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Arbeitsverbot wegen fehlender persönlicher Dokumente bei Duldung (Gelesen: 7.883 mal)
schnusl
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06.05.2016 um 16:27:40
 
Hallo,

Ein Freund von mir ist Äthiopier und hat eine Duldung. Er hat einen Job gefunden und eine Arbeitserlaubnis beantragt. Jetzt kam die Zustimmung von der Agentur für Arbeit, aber die ABH verweigert die Zustimmung, weil er keine Dokumente hat.

Er ist sich nun unsicher, was er tun soll - denn er hat ja wirklich keine Dokumente und diese aus Äthiopien zu besorgen ist schwer. Reicht es wenn er nachweisen kann dass er versucht hat die Dokumente zu besorgen und wie kann er das nachweisen (Bestätigung von der Botschaft)?

Die ABH hat ihm eine Frist von 8 Wochen gesetzt, wenn er bis dahin ein Originaldokument vorlegt darf er arbeiten - aber wie soll er das machen? Originaldokumente bekommt man auch in Äthiopien nur persönlich.

Das ist seine einzige Chance auf Aufenthalt.
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Antwort #1 - 06.05.2016 um 17:55:05
 
Also wenn ich auf die Website der äthopischen Botschaft schaue, dann gibt es die Möglichkeit Pässe über die Botschaft zu beschaffen.
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schnusl
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Antwort #2 - 06.05.2016 um 18:32:56
 
Ja, aber doch nicht wenn man keine Dokumente hat...also Geburtsurkunde oder alten Pass. Die müssen ja wissen wer man ist?

Er war im Übrigen schon bei der Botschaft und die haben gesagt sie können ihm keinen Pass ausstellen. Er hätte dann aber auch Angst wegen Abschiebung...auch wenn er einen Arbeitsvertrag hätte.
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Antwort #3 - 06.05.2016 um 18:54:16
 
Wenn ich im Ausland bin und meinen Reisepass verliere, dann kann ich doch meine Verwandten in Deutschland um das Zusenden von Scans per E-Mail bitten. Also Geburtsurkunde und wenn vorhanden Inlandspass (aka Personalausweis).

Wenn der Äthopier bis jetzt garkeinen Reisepass hatte, ist das natürlich doof, weil es ggf. schneller möglich ist die Identität festzustellen indem man sich einer Datenbank bedient. Es ändert aber nix an der Sache, dass er Staatsangehöriger Äthopiens ist, d.h. Äthiopien ihn aus Völkergewohnheitsrecht zurücknehmen muss. D.h. es müsste zumindest die Möglichkeit bestehen einen Notreisepass zu bekommen. Er muss seinen korrekten Namen, korrektes Geburtsdatum und Geburtsort etc. angeben, damit die Botschaft die äthiopische Inlandsbehörde konsultiert und so seine Identität feststellen kann.

Das natürlich Konsulate gewisser Länder unnötige Probleme machen und alles sehr träge bearbeiten oder sagen, dass es überhaupt nicht geht ist eine andere Sache.

Da Äthiopien auch Personalausweise hat (laut google heißt das Kebele Id), sollte es möglich sein anhand dessen seine Identitä festzustellen. Ich gehe davon aus, dass er als Äthiopier, der es illegal nach Deutschland geschafft hat, relativ "wohlhabend" war und darum auch in die Geburtsregister und sonstige Register erfasst wurde.
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Antwort #4 - 06.05.2016 um 19:22:44
 
schnusl schrieb am 06.05.2016 um 18:32:56:
Die müssen ja wissen wer man ist?


Das will die ABH mit Sicherheit auch

schnusl schrieb am 06.05.2016 um 18:32:56:
Er hätte dann aber auch Angst wegen Abschiebung...auch wenn er einen Arbeitsvertrag hätte. 


