicht älter als 6 Monate sein.
Ja, ich hab das über den Bürgerservice vom Auswärtigen Amt gemacht, war das falsch?
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Aras
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Antwort #5 - 14.12.2016 um 19:05:14
 
Schreib eine Petition an den Bundestag. Und das meine ich ernsthaft. Die haben schon mal kurzfristig Termine für Schengenvisa klargemacht, obwohl die betreffende Botschaft keinen Termin geben wollte und der Bürgerservice des AA auch nicht helfen konnte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Baiya
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Antwort #6 - 14.12.2016 um 19:09:41
 
Eduard schrieb am 14.12.2016 um 18:26:46:
Ich würde mal einen Anwalt (Fachgebiet Verwaltungsrecht) fragen. Vielleicht genügt ja schon ein Brief vom Anwalt, dass es vorwärts geht.


Ich habe vor etwa 3 Monaten eine Anwältin dazu Kontaktiert, die mir zwar sagte, dass ihr die Problematik mit der Terminvergabe bekannt sei, sie mir aber leider nur Hinweise geben könne, da die Regularien einen solchen Termin zu erhalten klar festgelegt sind.
UND, dass juristischer Beistand das Verfahren auch nicht beschleunigen würde, da ohne einen Bescheid über den Antrag keine juristischen Rechtsmittel geltend gemacht werden können. Es gibt kein Verfahren die Botschaft zu Änderung des Terminvergabeverfahrens zu bewegen.  So Ihre Worte!

Ich weiß auch nicht weiter im Moment Griesgrämig
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Baiya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.12.2016 um 19:13:50
 
Aras schrieb am 14.12.2016 um 19:05:14:
Schreib eine Petition an den Bundestag.


Mir kommt gerade wo du das sagst eine Idee. Was haltet ihr davon, wenn ich erst mal dem Bundestagsabgeordnetem von unserem Kreis schreibe? Ich würde ihm dann die Situation schildern, mit der Bitte, dass er vielleicht im Rahmen seines politischen Netzwerks einen Termin für uns erwirken könnte???
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Aras
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Antwort #8 - 14.12.2016 um 19:19:54
 
Oder so. wobei eine offizielle Petition weniger nach Mauschelei und Vorteilsnahme riechen würde. Musst du entscheiden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #9 - 14.12.2016 um 23:51:27
 
Aras schrieb am 14.12.2016 um 19:19:54:
Oder so. wobei eine offizielle Petition weniger nach Mauschelei und Vorteilsnahme riechen würde. Musst du entscheiden.


Hallo,

auch wenn es keine rechtliche Antwort im engeren Sinne sein mag, will ich das so nicht unkommentiert stehen lassen:

Die Inanspruchnahme des jeweiligen Wahlkreisabgeordneten, und damit die Vornahme einer Petition, nur auf einer niedrigeren, persönlicheren Ebene als der des Petitionsausschusses des BT, hat nichts mit Mauschelei oder gar Vorteilsnahme zu tun.
Es ist in DEU eine ebenso legitime, bewährte und anerkannte Verfahrensweise wie die direkte Eingabe beim entsprechenden Gremium im BT.

Ich halte diese Inanspruchnahme einer örtlichen politischen Instanz in solchen Fällen, wo der Rechtsstaat möglicherweise ein Defizit zwischen "Soll" und "Ist" aufweist und die Verwaltung starr zu sein scheint, sogar für den Königsweg, um einem akuten Missstand zu begegnen.

Deshalb, @Baiya, scheint mir der Weg über den BT-Abgeordneten Deines Wahlkreises durchaus sinnvoll. Man sollte seine vergeblichen Bemühungen natürlich plausibel darstellen können. Und, by the way, unterhalten die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen ein Büro mit, auch politischen, Mitarbeitern, denen man nach Terminvereinbarung auch im persönlichen Gespräch, unter Bereithaltung der "Belege", sehr gut sein Problem schildern kann. Ein persönliches Gespräch löst meiner grundsätzlichen Erfahrung nach oft ein etwas stärkeres Engagement aus als ein Brief.
Sorry für den Ausflug in den Bereich Lebensberatung.

Just my 2 Cents.
Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #10 - 15.12.2016 um 00:54:34
 
Eduard schrieb am 14.12.2016 um 18:26:46:
Da hat die Botschaft nicht ganz unrecht, ein "humanitärer Grund" ist z. B. wenn die eigene Mutter schwer erkrankt und man deswegen schnell ein Visum braucht. Hier handelt es sich nicht um "humanitäre Gründe", sondern um einen Rechtsanspruch auf der Basis von Art. 6 GG.


