s.e.b.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich Deutsch, sie Chinesisch
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Ich habe meine Freundin 2012 beim Studieren in Köln kennengelernt. Nach dem Ende des Studiums 2015 entschied sie sich zunächst nach China zurückzukehren, für Jobs und weil dort ihre Familie ist. Ich habe sie im Sommer besucht und wir haben uns entschieden im Frühjahr 2017 zu heiraten. Wir hatten jetzt geplant, dass sie mich über Winter besuchen kommt (3 Monate). Dafür haben wir alle erforderlichen Unterlagen, Job und Finanznachweise beiderseits, die Einladung eingereicht, dazu Flugticktes und Krankenkasse gekauft. Wir waren in allem ehrlich, sie hat auch beim "Stasi-Anruf" des Konsulats, der wirklich alles aus ihrem Privatleben wissen wollte, am Telefon alles ehrlich gesagt, auch dass wir zusammen beim Standesamt in Berlin einen Termin haben, um einige Unterlagen zu holen. Aber auch, dass sie natürlich wieder zurück nach China fliegt, weil da ja auch noch einiges zu tun ist. Gestern kam dann die Ablehnung der Botschaft in Peking, in der einfach behauptet wurde, es gebe keine Rückkehrbereitschaft und deswegen darf ich meine Freundin nicht mehr sehen. Jetzt ist die Frage, ob ich irgend etwas tun kann, dass wir uns doch noch sehen können, selbst wenn es nur ein paar Wochen sind. Oder sind solche Entscheidungen endgültig? Gibt es irgendwelche anderen Wege? Auch wie wir klar machen können, dass sie am Ende der Besuchszeit wieder nach Hause fliegt, um die weiteren Sachen zu organisieren. Danke schon mal!
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