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Anhörung trotz Dublinverfahren!? (Gelesen: 2.745 mal)
schnusl
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i4a rocks!


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10.12.2016 um 13:08:26
 
Hallo,
Folgende Frage stellt sich mir momentan. Ein junger Mann ist letztes Jahr nach Deutschland gekommen (über Italien) und wurde erst im Oktober diesn Jahres registriert. Kurz danach erhielt er ein Schreiben, dass ein Dublinverfahren eingeleitet wurde. Ein paar Wochen danach wurde er zur Anhörung eingeladen und ist dor natürlich hingegangen.
Jetzt wurde ihm ein Fragebogen zu seinem Dublinverfahren geschickt. Kann das sein, dass trotz Anhörung das Dublinverfahren weiterläuft? Er wohnt in NRW, falls das einen Unterschied macht.
Danke für qualifizierte Antworten!
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Mojo Jojo
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Antwort #1 - 10.12.2016 um 13:24:17
 
Das bedeutet, dass er 1.  in Italien registriert wurde, 2. in Deutschland einen neuen Asylantrag gestellt hat und 3. zu diesem Asylantrag nun seine Anhörung hatte ( nur zur Sicherhei, dass ich das richtig verstanden habe)?

Wenn ja, dann: Ja, es kann gut sein, dass das Dublin-Verfahren trotzdem läuft. Kann gut sein, dass man wissen möchte, was in der Zwischenzeit passiert ist (Familie gegründet, etc.).

Dies könnte ja Einfluss darauf haben, ob er zurück nach Italien muss, oder nicht.

Falls jetzt die Frage brennt, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass er hierbleiben kann: Das weiß keiner. Wohl noch nicht mal sein Sb selber. Abwarten.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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schnusl
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Antwort #2 - 10.12.2016 um 16:30:18
 
Er wurde nicht direkt registriert, sondern hat Fingerabdrücke bei der Polizei abgeben müssen. Die ihn dann aber zum Bahnhof zurück gebracht hat...daher ist er nach Deutschland weitergereist und hat hier den Antrag gestellt (war noch vor den strengen Kontrollen jetzt)
Wie auch immer, die Frage war eher ob Deutschland durch die Anhörung nicht schon sein Selbsteintrittsrecht ausübt? Aber das scheinst du ja nicht zu denken.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 10.12.2016 um 17:05:50
 
schnusl schrieb am 10.12.2016 um 16:30:18:
Wie auch immer, die Frage war eher ob Deutschland durch die Anhörung nicht schon sein Selbsteintrittsrecht ausübt?


Hallo,

nein, nur durch diese Anhörung wird nicht vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.
Hier kannst Du Dich, als erstem Einstieg dazu, belesen: http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2014/02/Dublin-Verfahren-Informati...

Gruß

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schnusl
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Antwort #4 - 10.12.2016 um 17:09:59
 
Danke, hätte ja sein können. Die Grundsätze von Dublin kenne ich, aber jeder Fall ist ja anders.

Dass er schon im August 2015 eingereist ist und erst im Oktober 2016 registriert wurde wird ihm wohl auch nicht helfen?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 10.12.2016 um 17:12:24
 
Ich wüsste nicht, in welcher Form.

Das Dokument hatte ich deshalb verlinkt, da dort explizit darauf eingegangen wird, dass ganz regulär während eines laufenden Prüfungsverfahrens nach "Dublin" die in Rede stehende Anhörung erfolgt.

Gruß
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schnusl
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Antwort #6 - 10.12.2016 um 18:25:18
 
Danke für den Hinweis. Ich kenne viele Dublinfälle, aber von denen hatte bisher keiner eine Anhörung. Deswegen war ich überrascht.
Na dann bleibt wohl nur noch der Weg zum Anwalt.
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KaGe
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Antwort #7 - 11.12.2016 um 13:47:49
 
schnusl schrieb am 10.12.2016 um 18:25:18:
Na dann bleibt wohl nur noch der Weg zum Anwalt.

Ähm, was soll der Anwalt denn jetzt machen? Gegen was soll er evtl. tätig werden?
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reinhard
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Antwort #8 - 11.12.2016 um 21:38:16
 
Theoretisch kann das Dublin-Verfahren weiter laufen, obwohl die Anhörung zum Asylantrag schon war. Es gibt einzelne Urteile von Verwaltungsgerichten, die meinen, die Anhörung gäbe einen "Vertrauensschutz", dass jetzt das Asylverfahren bereits durch Selbsteintritt übernommen wurde.

Er kann mit Hilfe eines Anwaltes genau darauf klagen.

Billiger und einfacher wäre zunächst ein Brief an das BAMF in Nürnberg: Er bittet um den Selbsteintritt und begründet das damit, sich hier eingelebt zu haben. Du unterstützt das mit einem längeren Brief, in dem Du seine begonnene Integration beschreibst und seine Bitte unterstützt. Lässt sich morgen machen, kostet 30 Minuten und 70 Cent.
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