Auch damit muss er leben, wenn er möglicherweise Falschangaben gemacht hat
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schnusl
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Antwort #5 - 06.05.2016 um 19:30:00
 
Ich habe nicht danach gefragt wie er einen pass bekommt sondern was für Alternativen es gibt. Er hat keine Familie in Äthiopien mehr.
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Antwort #6 - 06.05.2016 um 19:45:21
 
schnusl schrieb am 06.05.2016 um 18:32:56:
Ja, aber doch nicht wenn man keine Dokumente hat...also Geburtsurkunde oder alten Pass. Die müssen ja wissen wer man ist?


Willst du uns einen vom Pferd erzählen? In einer anderen Antwort sagst du doch, dass er eine GU hat...also was stimmt nun? Wenn er eine GU hat bekommt er doch auch einen Pass

schnusl schrieb am 05.05.2016 um 21:10:54:
Hallo,

Mein Freund ist auch Äthiopiermit Duldung. Er hat letztes Jahr auch seinen Namen und sein Alter korrigieren lassen.War ähnlich wie bei Euch nicht dramatisch. Er hat das aber zur Sicherheit mit der Geburtsurkunde gemacht, weil er Angst vor Abschiebung hatte.


zur Erinnerung http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1460713622
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Antwort #7 - 06.05.2016 um 19:49:17
 
Ich gehe offen gesagt nicht davon aus, dass die Ausländerbehörde einen Passersatz erteilen wird. 1. ist die Identität nicht gesichert und 2. Liegt es in der Sphäre des Ausländers, dass er jetzt ohne Pass dasteht. Er hätte ja wie alle anderen rechtmäßig hier aufhältigen Ausländer einen Reisepass mitnehmen können. Schon allein aus dem ersten Grund, also der unsicheren Identität, würde nach deutschem Passgesetz kein Pass erteilt werden. Somit kann er nicht nach § 5 und § 6 AufenthV einen Passersatz erhalten.

Man müsse sich das mal vorstellen: Jemand vernichtet alle Dokumente und reist in ein anderes Land ein. In diesem Land wird anhand eigener Aussagen eine neue Identität geschaffen und man kann nicht überprüfen ob diese Identität echt ist. Anschließend kann der Ausländer einen Passersatz kriegen um dann anschließend noch mit einer Aufenthaltserlaubnis belohnt zu werden und aufgrund des Passersatzes auch entsprechende Rechtsgeschäfte abschließen zu können.

@deerhunter
vielleicht ist es auch ein anderer Freund.
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Antwort #8 - 06.05.2016 um 20:14:42
 
@deerhunter,  das ist ein anderer Freund und ein
anderes Thema.

Meine Frage war ob es der ABH reicht erstmal nur zu beweisen dass man bei der Botschaft war und die nichts ausstellen. Alles andere kann euch doch egal sein.

Und im Übrigen...viele Flüchtlinge reisen ohne Papiere ein und erhalten nach Anerkennung einen Passersatz mit Daten die sie in keinster Weise beweisen können.  So ist das nunmal.
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Antwort #9 - 06.05.2016 um 20:41:08
 
schnusl schrieb am 06.05.2016 um 20:14:42:
Meine Frage war ob es der ABH reicht erstmal nur zu beweisen dass man bei der Botschaft war und die nichts ausstellen.


Man müsste schon nachweisen, dass man einen vollständigen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses bei der Botschaft gestellt hat. Vollständig heißt, dass man alle Angaben gemacht hat und auch mit entsprechenden Nachweisen unterfüttert hat. Dann müsste man auch die Antwort von der Botschaft abwarten. Also ob ein Reisepass erteilt wird oder nicht.

Und solange kein Reisepass vorliegt, gibt es auch keine Aufenthaltserlaubnis.

schnusl schrieb am 06.05.2016 um 20:14:42:
Und im Übrigen...viele Flüchtlinge reisen ohne Papiere ein und erhalten nach Anerkennung einen Passersatz mit Daten die sie in keinster Weise beweisen können.  So ist das nunmal.


Dein Freund ist aber kein Flüchtling.

schnusl schrieb am 06.05.2016 um 20:14:42:
Alles andere kann euch doch egal sein.

genau  Zwinkernd
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Antwort #10 - 07.05.2016 um 09:13:14
 
Also erstens brauche ich mich hier nicht auf Diskussionen über die Definition von Flüchtlingen oder Dokumentenbeschaffung etc einlassen.