Nein, der Kindesvater hat das Recht zur Geburt und anschließend Kidnererziehung hier zu sein. Das steht sowohl in der AVwV des AufenthG sowie die obergerichtliche Rechtssprechung. Eigentlich hätte man bereits vier Wochen vor der Geburt eine einweiligen Rechtschutz beim VG Berlin einholen müssen. Als Nachweis natürlich die duzende erfolglosen Versuche eine Termivergabe.

Baiya schrieb am 14.12.2016 um 19:09:41:
ND, dass juristischer Beistand das Verfahren auch nicht beschleunigen würde, da ohne einen Bescheid über den Antrag keine juristischen Rechtsmittel geltend gemacht werden können. Es gibt kein Verfahren die Botschaft zu Änderung des Terminvergabeverfahrens zu bewegen.So Ihre Worte!


Wechsel die Anwältin, sie hat keine Ahnung vom AufenthG oder ist nicht willens zu helfen. Nach einem Jahr erfolglose Terminvergabe ist eine Untätigkeitsklage allemal zulässig. Ggf. sogar mit einstweiligen Rechtschutz, Begründung Kindeswohl.

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Antwort #11 - 15.12.2016 um 04:23:35
 
grisu1000 schrieb am 15.12.2016 um 00:54:34:
sie hat keine Ahnung vom AufenthG

Wer über andere solche Worte schreibt, sollte wenigstens im selben Beitrag nicht noch tieferes Niveau nutzen.

Nicht der Vater hat das Recht auf sein Kind, sondern das Kind ein Recht auf seinen Vater - hier ein himmelweiter Unterschied.

Wie man Dutzende verschiedene Versuche einer erfolglosen Terminbuchung - aufgrund Terminfreigabe regelmäßig mitten in der Nacht - belegen will, erschließt sich mir nicht.
Außer Screenshots bleibt da nicht viel. Und da mache ich Dir aus einem Screenshot mit Grafikprogrammen beliebig viele. Als Beweis taugt das leider nicht viel.

Die Anwältin hat - leider - Recht. Du solltest noch einmal selbst lesen, was Gegenstand einer Untätigkeitsklage ist. Hier gibt es noch nicht mal einen Vorgang, der von einer Behörde nicht bearbeitet werden könnte. Sie hat auch keinerlei Dokumente vorliegen.


@TS
Die anderen bereits genannten Wege sind - neben weiteren Versuchen, einen Termin zu buchen - bessere Möglichkeiten.
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Antwort #12 - 15.12.2016 um 06:34:50
 
@ TP2013
So hab ich das garnicht betrachtet aber deine Argumente sind einleuchtend.


@baiya
Der Rechtsweg ist noch nicht eröffnet. Antragstermine sind als Vorbereitungshandlungen nicht separat angreifbar. Um in eurem Interesse  zu handeln müsste man mE das anders angehen. Das würde auch eine moderate bis erhöhte Querulanz benötigen und man könnte keine Erfolgsgarantie geben. Darum würde ich das tatsächlich erstmal politisch lösen.
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Antwort #13 - 15.12.2016 um 09:20:41
 
Hallo und guten Morgen,

ich würde in diesen ,,speziellen,, Fall einen Termin für ein Schengen-Visum buchen. Diesen Termin wahrnehmen, alle Dokumente abgeben. Falls die Annahme verweigert wird, darauf bestehen das der Antrag angenommen wird.

Viele Grüße aus Bayern

Michael
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Antwort #14 - 15.12.2016 um 09:31:17
 
mikkaelneu schrieb am 15.12.2016 um 09:20:41:
ich würde in diesen ,,speziellen,, Fall einen Termin für ein Schengen-Visum buchen. Diesen Termin wahrnehmen, alle Dokumente abgeben. Falls die Annahme verweigert wird, darauf bestehen das der Antrag angenommen wird.

Bei allem Verständnis für den Antragsteller: Das würde bei mir auf absolute Ablehnung stoßen.

Allein deswegen, weil es nicht sein kann, dass man sich einen Termin für ein vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung geben lässt und anschließend nur einen Schengen-Antrag abgeben will.
Du kannst die gewünschten Amtshandlungen beliebig variieren.

Wer das in einer Behörde mit Kapazitätenmangel auch nur ein einziges Mal zulässt, kann das Thema Terminvereinbarung komplett in die Tonne schmeißen und zu den Schlangen auf der Straße zurückkehren.
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