osiris04 schrieb am 25.10.2016 um 12:50:44:Ja, wir haben gemeinsam Großbritannien studiert und uns dort kennengelernt (sie hat fast die letzten 3 Jahre dort studiert und ich von 09/15 - 09/16).
Das ist sicher kein Lehrbuchfall für Rückkehrfälle (<-- Google hilft), aber als SB in der
ABH würde ich der Einschätzung "Das ist ein Rückkehrfall" nicht widersprechen.
Bis vor einem Monat gemeinsam studiert, noch während der gemeinsamen Zeit dort schwanger geworden
(ist eine Vermutung - stimmt die?)
, Eheschließung zeitnah dort, wo es am schnellsten geht. Alles ohne nennenswerte Verzögerungen.
Ich selbst an Deiner Stelle würde meine
ABH überzeugen wollen, dass hier ein Rückkehrfall vorliegt.
Zurück zum Aufenthaltsrecht:
osiris04 schrieb am 25.10.2016 um 12:50:44:Könnte bei ihr denn Gefahr bestehen, dass sie nach China zurück geschickt wird wegen falschem Visum?
Klar nein. Eine Eheschließung ist mit jedem beliebigen Aufenthaltstitel zulässig. Auch mit dem vorhandenen Schengenvisum.
Vgl. z.B.
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam... - ziemlich am Ende.
osiris04 schrieb am 25.10.2016 um 12:50:44:In meinem Gespräch mit der deutschen Auslandsbehörde haben sie jedoch darauf hingewiesen, dass sie eigentlich das Visum zur Eheschließung bräuchte
Falsch, wenn kein sofortiger Daueraufenthalt ohne Ausreise angestrebt wird.
osiris04 schrieb am 25.10.2016 um 12:50:44:dass sie ja ihr Visum nach der Eheschließung dann normal in China beantragen müsste.
Nur dann, wenn sie in China ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Anderenfalls an diesem Ort, also hier vermutlich GB.
Zusammenfassend:
Ich würde bei der
ABH den Weg "Rückkehrfall" gehen, solange die von mir als Argumente genannten Voraussetzungen vorliegen.
Nachteil: Findet die Abschlussfeier nach dem 14.12. statt, solltet ihr sie ausfallen lassen. Bis zur Ausstellung der Aufenthaltskarte hat Deine Frau kein Dokument, mit dem sie problemlos nach Deutschland zurückkäme.
Parallel sollte Deine Frau intensiv Deutsch lernen, um den anderen Weg gehen zu können. Ab sofort. Und wirklich intensiv.
Auch wenn dann das Zertifikat vielleicht doch nicht benötigt wird, schaden die Sprachkenntnisse bestimmt nicht.
Am Rande:
osiris04 schrieb am 25.10.2016 um 12:50:44:Ich hatte auch gelesen, dass der A1-Test bei einem Hochschulabschluss nicht notwendig wäre, dies wurde mir so auch in der dt. Botschaft in Edinburgh bestätigt. Allerdings wurde mir hier in Deutschland von der Auslandsbehörde widersprochen - dies sei nur der Fall wenn sie einen deutschen Hochschulabschluss hat. Ich bin jetzt unsicher was korrekt ist.
Keine der beiden Meinungen ist richtig.
Hochschulabschluss in z.B. Mathematik/Physik/Informatik, wo Englisch die "Wissenschaftsprache" ist - dort ja, da reichen Abschluss+Englisch.
Und das gilt auch bei Abschlüssen in sprachlich "exotischen" Ländern.