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Heiraten einer russischen Studentin (Gelesen: 1.998 mal)
Fuchsn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.11.2016 um 18:54:47
 
Hallo,
meine Verlobte und ich befinden uns in folgender Situation und würde uns gerne Rat einholen:

Meine Verlobte (Russin) und ich (Deutscher) wollen heiraten.

Sie ist Studentin mit einem gültigen Studentenvisum, dass aber am 31.11.2016 ausläuft. Sie hat theoretisch die Möglichkeit ihr Studentenvisum noch um ca. 3 Monate zu verlängern.

Alle Unterlagen bezüglich der Hochzeit sind eingereicht und wir haben am 11.11 unseren Termin zur Trauung/Eheschließung.

Wir wollen Mitte Januar 2017 nach Thailand reisen und machen uns sorgen, dass die Heirat aus bürokratischer Sicht diesbezüglich Probleme bereiten könnte.

Die Fragen die uns sorgen bereiten:
1. Bekommt sie nach der Hochzeit sofort eine Aufenthaltserlaubnis/Verlängerng des Visums?
-- Falls "Ja", an wen muss man sich wenden? / Wie lange dauert dieser Vorgang für gewöhnlich?

2. Ändert sich dadurch ihr russischer Pass? / Wird er "ungültig"? /Kann Sie nach Thailand fahren?
-- Muss sie nach der Hochzeit nach Russland reisen um dort zusätzliche Unterlagen einzureichen?
-- Muss sie sich an die russische Botschaft in Berlin wenden?

Wir haben schon viel im Internet gesucht aber leider kein Fallbeispiel gefunden, dass mit unseren Fragen übereinstimmt.

Vielen Dank im Voraus!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.11.2016 um 19:06:53
 
1. Sie muss unter Vorlage der Eheurkunde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Nr 1 AufenthG bei der für sie zuständigen Ausländerbehörde

2. Solange sich der Name im Inlandspass nicht ändert, ist ihr russischer Name auch weiterhin der alte. => Der Reisepass ist dadurch weiterhin gültig.
Ist sie aus Russland ordnungsgemäß abgemeldet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.11.2016 um 21:52:10
 
Sie kann sofort nach der Trauung eine AE als Ehegattin beantragen, für die Erteilung braucht sie aber mindestens einfache Deutschkenntnisse.
Falls die AE nicht rechtzeitig vor der Thailandreise fertig ist, lässt sie sich eine FB ausstellen.

Wenn sie ihren Familiennamen behält, braucht sie auch keinen neuen Pass.
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Antwort #3 - 07.11.2016 um 04:59:33
 
Alacrity schrieb am 06.11.2016 um 21:52:10:
Wenn sie ihren Familiennamen behält, braucht sie auch keinen neuen Pass.

Sie braucht auch dann keinen neuen Pass, wenn sie nur in Deutschland eine Ehenamenserklärung abgibt, da die für den russischen Rechtsbereich nicht automatisch gilt
(= von RUS nicht als für den russischen Rechtsbereich gültig anerkannt wird)
.

Erst nach einer russischen Namensänderung sind dann neue Dokumente (Inlandspass+Reisepass) erforderlich.


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NeedHelp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.11.2016 um 09:32:19
 
Alacrity schrieb am 06.11.2016 um 21:52:10:
für die Erteilung braucht sie aber mindestens einfache Deutschkenntnisse.


Da sie studiert, ist es ohnehin kein Problem. Ein ausländischer Student muss (je nach Uni/FH/Fakultät) mindestens B2-Sprachkenntnisse nachweisen.
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Antwort #5 - 07.11.2016 um 09:51:09
 
NeedHelp schrieb am 07.11.2016 um 09:32:19:
Ein ausländischer Student muss (je nach Uni/FH/Fakultät) mindestens B2-Sprachkenntnisse nachweisen.

Aber nicht zwingend in Deutsch.

Wir hatten schon Fälle von Absolventen englischsprachiger Studiengänge deutscher Universitäten, deren Deutsch eher nicht vorhanden war ...

Daher ist die Schlussfolgerung "Studentin - hat >A1" keine zwingende.


Aber das nur mal am Rande.  Augenrollen
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Antwort #6 - 18.11.2016 um 08:32:43
 
Fuchsn schrieb am 06.11.2016 um 18:54:47:
2. Ändert sich dadurch ihr russischer Pass? / Wird er "ungültig"? /Kann Sie nach Thailand fahren?
-- Muss sie nach der Hochzeit nach Russland reisen um dort zusätzliche Unterlagen einzureichen?
-- Muss sie sich an die russische Botschaft in Berlin wenden


Automatisch ohne zutun ändert sich ein Pass nicht. Wenn Sie Deinen Namen annimmt, dann braucht sie theoretisch auch neue Pässe. Das russische Konsulat in Münchten teilte uns damals mit, dass man dazu 6 Monate Zeit hat.
Sofern Deine Verlobte auch noch einen Russischen Inlandspass besitzt, empfielt es sich beide Pässe in Russland ändern zu lassen.
In der Übergangszeit solltet ihr neben Aufenthaltstitel und Reisepass auch immer eine Kopie der Heiratsurkunde dabeihaben.
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Antwort #7 - 18.11.2016 um 09:09:12
 
Muenchner schrieb am 18.11.2016 um 08:32:43:
Wenn Sie Deinen Namen annimmt, dann braucht sie theoretisch auch neue Pässe. Das russische Konsulat in Münchten teilte uns damals mit, dass man dazu 6 Monate Zeit hat.

Das stimmt beides nicht ganz genau.

Eine deutsche Ehenamenserklärung wirkt nicht unmittelbar auf den Heimatrechtsbereich.

Damit hat - ohne zusätzliche russische Namensänderung - ein in Deutschland heiratender Russe für den deutschen Rechtsbereich einen anderen Namen als überall sonst in der Welt.

Das russische Recht fordert nach einer (russischen) Namensänderung, dass ein neuer Inlandspass auszustellen sei. Für Reisepässe gibt es eine solche Forderung nicht, weil sie im (russischen) Inland nicht als Identitätsnachweise zugelassen sind.
Und was der russische StAng im Ausland vorweist, ist dem russischen Staat egal ...
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