Zweitens wurde meine Frage nicht beantwortet. Dann spart es euch doch einfach. @NotLupus so wie du schreibst ist es mit Sicherheit nicht...da kenne ich andere Fälle. Ich werde mir woanders Rat holen.
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Antwort #11 - 07.05.2016 um 09:23:37
 
Hallo schnusl,

tut mir leid, wenn ich deine Frage nicht zufriedenstellend beantwortet habe. Was mir eingefallen ist, ist die Möglichkeit einen Ausweisersatz zu beantragen. Darin macht dann die Ausländerbehörde einen Haken bei dem Feld für "Angaben zur Identität beruhen auf eigenen Angaben".
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Antwort #12 - 07.05.2016 um 10:01:08
 
NotLupus schrieb am 06.05.2016 um 18:54:16:
Wenn ich im Ausland bin und meinen Reisepass verliere....

....dann habe ich zumindest noch eine Kopie im Gepäck und weitere andere Belege, wie Personalausweis, Bank- und Kreditkarte, Versichertenkarte, Führerschein, ADAC-Ausweis, sowie andere Mitgliedkarten, mit denen ich meine Identität zumindest glaubhaft machen kann. In den heutigen Zeiten des Internets bietet sich auch die Möglichkeit, wichtige Dokumente auf einen E-Mail Account zu speichern oder im Handy zu scannen. Handys gehen ja anscheinend weitaus seltener verloren als Pässe.
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Antwort #13 - 07.05.2016 um 12:44:40
 
Rechtlich ist es so:

Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, ist der Antragsteller zur Ausreise verpflichtet. Er erhält eine Ausreisefrist und eine Abschiebeandrohung. Verstreicht die Frist, bekommt er eine Duldung, die bis zur Ausreise gilt oder bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. wegen der Arbeit).

Er ist verpflichtet, sich um seine Papiere zu kümmern. Und sein Problem ist tatsächlich, dass alle besorgten Papiere sowohl für die Arbeitserlaubnis als auch für die Aufenthaltserlaubnis als auch für die Abschiebung verwendet werden können. Aber er ist verpflichtet, sich darum zu kümmern. Kümmert er sich nicht, soll zunächst die Arbeit verboten werden.
Denk auch daran, dass sich die Ausländerbehörde gleichzeitig um Ersatzpapiere bemüht, falls sie abschieben will.

Er sollte sich nicht nur über Dich hier im Forum informieren, sondern mit allen Unterlagen und individuell bei einer guten Beratungsstelle oder einem spezialisierten Anwalt. Er muss genau wissen, welche Konsequenzen für ihn (nicht nur allgemein) das Besorgen und das Nicht-Besorgen der Papiere hat.
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Antwort #14 - 09.05.2016 um 11:05:58
 
Ich denke nicht, dass es der ABH ausreicht, wenn er ein Schreiben von der Botschaft hat, in dem steht "er hat keine Dokumente, daher kein Pass". Dann muss er sich die Dokumente beschaffen. Hat er keine Familie, dann muss er einen Rechtsanwalt beauftragen. Hat er dafür kein Geld, dann muss er von seinen Asylbewerberleistungen irgendwie das Geld abzwacken und sparen. Und du kannst ihn wahrlich nicht mit einem Flüchtling vergleichen - denn ein anerkannter Flüchtling muss für seine AE keinen Nationalpass haben. Wenn der junge Mann von dir aber eine AE haben will, muss ein Pass da sein. Nur wenn es ihm tatsächlich unmöglich ist, Dokumente zu beschaffen (was ich aufgrund der o.a. Möglichkeiten nicht glaube), könnte ihm die Ausländerbehörde eine AE als Ausweisersatz erteilen.

Warst du dabei in der Botschaft? Oder hat er dir das nur erzählt, was die Botschaft erzählt hat? Denn mir scheint es eher so, dass er Angst vor der Abschiebung hat und ggf. absichtlich nicht seinen Kram beschaffen will. Irgendwo wird er mit Sicherheit noch irgendein Dokument haben Zwinkernd
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