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Abgelaufenes Visum Familiennachzug im Pass (Gelesen: 1.754 mal)
Eval
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.11.2016 um 10:46:21
 
Hallo liebes Board,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: mein mexikanischer Ehemann hat in seinem Pass ein Visum zur Familienzusammenführung, das Ende September 2016 abgelaufen ist. Die Gründe dafür, warum die Einreise bzw der Aufenthalt noch nicht erfolgte, wurden auch schriftlich der Ausländerbehörde mitgeteilt. Die hat es zur Kenntnis genommen, und uns mitgeteilt, dass er im Falle, das er hierbleiben wird, ein neues Visum beantragen muss.
Nun ist es so, dass er diese Woche wieder kommt, und für 5 Wochen bleibt.
(Wir werden unseren gemeinsamen Familienwohnsitz vorraussichtlich wieder ins Ausland verlagern, dies nur am Rande).
Er hat natürlich einen Rückflug, hat aber nun Bedenken, dass dieses abgelaufene Visum bei der Einreise Probleme machen könnte?
Er ist zwar bisher immer problemlos als Tourist eingereist, aber eben ohne dieses Visum im Pass...




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Aras
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Antwort #1 - 21.11.2016 um 11:10:18
 
Ich habe die Befürchtung, dass deine Bedenken berechtigt sind. Denn die Bundespolizei muss die Einreise verweigern, wenn sie mit einem (fiktiven) Kurzaufenthaltsvisum die Begründung eines Daueraufenthaltes für wahrscheinlich hält.

Ich würde an deiner Stelle mit der Bundespolizei des jeweiligen Flughafens per E-Mail oder persönlich sprechen (nicht telefonisch) und die Sachlage erklären ("in 5 Wochen kehrt er zurück und wir planen ins Ausland zurückzuziehen") und ggf. auf die Erklärung an die Ausländerbehörde verweisen. Die Bundespolizei soll dann dir was schriftlich geben, und du schickst das eingescannt deinem Mann per E-Mail was er dann bei der Passkontrolle vorlegen soll.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 21.11.2016 um 11:21:47
 
Ich danke Dir.
Er hat, vielleicht ist dies auch relevant, auch ein US- Arbeitsvisum im Pass, er kommt auch aus den USA, und wird wiegesagt auch dorthin zu seinem Arbeitsplatz zurückkehren.
Gilt dies nicht auch als " Beweis"?
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Aras
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Antwort #3 - 21.11.2016 um 11:42:22
 
Er hat doch schon dokumentiert, dass er beabsichtigt(e) in Deutschland einen Daueraufenthalt zu begründen.
Wie will er dann beweisen, dass er einen Arbeitsplatz in den USA hat. Kann er doch theoretisch auch von Deutschland aus kündigen.

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Antwort #4 - 21.11.2016 um 15:58:06
 
Seinen Arbeitsplatz beweisen kann er schon, wenn es hilft, und auch seinen Wohnsitz dort.
Aber ich verstehe, dass das hier wohl nicht zählt.
Ich werde das Schreiben so aufsetzen, und die Sachlage schildern.



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Antwort #5 - 27.11.2016 um 23:15:31
 
Wollte noch  ein kurzes Feedback geben, wie es lief. Habe die E- Mail an die zuständige Bundespolizei geschrieben, und auch eine freundliche Antwort erhalten, mit dem Hinweis, ein kurzes Schreiben aufzusetzen für meinen Mann, in dem meine Telefonnummer steht.
Alles war gut, und die Einreise lief problemlos! Danke.
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