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Meine russische Ehefrau nach Russland holen. (Gelesen: 4.235 mal)
Chrissi7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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07.12.2016 um 23:36:19
 
Hallo,
ich habe es endlich geschafft und vor 2 Monaten geheiratet hier in Deutschland!
Meine Ehefrau ist jetzt wieder in St. Petersburg und hat jetzt auch ihren A1 Test bestanden.
Nun möchte ich meine Frau natürlich so schnell wie möglich nach Deutschland bekommen. Sie hat jetzt vor das Visum für die Familienzusammführung zu beantragen. Seh ich das richtig das dies 1 bis 3 Monate dauert? Ich hatte gehofft das es schneller gehen würde Griesgrämig

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Mojo Jojo
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Antwort #1 - 08.12.2016 um 00:23:55
 
Könnte zeitlich passen. Muss aber nicht. Mal geht's auch schneller, mal geht's auch langsamer. Hängt von so einigen Faktoren ab, die hier sicherlich niemand konkret abschätzen kann.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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Chrissi7
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Antwort #2 - 08.12.2016 um 00:31:44
 
Ich habe jetzt grad das hier im Forum gelesen
Zitat:
Mit Antragstellung auf AE ist sie auch in der "Fiktion", d.h., auch wenn das Visum "abgelaufen" ist, gilt es "fiktiv" weiter, bis über den Antrag entschieden wurde. Als Nachweis darüber kann sie eine FB erhalten, ist aber gebührenpflichtig


Was bedeutet das genau? Meine Frau hat noch ein Schengenvisum wo aber schon alle Tage verbraucht sind. Gibts da ne Möglichkeit das sie trotzdem schon einreisen kann nach Beantragung? Oder hab ich das Falsch verstanden.
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Aras
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Antwort #3 - 08.12.2016 um 01:03:39
 
Chrissi7 schrieb am 08.12.2016 um 00:31:44:
Was bedeutet das genau? Meine Frau hat noch ein Schengenvisum wo aber schon alle Tage verbraucht sind. Gibts da ne Möglichkeit das sie trotzdem schon einreisen kann nach Beantragung? Oder hab ich das Falsch verstanden.


Dazu müsste deine Frau auch mit einem nationalen Visum einreisen. Ein Schengenvisum ermöglicht idR nicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis => kein Fiktionsbescheinigung etc..

Deine Frau sollte zeitnah einen Termin in St. Petersburg vereinbaren und dann entsprechend vorbereitet hingehen und alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Fehlende Unterlagen sind in der Regel Ursache für Verfahrensverzögerungen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Chrissi7
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Antwort #4 - 08.12.2016 um 01:24:29
 
Aras schrieb am 08.12.2016 um 01:03:39:
Dazu müsste deine Frau auch mit einem nationalen Visum einreisen. Ein Schengenvisum ermöglicht idR nicht die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis => kein Fiktionsbescheinigung etc..

Deine Frau sollte zeitnah einen Termin in St. Petersburg vereinbaren und dann entsprechend vorbereitet hingehen und alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Fehlende Unterlagen sind in der Regel Ursache für Verfahrensverzögerungen.


Ja sie hat am 13. einen Termin bekommen.
Wir hatten gehofft das sie Silvester hier in Deutschland feiern kann, aber da wird ja dann scheinbar nichts raus Griesgrämig
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Aras
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Antwort #5 - 08.12.2016 um 01:32:37
 
Wenn deine Frau das nachvollziehbar begründen kann und auch die Rückkehr nach St. Petersburg glaubhaft ist, dann könnte sie ggf. ein neues Schengen-Visum (bzw. ein räumlich beschränktes Visum) beantragen und erhalten. Dann könntet ihr ja zumindest Silvester gemeinsam feiern. Und dann fliegt sie zurück und holt das nationale Visum ab und fliegt wieder nach Deutschland.
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Chrissi7
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Antwort #6 - 08.12.2016 um 02:02:04
 
Aras schrieb am 08.12.2016 um 01:32:37:
Wenn deine Frau das nachvollziehbar begründen kann und auch die Rückkehr nach St. Petersburg glaubhaft ist, dann könnte sie ggf. ein neues Schengen-Visum (bzw. ein räumlich beschränktes Visum) beantragen und erhalten. Dann könntet ihr ja zumindest Silvester gemeinsam feiern. Und dann fliegt sie zurück und holt das nationale Visum ab und fliegt wieder nach Deutschland.


Nette Idee aber das wär uns dann doch zu kostspielig. Visum+Flüge.. soviel is Silvester auch wieder nicht Wert Smiley
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DerGraf
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Antwort #7 - 08.12.2016 um 06:16:24
 
Chrissi7 schrieb am 07.12.2016 um 23:36:19:
Seh ich das richtig das dies 1 bis 3 Monate dauert? Ich hatte gehofft das es schneller gehen würde Griesgrämig


Das hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Das Visum zur FzF ist Zustimmungspflichtig. D. h. die ABH wird bei dem Antrag mitentscheiden. Und je nach dem wie sehr die ABH ausgelastet ist, kann das auch gerne mal bis zu 6 Monaten dauern. I. d. R.  Kannst du 8 Wochen nach Antragstellung bei der ABH anfragen wie es mit dem Visum aussieht.
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Chrissi7
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Antwort #8 - 08.12.2016 um 13:01:37
 
Wenn es wirklich 6 Monate werden dann flipp ich aus..
Hat vllt jemand aktuelle Erfahrungswerte?
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dgstein
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Antwort #9 - 08.12.2016 um 13:59:44
 
Hallo Chrissi7,

frag doch mal Petersburger. Vielleicht kann er dir weiterhelfen.

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #10 - 08.12.2016 um 14:49:09
 
Chrissi7 schrieb am 08.12.2016 um 13:01:37:
Hat vllt jemand aktuelle Erfahrungswerte? 


Deine ABH
(hier weiss ja keiner, welche ABH für dich zuständig ist .... da kann keiner auch Erfahrungswerte für diese unbekannt ABH nennen)
wobei: Erfahrungswerte sind Einzelfälle, der eigene Einzelfall liegt meist anders.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Chrissi7
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Antwort #11 - 08.12.2016 um 18:53:52
 
Okay danke Leute. Vielleicht taucht ja der Herr Petersburger hier mal auf Smiley

Achja hab noch eine Frage: Ich bin momentan arbeitslos aber ich habe gelesen das ich als Deutscher auch garkein Einkommen haben muss um meine Ehefrau nach Deutschland zu holen weil es mein Recht ist. Ist das korrekt? Weil auf dem FZF Formular muss meine Frau eintragen wer für ihren Lebensunterhalt sorgt.
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Antwort #12 - 08.12.2016 um 22:13:23
 
Chrissi7 schrieb am 08.12.2016 um 18:53:52:
Vielleicht taucht ja der Herr Petersburger hier mal auf


Der liest die ganze Zeit mit.

Aber erstens kann ohne Info über die zuständige ABH ohnehin niemand auch nur begründet vermuten, und zweitens halte ich mich bei Themen heraus, bei denen der betroffene Ausländer anschließend vor mir stehen könnte.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Chrissi7
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Antwort #13 - 08.12.2016 um 22:39:01
 
Es ist die ABH in Unna. Okay kann ich verstehen, schade.
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Antwort #14 - 09.12.2016 um 13:05:05
 
Chrissi7 schrieb am 08.12.2016 um 01:24:29:
Ja sie hat am 13. einen Termin bekommen.
Wir hatten gehofft das sie Silvester hier in Deutschland feiern kann, aber da wird ja dann scheinbar nichts raus Griesgrämig


Das wird knapp! Aber was spricht dagegen als Plan B (ich würde es eher als Plan A bezeichnen) Silvester in Piter zu feiern? Eine traumhaft schöne Stadt um zu zweit den Jahreswechsel zu erleben! Ein Russlandvisum bekommst Du sehr kurzfristig und mit Pobeda kommst Du auch über den Jahreswechsel ultragünstig nach Russland
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